Wie funktioniert die Strombörse?
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Vielleicht habt ihr schon davon gehört: Immer mehr Stromversorger bieten sogenannte dynamische Stromtarife an. Dabei hat der Strom keinen immer gleichen Arbeitspreis, sondern ist, je nach aktuellem Angebot und Verbrauch, mal günstiger und mal teurer. Auch bei uns könnt ihr einen solchen Tarif abschließen – allerdings nur mit einem intelligenten Messsystem (iMSys). Aber: Was genau ist das? Und wie findet ihr heraus, ob ihr eins habt?
Zum dynamischen StromtarifEin iMSys, oft auch Smart Meter genannt, ist ein digitaler Stromzähler, der Daten nicht nur erfasst und speichert, sondern auch an den Netzbetreiber senden kann.
Ab einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden (kWh) müssen alle alten Stromzähler gegen ein iMSys ausgetauscht werden. So sieht es das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor. Hierfür verantwortlich sind nicht wir als Energieversorger, sondern die zuständigen Messstellenbetreiber. Oft ist das einfach euer örtlicher Stromnetzbetreiber.
Wenn ihr weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbraucht, muss der Messstellenbetreiber bei euch nicht zwingend ein iMSys einbauen, sondern nur eine moderne Messeinrichtung (mME). Das zählt den Strom ebenfalls mit digitaler Messtechnik, sendet aber keine Daten.
Unser Tipp: Fragt am besten euren Messstellenbetreiber, ob ihr mit einem iMSys ausgerüstet wurden – und falls nicht, ob und wann dies geplant ist. Den Messstellenbetreiber findet ihr meistens auf eurem Stromzähler. Als Mieter:in solltet ihr am besten zuerst mit eurer Hausverwaltung oder eurem Vermieter bzw. eurer Vermieterin sprechen.
Ihr könnt auch selbst nachschauen, ob euer Stromzähler ein iMSys ist. Hierfür haben wir euch die Unterschiede zwischen intelligentem Messsystem und moderner Messeinrichtung schematisch dargestellt.
Moderne Messeinrichtung (mME) | Smart-Meter-Gateway (SMG) | Intelligentes Messsystem (iMSys) = mME + SMG | |
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Gerätetyp | Digitaler Zähler ohne Kommunikationseinheit SMG | Kommunikationseinheit | Digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit SMG |
Funktionen |
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Nutzung dynamischer Tarif möglich | nein | kein eigenständiger Zähler, nur als Ergänzung eines mME nutzbar | ja |
Schematische Darstellung der Unterschiede zwischen iMSys und mME. Grafik: © Green Planet Energy
Das jährliche Ablesen des Stromzählers und die Übermittlung des Zählerstands war bisher eine umständliche Aufgabe für Stromkund:innen. Teilweise noch mit Postkarte, teilweise schon per Handy-Foto: Aber in beiden Fällen lag die Bringschuld der Stromablesung bei den Verbrauchseinrichtungen, also vorwiegend den privaten Haushalten.
Mit dem intelligenten Messsystem hat die Energiebranche eine neue Kommunikationseinheit der Verbrauchswerte und Transparenz geschaffen.
Ihr verbraucht im Jahr weniger als 6.000 kWh? Das ist für die Klimawende auf jeden Fall eine gute Nachricht. In diesem Fall steht euch gesetzlich noch keine intelligente Messeinrichtung zu. Das gilt erst ab 2025 – dann soll euer Messstellenbetreiber euch auf Wunsch innerhalb von vier Monaten ein Smart Meter bereitstellen. Einige Messstellenbetreiber geben diese aber aus Kulanz dennoch bereits heute aus.
Übrigens: Für alle, die auch ohne intelligentes Messsystem an den Entwicklungen des Strommarktes teilhaben wollen, bieten wir den monatsvariablen Stromtarif an.
Zum variablen StromtarifAuch hier empfehlen wir euch, sich zunächst an euren grundzuständigen Messstellenbetreiber zu wenden. Einige installieren ein iMSys auch auf Wunsch. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, könnt ihr an einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber herantreten. Achtet dann unbedingt auf ein gültiges BSI Zertifikat für seine Aufgabe als Administrator des Smart-Meter-Gateways (SMGW). Auch die konkreten Leistungen, Preise und Laufzeiten solltet ihr im Vorfeld checken.
In der Regel entstehen euch für die Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem keine Kosten. Es gibt aber auch Ausnahmefälle – zum Beispiel, wenn der Zählerschrank vergrößert werden muss.
Für den Betrieb der neuen Zähler zahlt ihr eine jährliche Pauschale, deren Höhe gesetzlich auf maximal 20 Euro für Privathaushalte begrenzt ist. Wenn ihr eine steuerbare Verbrauchseinheit (also zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Wallbox) nutzt, liegt die Grenze bei maximal 50 Euro. Eine detaillierte Übersicht findet ihr bei der Bundesnetzagentur.
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