Entscheidend ist, dass Artenschutzbelange bei der Planung von Windenergieanlagen von Anfang an mit einfließen. Darum gibt es strenge gesetzliche Regelungen zum Ablauf:
- Bevor das eigentliche Genehmigungsverfahren startet, findet zunächst eine Vorprüfung des möglichen Standorts statt.
- Fällt die Vorprüfung positiv aus, folgt ein detailliertes Gutachten. Dabei erfassen Expertinnen und Experten die lokalen Vogel- und Fledermausbestände und prüfen potenzielle Konflikte.
Um die Prozesse zu vereinfachen, wurden 2022 bundeseinheitliche Abstandsregeln festgelegt, beispielsweise feste Prüfradien um Brutplätze kollisionsgefährdeter Vogelarten. Liegt eine Windenergieanlage im Nahbereich, gilt das Tötungsrisiko als signifikant erhöht – eine Genehmigung ist dort nur noch ausnahmsweise möglich.
In einem etwas weiteren Umkreis (Prüfbereich) muss die zuständige Naturschutzbehörde genaue Untersuchungen verlangen und wird ggf. Auflagen zum Schutz der Art machen. Außerhalb dieser Zonen ist in der Regel aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Beeinträchtigung zu erwarten.