Eine Person in fliederfarbenem Pullover drückt auf einen Lichtschalter. Im Hintergrund sind Pflanzen und Regale zu sehen.

Strom-Grundversorgung: Was passiert, wenn ihr keinen Vertrag abschließt?

Ihr zieht in eine neue Wohnung, steckt die Lampe in die Steckdose – und das Licht geht an. Dabei habt ihr noch keinen Stromvertrag abgeschlossen? Die Strom-Grundversorgung sorgt dafür, dass alle Haushalte zuverlässig Strom bekommen – ab dem Moment, in dem ihr euer neues Zuhause bezieht. Doch viele wissen gar nicht, wie sie funktioniert. Vielleicht steckt ihr längst drin, ohne es zu wissen? In diesem Artikel zeigen wir euch, wie ihr im Grundversorgungstarif landet, welche Preise und Kündigungsfristen gelten und warum sich der Wechsel zu echtem Ökostrom für euch und das Klima lohnt.

Inhalt

Was ist die Grundversorgung für Strom (und Gas)?

Die Grundversorgung ist der Standardtarif, der einspringt, wenn ihr keinen eigenen Vertrag für Strom oder Gas abschließt. Ihr müsst nichts weiter tun und bekommt trotzdem Energie. Möglich macht das eine gesetzliche Regelung: Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) muss jeder Netzbetreiber sicherstellen, dass alle Haushaltskund:innen im Netzgebiet zuverlässig beliefert werden. Zuständig ist der sogenannte Grundversorger – oft sind das die Stadtwerke. Die Rahmenbedingungen wie Kündigungsfristen oder Preisanpassungen sind in der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung geregelt.

Wie falle ich in die Grundversorgung?

Ganz einfach: Wenn ihr nichts weiter tut. Sobald ihr Strom nutzt, aber keinen gesonderten Stromvertrag abschließt, werdet ihr automatisch vom Grundversorger beliefert. Das passiert zum Beispiel: 

  • bei einem Umzug in eine neue Wohnung oder ein Haus, wenn ihr keinen Vertrag schließt, 
  • wenn ein bestehender Vertrag endet, ihr aber keinen neuen Stromanbieter gewählt habt. 

Strom anmelden oder einen Sondervertrag abschließen: Was ist der Unterschied?

Strom anmelden heißt erstmal nur: Der Netzbetreiber bekommt mit, dass ihr eingezogen seid – zum Beispiel, weil euer Stromzähler den Verbrauch registriert. Damit habt ihr euch aber noch nicht für einen Anbieter oder Tarif entschieden. Dafür müsst ihr selbst einen Sondervertrag mit einem Energieversorger eurer Wahl abschließen. 

Tut ihr das nicht, landet ihr automatisch im Grundversorgungstarif. Der zuständige Grundversorger wird vom Netzbetreiber informiert und meldet sich dann bei euch – oft mit einer rückwirkenden Rechnung ab Einzug.

Unser Tipp: Den Einzug aktiv melden: beim Grundversorger oder eurem Wunschanbieter. Damit stellt ihr sicher, dass keine unnötigen Nachzahlungen anfallen. 

Mein Stromanbieter hat mir gekündigt oder ist insolvent. Wann greift die Ersatzversorgung?

Keine Sorge: Wenn euer Stromanbieter insolvent geht oder euch kündigt, wird euch nicht der Strom abgedreht. In diesem Fall springt automatisch die sogenannte Ersatzversorgung ein. Sie stellt sicher, dass ihr weiter mit Strom versorgt werdet, bis ihr einen neuen Vertrag abschließt. Aber Achtung: Die Preise sind meist höher als beim Grundversorgungstarif. 

Die Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate und wird vom Grundversorger im Netzgebiet übernommen. Wenn ihr euch in den drei Monaten um keinen neuen Stromanbieter kümmert, fallt ihr automatisch in den Grundversorgungstarif.

Unser Tipp: Wechselt so früh wie möglich zu einem neuen Stromanbieter eurer Wahl, damit ihr nicht unnötig lange in der teuren Ersatzversorgung bleibt.

Wer ist mein Grundversorger für Strom (und Gas)?

