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Vertragsnummer und Stromzählernummer bereithalten und Online-Formular zum Vertragsabschluss bzw. Tarifwechsel ausfüllen
Nutzen Sie als Genossenschaftsmitglied unseren Genossenschaftsstrom und leisten Sie so einen ganz konkreten Beitrag zur Energiewende. Dieser Tarif bietet Ihnen 100 % echten Ökostrom mit hohem Windkraft- und zusätzlichem Solarstromanteil. Das Besondere: Der Anteil Sonnenenergie stammt aus Anlagen, die wir extra für diesen Tarif errichten. Sie erfüllen höchste ökologische und ethische Standards.
Den Bau dieser Anlagen finanzieren wir durch die Einlagen unserer Mitglieder und die entsprechenden Tarifbeiträge des Genossenschaftsstroms. Mit Ihrer Entscheidung für den Genossenschaftsstrom leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um den Bau dieser vorbildlichen Erneuerbare-Energien-Anlagen voranzutreiben. Ein weiterer Vorteil: Durch den ermäßigten Grundpreis gegenüber unseren anderen Stromtarifen sparen Sie gleichzeitig Geld.
Die Vorteile im Überblick
Um Genossenschaftsstrom beziehen zu können, müssen Sie Mitglied in unserer Ökoenergiegenossenschaft sein. Füllen Sie dafür einfach unser Beitrittsformular aus, das wir Ihnen mit Vertragsabschluss für unseren Genossenschaftsstrom per Post zusenden und zeichnen Sie mindestens einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 55 Euro.
Falls Sie bereits über einen Stromvertrag bei Green Planet Energy verfügen aber noch kein Mitglied sind, können Sie im Zuge des Tarifwechsels unserer Ökoenergiegenossenschaft beitreten.
Als Kund:in unseres Genossenschaftsstroms erhält Ihr Strommix neben einem hohen Windkraft- auch einen Solarstromanteil. Die Sonnenenergie stammt aus einer eigens für diesen Tarif errichteten Photovoltaik-Freiflächenanlage im baden-württembergischen Roigheim. Die rund 12.000 Solarpanels sorgen für eine Spitzenleistung von mehr als sechs Megawatt.
Die Freiflächenanlage wurde unter Einhaltung strengster Vorgaben von Umweltschutzverbänden und ökologischen Leitfäden entwickelt. Somit liefert sie nicht nur nachhaltigen und sauberen Strom, sondern bietet auch einen Mehrwert für die Natur.
Mit dem gleichen Anspruch sollen in der Zukunft, dank der Einlagen unserer Mitglieder und den Tarifbeiträgen des Genossenschaftsstroms, weitere vorbildliche Anlagen errichtet werden.
Emissionen | Green Planet Energy | Ø bundesweit |
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CO2 Emissionen * | 0 | 310 |
Radioaktiver Abfall * | 0 | 0,0003 |
* in g/kWh
Wir beliefern Sie zu 100 % aus sauberer Wind-, Solar- und Wasserkraft. Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, die nach dem EEG geförderten Mengen, für die wir die EEG-Umlage zahlen mussten, anteilig in unserer Stromkennzeichnung anzugeben. Dadurch ergibt sich ein rein rechnerischer Anteil von 57,2 %. Tatsächlich lieferten wir Ihnen im Jahr 2021 ausschließlich 100 % sauberen Strom, den wir direkt aus Windkraft-, Wasser- und Photovoltaik-Anlagen bezogen haben.
Wir wählen unsere Ökostrom-Lieferanten nach strengen Maßstäben aus: Der Strom muss aus sauberen Kraftwerken stammen. Die Geschäftspolitik der Lieferanten darf den energiepolitischen Zielen von Greenpeace e.V. nicht widersprechen und die Unternehmen dürfen nicht mit Atom- oder Braunkohlekonzernen verflochten sein.
Unser Strompreis besteht aus vielerlei Faktoren – Profitmaximierung war nie dabei. Und auch sonst macht sich unsere Stromrechnung nachhaltig bezahlt: Kein einziger Cent unserer Kunden landet in den Taschen der Kohle- und Atomindustrie. Dafür sorgen wir mit einer strengen Auswahl unserer Lieferanten und direkten Verträgen.
Arbeitspreis | 35,80 Cent/kWh* |
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Grundpreis | 12,90 Euro* |
Preisgarantie | bis 31.12.2023 ** |
Energiemix | 30 % Photovoltaik*, 35 % Wasserkraft, 35 % Windkraft (Prognose 2023) |
Mindestvertragslaufzeit | Keine |
Kündigungsfrist | 4 Wochen |
Vorkasse | Keine |
Zahlungsart | SEPA-Lastschrift, Überweisung |
* Endpreise inklusive aller Steuern, Gebühren und Abgaben.
** Ausgenommen von der Garantie (sofern diese gewährt wird) sind etwaige Änderungen der Umsatz- und /oder Stromsteuer sowie sonstiger gesetzlicher Abgaben, die Green Planet Energy eG auch während der Garantiezeit zur Preisanpassung berechtigen.
Bitte beachten Sie, dass die voraussichtliche Entlastung durch die Energiepreisbremse noch nicht im Abschlag berücksichtigt ist. Über diese informieren wir Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Sollte Ihr Arbeitspreis unter dem Preisdeckel liegen, erfolgt keine Entlastung.
Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zum Genossenschaftstarif und der Energiegenossenschaft.
Überlassen Sie das Thema Energie nicht den großen Konzernen. Werden Sie Miteigentümer:in von Green Planet Energy und verändern Sie mit uns die Energielandschaft. In unserer Genossenschaft treffen sich bereits rund 34.000 Menschen, die dasselbe antreibt – eine saubere Energiezukunft. Erfahren Sie hier mehr über uns als Genossenschaft.
Bei unserem neuen Tarif handelt es sich um einen Tarif, der exklusiv für unsere Mitglieder ist. Gemeinsam im Rahmen des Tarifs haben wir eine große PV-Freiflächenanlage in Süddeutschland gebaut. Aus dieser Anlage werden Kund:innen dieses Tarifs anteilig mit einem signifikanten Anteil an Solarstrom beliefert – zusätzlich zu unserem ohnehin schon besonders hochwertigen Strommix.
Die Kund:innen werden anteilig aus dem neuen Solarpark im baden-württembergischen Roigheim mit Solarstrom versorgt. Der Rest des Strommixes wird durch Ökostrom aktiv abgedeckt – mit seinem branchenführend hohen Windstrom-Anteil sowie Strom aus Wasserkraft.
Sie müssen lediglich einen Anteil in Höhe von 55 Euro zeichnen – damit werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft und sind berechtigt, in den Genossenschaftsstrom-Tarif zu wechseln.
Falls Sie noch kein Mitglied sind, können Sie im Rahmen des Vertragsabschluss (Neukund:innen) oder im Zuge des Tarifwechsels (Bestandskund:innen) unserer Ökoenergiegenossenschaft beitreten. Sie erhalten das Beitrittsformular zusammen mit der Bestätigung über den Stromvertrag.
Alternativ finden Sie das Beitrittsformular hier. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben an uns zurück.
Ja, wenn ein:e Teilnehmer:in der Gemeinschaft Genossenschaftsmitglied ist oder wird.
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres kündigen. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres. Im Falle eines Fehlbetrags erhalten Sie Ihre Einlage um Ihren Anteil am Jahresminus vermindert zurück. Die Auszahlung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Vertreter:innenversammlung den Jahresabschluss des vorherigen Geschäftsjahres festgestellt hat.