Windenergie und Artenschutz: Wie lässt sich beides vereinen?

Das Klima schützen, ohne dabei Tiere zu gefährden: Das gehört zu den großen Heraus­forderungen im Windenergieausbau. Denn für Fledermäuse und Vögel können Windräder zur Gefahr werden.

In Deutschland gibt es darum strenge naturschutzrechtliche Regelungen, damit beim Bau von Windparks ökologische Funktionen erhalten und Tiere geschützt werden. Wichtigste Grundlage ist dabei das Bundesnaturschutz­gesetz (BNatSchG), das unter anderem ein Tötungsverbot für „besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“ festlegt. Wie Windenergie und Artenschutz einhergehen können, zeigen wir in diesem Beitrag.

Inhalt

Welche Tiere sind durch Windparks überhaupt gefährdet?

Tierarten, für die Windkraftanlagen ein besonders hohes Kollisions- oder Störungsrisiko darstellen, werden als windenergie-empfindlich bezeichnet. Dazu gehören vor allem mittelgroße und große Greifvögel, die in Höhen der Rotoren fliegen: etwa der Rotmilan. Andere Beispiele sind der See- und der Fischadler oder der Schwarzstorch. Insgesamt listet das BNatSchG 15 besonders gefährdete Brutvogelarten auf.  

Auch Fledermäuse spielen beim Artenschutz in der Windenergie eine wichtige Rolle. Viele von ihnen wandern weite Strecken und fliegen dabei in 50 bis 150 Metern Höhe – also genau dort, wo sich die Rotoren drehen. Fledermäuse können nicht nur durch direkte Kollision mit den Rotorblättern getötet werden, sondern auch durch den plötzlichen Luftdruckabfall hinter den drehenden Blättern. Besonders betroffen sind wandernde Arten wie der Große Abendsegler oder die Rauhautfledermaus.

Was sind die Voraussetzungen für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie?

Damit Windenergie und Artenschutz zusammenpassen, braucht es klare Regeln und sorgfältige Planung. Entscheidend sind dabei: 

  • Eine geeignete Standortwahl 
  • Schutzmaßnahmen im laufenden Betrieb 
  • Kontinuierliches Monitoring der Anlage

Naturverträgliche Standortwahl

Die Basis eines naturverträglichen Ausbaus ist die Standortwahl. Diese darf nicht nach rein wirtschaftlichen Kriterien erfolgen, sondern muss auch ökologische Aspekte berücksichtigen. Anders gesagt: Eignet sich eine Fläche zwar hervorragend für die Produktion von Strom aus Wind, ist aber gleichzeitig Brutrevier eines seltenen Greifvogels, geht die Suche weiter, damit Windkraft und Artenschutz einander nicht ausschließen. Das gilt besonders für sensible Gebiete wie Wälder, wo Windenergie nur unter bestimmten Bedingungen naturverträglich ist.

Schutzmaßnahmen im laufenden Betrieb

Auch im laufenden Betrieb erfordert die Naturverträglichkeit verschiedene Schutzmaßnahmen für Tiere und Umwelt. Dazu gehört zum Beispiel, Windräder zu Zeiten mit hoher Flugaktivität bestimmter Tierarten abzuschalten. Oft werden zudem die „Gefahrenzonen“ für betroffene Arten möglichst unattraktiv gestaltet und gleichzeitig umliegende Gebiete – sogenannte Ablenkflächen – aufgewertet, um Lebensräume zu verschieben.

Monitoring der Anlage

Eine zusätzliche wichtige Maßnahme ist die kontinuierliche Beobachtung, auch Monitoring genannt. So erkennen Betreiber schnell, wenn trotz der getroffenen Vorkehrungen Vögel und Fledermäuse verletzt oder getötet werden und können entsprechend reagieren.

Wie können Windenergie und Artenschutz gemeinsam funktionieren?

Entscheidend ist, dass Artenschutzbelange bei der Planung von Windenergieanlagen von Anfang an mit einfließen. Darum gibt es strenge gesetzliche Regelungen zum Ablauf:

  1. Bevor das eigentliche Genehmigungsverfahren startet, findet zunächst eine Vorprüfung des möglichen Standorts statt.  
  2. Fällt die Vorprüfung positiv aus, folgt ein detailliertes Gutachten. Dabei erfassen Expertinnen und Experten die lokalen Vogel- und Fledermausbestände und prüfen potenzielle Konflikte.

Um die Prozesse zu vereinfachen, wurden 2022 bundeseinheitliche Abstandsregeln festgelegt, beispielsweise feste Prüfradien um Brutplätze kollisionsgefährdeter Vogelarten. Liegt eine Windenergieanlage im Nahbereich, gilt das Tötungsrisiko als signifikant erhöht – eine Genehmigung ist dort nur noch ausnahmsweise möglich. 

In einem etwas weiteren Umkreis (Prüfbereich) muss die zuständige Naturschutzbehörde genaue Untersuchungen verlangen und wird ggf. Auflagen zum Schutz der Art machen. Außerhalb dieser Zonen ist in der Regel aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Beeinträchtigung zu erwarten. 

Windenergieanlage auf einer Pferdekoppel im hellen Abendlicht. Im Vordergrund stehen vier braune Pferde und grasen auf der Wiese.

Windkraft und Artenschutz: Welchen Einfluss haben Anlagen auf Lebensräume?

Langfristig und global gesehen trägt Windenergie zum Erhalt von Lebensräumen bei. Denn weil Windräder CO₂-intensive Energiequellen ersetzen, helfen sie, die klimatischen Veränderungen abzuschwächen. Damit bewahren sie Lebensräume für viele Vogelarten und andere Tiere. 

