Wenn Sie einen Freistellungsauftrag einreichen möchten, nutzen Sie dafür bitte ausschließlich unser Freistellungsformular. Beachten Sie bitte, dass wir bei der Ausschüttung für das jeweils vergangene Kalenderjahr nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen berücksichtigen können, die bis zum 31. Mai des Folgejahres bei uns per Post, Fax oder E-Mail eingegangen sind.

Uns bereits vorliegende Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden im Falle einer Ausschüttung selbstverständlich berücksichtigt, sofern diese eine Gültigkeit bis einschließlich 31. Dezember 2020 haben. Später eingereichte Anträge können erst für mögliche Ausschüttungen im Folgejahr berücksichtigt werden.

Wir nehmen in diesem Fall keine Korrektur der Kapitalertragsteuerbescheinigung und keine Erstattung der Steuer an den Anleger vor. Die ggf. abgeführte und bescheinigte Kapitalertragsteuer kann vom Anleger im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bitte laden Sie das PDF herunter, drucken das Formular aus und senden es uns ausgefüllt und unterschrieben zu.

Gerne schicken wir Ihnen auch einen Vordruck mit der Post.

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