Ab dem 1. Januar 2015 sind Genossenschaften gesetzlich verpflichtet, im Falle einer Ausschüttung die Kirchensteuer automatisch abzuziehen. Die hierfür notwendigen Daten müssen wir jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Bitte unterstützen Sie uns dabei und übermitteln Sie uns Ihre Steueridentifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum. Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht vorliegen haben, hilft uns auch Ihr Geburtsdatum allein weiter. Hiermit lässt sich, wenn alle Angaben übereinstimmen, über eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern Ihre Steueridentifikationsnummer ableiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Wenn Sie uns noch Ihre aktuelle Bankverbindung für eine mögliche Ausschüttung mitteilen möchten, klicken Sie bitte hier.