Kurzfristig steht aber der lokale und direkte Effekt im Vordergrund. Denn für fliegende Lebewesen wie Vögel sind Windräder zunächst mal eine Gefahr. Windenergieanlagen können Vögel nicht nur durch (meist tödliche) Kollisionen mit Rotorblättern gefährden, sondern sie auch indirekt aus ihrem Lebensraum verdrängen. Einige Vogelarten meiden wegen des Lärms, der Bewegungen und des Schattenwurfs die unmittelbare Umgebung von Windparks.

Die gute Nachricht: Insgesamt zeigen Studien, dass Windenergie und Artenschutz bei umsichtiger Planung gut miteinander vereinbar sind. 

Wer entscheidet, welche Flächen für Windenergieanlagen geeignet sind?

Die übergeordneten Ziele zum Ausbau Erneuerbarer Energien legt der Bund fest – und definiert so Vorgaben, die in den Ländern erfüllt werden müssen. Die Umsetzung dieser Aufgaben wird in den Flächenländern meist den sogenannten Regionalen Planungsträgern (Regionalplanung) übertragen, einer Arbeitsgruppe aus Planungsgemeinschaften und -verbänden sowie Vertreter:innen verschiedener Nachbarkommunen. Gemeindeübergreifend werden so Gebiete identifiziert, die genug Wind bieten und gleichzeitig möglichst geringe Nutzungskonflikte aufweisen, damit die Windkraft dem Artenschutz nicht im Weg steht.

Übrigens: Auch einzelne Kommunen haben (begrenzte) Möglichkeiten, eigene Flächen für die Windenergienutzung festzulegen. Über die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel (§ 245e BauGB) dürfen Gemeinden bis Ende 2027 Gebiete in ihrem Flächennutzungsplan für Windenergie ausweisen. Dies soll den Kommunen mehr Spielraum geben, um die Energiewende vor Ort voranzubringen.

Was tut Green Planet Energy für den Artenschutz rund um Windparks?

Damit wir auf 100 % echten Ökostrom umsteigen können, müssen wir die Windkraft weiter ausbauen – und das im Einklang mit dem Artenschutz. 
Wir achten bei unseren Windparks deshalb besonders darauf, dass der Betrieb naturverträglich und ressourcenschonend ist. Nachhaltigkeit endet für uns nicht beim Bau: Auch beim Rückbau und Recycling alter Windräder spielt Umweltschutz eine zentrale Rolle. 

Und weil echter Klimaschutz nur mit einem ganzheitlichen Ansatz funktioniert, bauen wir bei Green Planet Energy nicht nur Windparks, sondern auch Solar- und Öko-Gasanlagen. Ihr wollt wissen, wo und wie wir Wind-, Solar- und ökologische Gasanlagen bauen und betreiben?

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FAQ – Häufige Fragen zu Windenergie und Artenschutz

Woher weiß ein Regionalverband, wo sich die besten Gebiete für Windenergie befinden?

Regionalverbände – oder eher regionale Planungsträger (Oberbegriff) – orientieren sich an fachlichen Kriterien und gesetzlichen Vorgaben. Zunächst werden sogenannte Ausschlussflächen benannt. Dazu gehören zum Beispiel Siedlungsabstände, Naturschutzgebiete oder Flugkorridore. Übrig bleiben Suchräume, in denen ausreichend Wind weht. Innerhalb dieser Suchräume prüft der Regionalverband weitere Aspekte: zum Beispiel Anschlussmöglichkeiten ans Stromnetz oder die Entfernung zu Wohnbebauung.

Wie geht es weiter, nachdem ein Regionalverband Flächen für Windenergie vorgeschlagen hat?

Hat der Regionale Planungsträger mögliche Standorte identifiziert, erfolgt eine öffentliche Auslegung: Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Fachbehörden können Anregungen oder Bedenken äußern. Nach Abwägung aller Einwände legt der Regionalverband einen zweiten Entwurf vor, der ebenfalls in die offengelegt wird, bevor die finalen Vorrangflächen festgelegt und (im besten Fall) durch die Landesregierung genehmigt werden.

Wie wird beim Ausbau der Windenergie der Artenschutz berücksichtigt?

Bevor ein Windpark genehmigt wird, findet immer eine detaillierte Artenschutzprüfung statt. Biologen erfassen dabei die örtliche Tierwelt und bewerten, ob Verbote nach §44 BNatSchG greifen. Gibt es ein Konfliktrisiko, müssen entsprechende Maßnahmen mit eingeplant und im Genehmigungsbescheid festgeschrieben werden. Sie sind für die Betreiber bindend.  

Ein hilfreiches Tool in der Planung sind sogenannte Arbeitshilfen, die gesetzliche Anforderungen und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bündeln. Diese Dokumente werden von Expert:innen erstellt und helfen dabei, Windenergieprojekte in Bezug auf den Natur- und Artenschutz zu bewerten.

Wird der Artenschutz durch die Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus aufgeweicht?

Seit einigen Jahren gelten neue Regelungen, die Genehmigung von Windenergieanlagen auch mit Blick auf den Naturschutz beschleunigen sollen. Konkret bedeutet das: Die Kriterien für die Artenschutzprüfung wurden bundesweit vereinheitlicht und es gibt klarere Vorgaben zu möglichen Ausnahmen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Herangehensweise. Die Neuregelungen bei der Zusammenführung von Windenergie und Artenschutz erleichtern lediglich die Anwendung bestehender Vorschriften, ohne sie aufzuweichen.  

Die Behörden erhalten außerdem zusätzliche Mittel und Personal, um Artenschutzauflagen zügig und fachgerecht umzusetzen. Insgesamt bleibt der Grundsatz bestehen, dass kein Windpark gebaut wird, der eine Population streng geschützter Arten stärker beeinträchtigt.

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