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Ist das ein iMSys?

Die Sache mit den intelligenten Stromzählern

Vielleicht haben Sie schon davon gehört: Immer mehr Stromversorger bieten sogenannte dynamische Stromtarife an. Dabei hat der Strom keinen immer gleichen Arbeitspreis, sondern ist, je nach aktuellem Angebot und Verbrauch, mal günstiger und mal teurer. Auch bei uns können Sie bald einen solchen Tarif abschließen – allerdings nur mit einem intelligenten Messsystem (iMSys). Aber: Was genau ist das? Und wie finden Sie heraus, ob Sie eins haben?

Ein iMSys vereinfacht die Stromablesung

Ein iMSys, oft auch Smart Meter genannt, ist ein digitaler Stromzähler, der Daten nicht nur erfasst und speichert, sondern auch an den Netzbetreiber senden kann.

Ab einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden (kWh) müssen alle alten Stromzähler gegen ein iMSys ausgetauscht werden. So sieht es das Messstellenbetriebsgesetz vor. Hierfür verantwortlich sind nicht wir als Energieversorger, sondern die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Oft ist das einfach Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber.

Wenn Sie weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, muss der Messstellenbetreiber bei Ihnen nicht zwingend ein iMSys einbauen, sondern nur eine moderne Messeinrichtung (mME). Das zählt den Strom ebenfalls digital, sendet aber keine Daten. Wichtig: Ein modernes Messsystem reicht nicht aus, um unseren dynamischen Tarif zu nutzen. Sie können Ihr mME allerdings zum iMSys nachrüsten lassen.

Kurz zusammengefasst:

  • Für einen dynamischen Stromtarif brauchen Sie ein intelligentes Messystem (iMSys).
  • Oft wird dieses auch als Smart Meter bezeichnet.
  • Wenn Sie weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, ist es wahrscheinlich, dass Sie (noch) kein iMSys haben. Ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht im Schnitt etwa 2.500 kWh.

Unser Tipp: Fragen Sie am besten Ihren Messstellenbetreiber, ob Sie mit einem iMSys ausgerüstet wurden – und falls nicht, ob und wann dies geplant ist. Den Messstellenbetreiber finden Sie meistens auf Ihrem Stromzähler. Als Mieter:in sollten Sie am besten zuerst mit Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin sprechen.

Der Unterschied zwischen iMSys und mME

Sie können auch selbst nachschauen, ob Ihr Stromzähler ein iMSys ist. Hierfür haben wir Ihnen die Unterschiede zwischen iMSys und mME schematisch dargestellt. Zudem sehen Sie in der Grafik auch die Unterschiede in den Funktionen.

iMSys (Smart Meter) Display
Schematische Darstellung der Unterschiede zwischen iMSys und mME / Grafik (c) Green Planet Energy

Die Vorteile des intelligenten Messsystems

Das jährliche Ablesen und die Übermittlung des Zählerstands war bisher eine umständliche Aufgabe für jeden Stromkunden. Teilweise noch mit Postkarte, teilweise schon per Handy-Foto: Aber in beiden Fällen lag die Bringschuld bei den Verbrauchseinrichtungen, also vorwiegend den privaten Haushalten.

Mit dem intelligenten Messsystem hat die Energiebranche eine neue Kommunikationseinheit der Verbrauchswerte und Transparenz geschaffen.

Handlungsoptionen bei weniger als 6.000 kWh im Jahr 

Sie verbrauchen im Jahr weniger als 6.000 kWh? Das ist für die Klimawende auf jeden Fall eine gute Nachricht. In diesem Fall steht Ihnen gesetzlich noch keine intelligente Messeinrichtung zu. Das gilt erst ab 2025 – dann soll Ihr Messstellenbetreiber Ihnen auf Wunsch innerhalb von vier Monaten ein Smart Meter bereitstellen. Einige Messstellenbetreiber geben diese aber aus Kulanz dennoch bereits heute aus.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu iMSys

Was ist, wenn ich einen dynamischen Tarif nutzen will, für meinen Anschluss aber kein iMSys geplant ist?

Auch hier empfehlen wir Ihnen, sich zunächst an Ihren grundzuständigen Messstellenbetreiber zu wenden. Einige installieren ein iMSys auch auf Wunsch. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie an einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber herantreten. Achten Sie dann unbedingt auf ein gültiges BSI Zertifikat für seine Aufgabe als Smart-Meter-Gateway-Administrator. Auch die konkreten Leistungen, Preise und Laufzeiten sollten Sie im Vorfeld checken.

Was kosten der Zähleraustausch und -betrieb?

Der Austausch des Zählers kostet in der Regel nichts. Es gibt aber auch Ausnahmefälle – zum Beispiel, wenn der Zählerschrank vergrößert werden muss.
Für den Betrieb der neuen Zähler zahlen Sie eine jährliche Pauschale, deren Höhe gesetzlich auf maximal 20 Euro für Privathaushalte begrenzt ist. Wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinheit (also zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Wallbox) nutzen, liegt die Grenze bei maximal 50 Euro. Eine detaillierte Übersicht finden Sie bei der Bundesnetzagentur.