Viele wissen nicht, wer in ihrer Region als Grundversorger Strom oder Gas liefert, und ob sie sich im Grundversorgungstarif befinden. Über folgende Wege lässt sich das einfach herausfinden:  

  • Um euren Grundversorger zu ermitteln, hilft ein Blick in Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur oder auf die Website eurer Stadt oder Gemeinde.
  • Falls ihr beim Grundversorger seid, prüft in euren Vertragsunterlagen oder auf den Rechnungen, in welchem Tarif ihr Strom bezieht.

Gut zu wissen: Auch mit dem Grundversorger könnt ihr einen Sondervertrag abgeschlossen haben – zu einem anderen Tarif als dem klassischen Grundversorgungstarif. Energieanbieter sind gesetzlich verpflichtet, in den Vertragsunterlagen anzugeben, ob die Belieferung innerhalb oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt. 

Was ist günstiger: Grundversorgung oder Sondervertrag?

Die Strom-Grundversorgung ist in der Regel nicht günstiger als ein Sondervertrag – im Gegenteil. Das zeigt eine Untersuchung der Verbraucherzentrale zu Stromtarifen. Verträge, die ihr direkt mit einem Anbieter eurer Wahl abschließt, bieten meist bessere Konditionen – zum Beispiel beim Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Für Sonderkund:innen gelten individuell im Vertrag festgelegte Regelungen zu Kündigungsfrist, Preisgestaltung und Laufzeit. 

Laut Bundesnetzagentur war 2024 noch etwa jeder vierte Haushalt im Grundversorgungstarif. Viele bleiben dort, weil sie den Unterschied nicht kennen oder den Aufwand eines Anbieterwechsels scheuen. Dabei könnt ihr mit einem passenden Sondervertrag oft spürbar Stromkosten sparen.

Strom-Grundversorgung und Sondertarif im Vergleich

KategorieGrundversorgungSondertarif
StrompreiseVom Grundversorger festgelegt, oft mit regelmäßigen PreisanpassungenFlexibel pro Anbieter: häufig mit Preisgarantie während Vertragslaufzeit
VertragslaufzeitKeine Laufzeit, jederzeit kündbar mit 2-Wochen-Frist Mindestlaufzeit meist 12 oder 24 Monate, danach idR monatlich kündbar
TarifstrukturEinheitspreis, ohne ExtrasVielfältiger, je nach Bedarf
AufwandSehr einfach: kein Vertragsabschluss notwendigAnbietervergleich sinnvoll, individueller Vertrag muss abgeschlossen werden
StrommixStandardstrom, meist mit größerem Anteil fossiler Energien (z.B. Kohle)Flexibel: Kund:innen können umweltfreundlichen Strom wählen (z.B. aus Wind- oder Solarenergie)
Eine Frau sitzt auf einem Stuhl zwischen Zimmerpflanzen

Besser Ökostrom von Green Planet Energy

Macht’s nicht einfach „irgendwie“: Sucht euch direkt einen Anbieter aus, der zu euch passt.  Bei Green Planet Energy bekommt ihr echten Ökostrom – zu 100 % aus erneuerbaren Quellen, nach den strengen Greenpeace-Stromkriterien. Und der Wechsel ist ganz einfach: Wir kümmern uns um alles, sogar die Kündigung beim Grundversorger.

Zu echtem Ökostrom wechseln

Wie komme ich aus der Strom-Grundversorgung raus?

Ihr steckt in der Strom-Grundversorgung und wollt wechseln? Kein Problem, das geht einfach und schnell:

  • Kündigt in Textform – zum Beispiel per Online-Formular oder Mail. Auch Brief oder Fax sind möglich. 
  • Beachtet die Kündigungsfrist: Wenn ihr im Grundversorgungstarif seid, beträgt die Frist zwei Wochen. 
  • Wartet auf die Kündigungsbestätigung: Das Bestätigungsschreiben erreicht euch per Mail oder als Brief.  
  • Noch einfacher: Beim Wechsel zu einem neuen Stromanbieter übernimmt dieser die Kündigung automatisch für euch. 

Achtung: Wenn ihr bei eurem Grundversorger nicht im Grundversorgungstarif seid, sondern einen Sondertarif abgeschlossen habt, gelten andere Kündigungsfristen. Schaut also vorher in eure Vertragsunterlagen.

