Mach unsere Strom-Genossenschaft stärker und werde zusätzlich Mitglied von Green Planet Energy. Als Dankeschön bekommst du deinen Echten Ökostrom günstiger.

Strom und Genossenschaft: Win-win für alle
Nutze den Mitgliedervorteil:
Mit einer Mitgliedschaft ab einmalig 55 Euro
Um den Mitgliedervorteil nutzen zu können, musst du Mitglied in unserer Genossenschaft sein. Fülle deinen Beitrittsantrag aus und schicke ihn ab – ganz einfach online. Zeichne mindestens einen Genossenschaftsanteil für einmalig nur 55 Euro.
Gut zu wissen: Das Geld ist nicht „weg”. Du bekommst es zurück, falls du einmal aus der Genossenschaft austreten solltest. Die Höhe richtet sich nach dem Jahresergebnis der Genossenschaft.
Stromvertrag abgeschlossen?
So geht's weiter
Deine Vorteile als Mitglied
bei Green Planet Energy
Echter Ökostrom
Stelle dir deinen Echten Ökostrom selbst zusammen. Mit Preisgarantie für planbare Kosten, einem günstigeren Tarif für Mitglieder unserer Genossenschaft und der Möglichkeit, die Energiewende zusätzlich zu fördern.
- 100 % echter Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien
- Transparente Stromherkunft
- Investitionen in die Energiewende
Du bist über eine Empfehlung hier – nach deinem Abschluss erhältst du 25 € Startguthaben.

Erfahrt mehr darüber, wo unser Strom herkommt
Wir zeigen, was drinsteckt: Unser Strom stammt ausschließlich aus Wind-, Wasser- und Solarkraft – von sorgfältig ausgewählten Partnern ohne Verbindungen zu Kohle- oder Atomkonzernen.
Lieferantenkraftwerke für StromHäufige Fragen zu Strom und Genossenschaft
Ist der Preis pro Kilowattstunde (kWh) für Genossenschaftsmitglieder günstiger?
Ja! Unser Echter Ökostrom hat mit Mitgliedervorteil einen günstigeren Arbeits- und Grundpreis als unsere anderen Haushaltsstromtarife. Konkret erhältst du 1 Euro auf die Grundgebühr und 0,5 ct pro kWh auf den Arbeitspreis.
Wie lange dauert es, bis ich vom Mitgliedervorteil profitieren kann?
Die günstigen Konditionen gelten, sobald du gewechselt bist. Wichtig ist, dass du (falls du bisher noch kein Mitglied warst) innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss/-wechsel Genossenschaftsmitglied wirst. Ansonsten zahlst du den vollen Preis für deinen Echten Ökostrom und profitierst nicht vom Mitgliedervorteil.
Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich zeichnen, um den Mitgliedervorteil zu nutzen?
Kurze Antwort: einen! Denn Mitglied unserer Energiegenossenschaft bist du schon mit einem einzigen Anteil für einmalig 55 Euro. Du hast aber die Möglichkeit bis zu 400 Anteile zu zeichnen – jeder Anteil mehr, ist ein bisschen mehr Energiewende.
Wir beziehen als Gemeinschaft Strom. Können wir den Mitgliedervorteil trotzdem nutzen?
Ja, wenn ein:e Teilnehmer:in der Gemeinschaft Genossenschaftsmitglied ist oder wird.
Fragen zur Mitgliedschaft
Ich bin noch kein Mitglied. Was muss ich tun, um den Mitgliedervorteil zu bekommen?
Wenn du bisher weder Mitglied noch Kund:in bei uns bist, schließt du am besten deinen Stromvertrag ab und wählst dabei den Mitgliedervorteil aus. Im Anschluss schicken wir dir automatisch einen Link zu unserem Mitgliedsantrag. Wenn du bereits Kund:in bist, kannst du im Onlineportal in den Tarif für Mitglieder wechseln.
Welche Unterlagen benötige ich, um Genossenschaftsmitglied zu werden?
Füll einfach das Online-Beitrittsformular aus, zeichne dabei mindestens einen Anteil in Höhe von 55 Euro und schick es ab – schon bist du Teil unserer Genossenschaft.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Du kannst deine gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres kündigen. Wie hoch die Rückzahlung ausfällt, richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres. Im Falle eines Fehlbetrags erhältst du eine Einlage um deinen Anteil am Jahresminus vermindert zurück. Die Auszahlung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Vertreter:innenversammlung den Jahresabschluss des vorherigen Geschäftsjahres festgestellt hat.
Welche Verpflichtungen habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Jedes Mitglied hat das Recht, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken, siehe hierzu die ausführlichen Rechte in unserer Satzung, §11, a-g.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren und den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Vertreter:innenversammlung nachzukommen. Außerdem verpflichten Mitglieder sich, je Genossenschaftsanteil 55 Euro an Green Planet Energy zu zahlen.
Was passiert beim Tod eines Mitglieds?
Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf die oder den Erbende:n über. Die Mitgliedschaft wird auch über den Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, durch die oder den Erbende:n fortgesetzt.
Für die Übertragung der Anteile benötigt Green Planet Energy den offiziellen Erbnachweis (z. B. das eröffnete und notariell beglaubigte Testament, den Erbschein oder einen anderen offiziellen Nachweis zur Erblage).



