Wenn Sie einen Freistellungsauftrag einreichen möchten, nutzen Sie dafür bitte ausschließlich unser Freistellungsformular. Beachten Sie bitte, dass wir bei der Ausschüttung für das jeweils vergangene Kalenderjahr nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen berücksichtigen können, die bis zum 31. Mai des Folgejahres bei uns per Post, Fax oder E-Mail eingegangen sind. Bitte laden Sie das PDF-Dokument herunter, drucken das Formular aus und senden es uns ausgefüllt und unterschrieben zu. Falls gewünscht, schicken wir Ihnen auch einen Vordruck mit der Post.
Uns bereits vorliegende und gültige Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden im Falle einer Ausschüttung selbstverständlich berücksichtigt.
Zu spät eingereichte Freistellungsaufträge können erst für mögliche Ausschüttungen im Folgejahr berücksichtigt werden. Wir nehmen in diesem Fall keine Korrektur der Steuerbescheinigung und keine Erstattung der Steuer an das Genossenschaftsmitglied vor. Die ggf. abgeführte und bescheinigte Kapitalertragsteuer kann vom Genossenschaftsmitglied im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.