Fazit: Früh wechseln lohnt sich – für Konto und Klima

Die Grundversorgung ist sinnvoll – sie sorgt dafür, dass alle Haushalte in Deutschland verlässlich Strom bekommen. So geht bei euch das Licht an, auch wenn ihr noch keinen Vertrag abgeschlossen habt. Aber: Wer nicht wechselt, zahlt oft mehr und hat keine Kontrolle darüber, woher der Strom kommt. Mit einem Anbieterwechsel und Sondervertrag holt ihr euch die Entscheidungsmacht zurück: über erneuerbare Energien und Preismodelle, die zu euch passen.

So einfach wechselt ihr zu Green Planet Energy

  1. Berechnen und die Preise der Ökostromtarife vergleichen. 
  2. Tarif auswählen, der am besten zu euch passt. Echter Ökostrom ist immer inklusive. 
  3. Online abschließen und schon bald über saubere Energie freuen. Die Kündigung bei eurem bisherigen Stromversorger übernehmen wir für euch.

Preisrechner Ökostrom

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FAQ – Häufige Fragen zur Strom-Grundversorgung

Wie setzen sich die Stromkosten in der Grundversorgung zusammen?

Die Stromkosten in der Grundversorgung setzen sich grundsätzlich genauso zusammen wie bei anderen Tarifen. Der wichtigste Bestandteil ist der Arbeitspreis pro Kilowattstunde, der sich nach eurem tatsächlichen Verbrauch richtet. Dazu kommt ein fester Grundpreis – meist monatlich. In beiden Preisen stecken: 

  • Kosten für Stromerzeugung, Vertrieb und Gewinnmarge 
  • Netzentgelte (an den Netzbetreiber) für die Nutzung des Stromnetzes 
  • Steuern und Abgaben, z. B. Stromsteuer, Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe 

Diese Bestandteile gelten für alle Haushaltskund:innen – egal, ob Grundversorgung oder Sondervertrag. Der Unterschied: In der Grundversorgung zahlt ihr meist etwas mehr – die Preisstruktur selbst ist aber gleich.

Mehr Infos zum Ökostrom-Preis

Muss ich die Strom-Grundversorgung extra vertraglich vereinbaren?

Nein. Die Grundversorgung greift automatisch, wenn ihr keinen eigenen Stromvertrag abschließt. Sobald ihr euer Handy aufladet, den Kühlschrank einsteckt oder anderweitig Strom nutzt, startet der Grundversorgungsvertrag automatisch. Der Netzbetreiber meldet euren Strombezug beim Grundversorger, sobald er mitbekommt, dass ihr eingezogen seid – zum Beispiel, weil der Zähler den Verbrauch registriert.

Was ist der Unterschied zwischen Ersatzversorgung und Grundversorgung?

Die Ersatzversorgung ist eine kurzfristige Notversorgung, wenn euer bisheriger Stromanbieter ausfällt (egal ob temporär oder dauerhaft). Sie wird vom örtlichen Grundversorger geleistet und läuft maximal 3 Monate. Bei der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfristen und ihr könnt euch direkt auf die Suche nach einem neuen Stromanbieter machen. Solltet ihr euch um keinen neuen Anbieter kümmern, landet ihr nach den drei Monaten automatisch in der Grundversorgung, dem Standardtarif des örtlichen Grundversorgers. Achtung: In der Ersatzversorgung dürfen Preise höher sein als im Grundversorgungstarif.

Ist ein Wechsel aus der Strom-Ersatzversorgung in die Grundversorgung möglich?

Ja. Wenn ihr während der Ersatzversorgung keinen neuen Stromvertrag abschließt, werdet ihr nach spätestens drei Monaten automatisch in die Strom-Grundversorgung übernommen. Der Wechsel passiert ohne euer Zutun.

Kann der Grundversorger die Versorgung mit Strom kündigen?

Ja, aber nur in Ausnahmefällen. Der Grundversorger kann kündigen 

  • wenn er euch auch wirtschaftlichen Gründen nicht weiter beliefern kann, 
  • wenn ihr eure Rechnungen nicht bezahlt, 
  • wenn ihr den Stromzähler manipuliert.

In der Praxis kommt das jedoch sehr selten vor. 

Wie viele Haushalte sind in der Grundversorgung für Strom?

Rund 25 % der Haushalte in Deutschland beziehen ihren Strom über die Grundversorgung. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (Stand: 2024). Dieser Anteil ist in den letzten Jahren relativ stabil geblieben.

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