Sie möchten klimafreundlich mit Erneuerbaren Energien heizen und haben sich für eine Wärmepumpenheizung entschieden?

Dann haben Sie bereits eine wichtige Entscheidung in Sachen Klimaschutz getroffen – denn mit einer mit grünem Wärmestrom betriebenen Wärmepumpe tragen Sie einen wichtigen Teil zur Energiewende im Wärmesektor bei. Und das kommt nicht nur Ihnen, der Umwelt und späteren Generationen zugute, sondern wird auch vom Staat belohnt, denn für Anschaffung und Installation der Wärmepumpe können Sie staatliche Fördermittel erhalten.

Welche Kosten konkret förderfähig sind, an welche Stellen Sie sich wenden müssen, wie hoch die Förderungen ausfallen und unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse und Kredite gewährt werden, haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst.

Das Förderprogramm der BAFA
als zentrales Förderinstrument

Fördermittel für Wärmepumpen werden in Deutschland von verschiedenen Stellen und in unterschiedlichen Formen vergeben. Zu den Förderprogrammen gehören u.a. Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Bundesförderprogramm des BAFA ist in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Die BEG setzt sich zum einen aus der Förderung für Einzelmaßnahmen BEG (EM) für Bestandsgebäude und zum anderen aus der Förderung für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude BEG (WG/NWG) zusammen.

Förderungsfähige Maßnahmen

Wofür kann ich
Fördermittel erhalten?

Grundsätzlich erhalten Sie für den Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpenheizung staatliche Fördermittel – aber das ist noch nicht alles. Die BAFA unterstützt nämlich nicht nur die Anschaffung und Installation, sondern fördert auch begleitende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen).

Wärmpumpe im Eingangsbereich eines Wohnhauses

Für folgende Maßnahmen können Sie im Rahmen einer Wärmepumpenheizung Förderung erhalten:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Umfeldmaßnahmen (z.B. Abbau und Entsorgung der alten Heizungsanlage, Erschließung der Wärmequelle, Einbau von Flächenheizungen bzw. Austausch alter Heizkörper, Installation eines Speichers)

Wenn Sie ein Bestandsgebäude sanieren möchten, haben Sie die Wahl: Sie können zwischen einem Kredit und einem Investitionszuschuss als Förderprogramm über die BEG WG wählen. Möchten Sie lediglich Ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpenheizung austauschen, können Sie Fördermittel für die Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen gibt es für die Wärmepumpen-Förderung?

Für Bestandsgebäude können Sie Fördermittel über die verschiedenen Programme erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dazu gehören auch die Einhaltung wichtiger Fristen sowie die Antragsberechtigung.
Generell müssen folgende Grundbedingungen erfüllt sein:

1.

Die Wärmepumpe wird überwiegend als Raumheizung, zur Trinkwassererwärmung, Warmwasserbereitung und zur Wärmebereitstellung für Wärmenetze verwendet.

2.

Die geförderte Maßnahme muss das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.

3.

Das Gebäude, für das die Wärmepumpe installiert werden soll, muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.

4.

Bei Erdwärmesonden gilt zudem, dass das zuständige Bohrunternehmen zertifiziert sein muss (gemäß DVGW W120-2) und eine gültige verschuldensunabhängi­­ge Versicherung vorliegt.

Auch Luft/Luft-Wärmepumpen und Lüftungsanlagen sind förderfähig. Es können allerdings nur für diejenigen Wärmepumpen Fördermittel erhalten, die die festgesetzten Effizienzkriterien erfüllen. Das Gesamtsystem muss hierbei eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen. Errechnet werden kann diese Zahl mit Ihrer Fachhandwerker:in mithilfe des JAZ-Rechners. Die BAFA listet diese Wärmepumpen mit Prüfzertifikat auf ihrer Website unter www.bafa.de auf.

Ob Luft-Wärmepumpe, Wasser-Wärmepumpe oder Erd-Wärmepumpe spielt für die Förderung auch eine Rolle. Die BAFA unterscheidet zwischen den Wärmepumpenarten und legt für Bestandsgebäude eine Basis- und Innovationsförderung als Zuschuss auf, für Neubauten hingegen nur eine Innovationsförderung.

Keine Fördermittel erhalten Sie hingegen, wenn die Wärmepumpe gebraucht ist bzw. mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlageteilen ausgestattet sind. Daneben gibt es auch für Prototypen keine staatliche Unterstützung.

Voraussetzungen

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für die staatlichen Förderprogramme der BAFA sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberufler:innen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften (diese müssen zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln)
  • Kammer und Verbände
  • Kirchen und andere gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen (sowohl Einzelunternehmer als auch kommunale Unternehmen)
  • Wohnungsbaugenossenschaften

Die Fördermittel können nicht nur von Eigentümern beantragt werden, sondern auch von Pächtern und Mietern des Grundstücks sowie von den ausführenden Unternehmen. Unter Umständen ist es auch möglich, dass die Anträge von unterschiedlichen Antragstellern gestellt werden, solange die maximalen Förderungshöhen pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. Auch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen sind zulässig.

Nicht antragsberechtigt sind hingegen unter anderem politische Parteien und Personen, gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden.

Frau sitzt mit einem Kind auf dem Schoß auf einer Rasenfläche neben einer Wärmepumpe
Voraussetzungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie sich für die staatliche Förderung interessieren, ist es entscheidend, dass Sie die Förderanträge stellen, bevor Sie die Wärmepumpenheizung anschaffen und einbauen lassen – also vor Vorhabensbeginn. Dieser beginnt, wenn Sie etwa mit dem ausführenden Handwerksunternehmen einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag über den Einbau und die Installation der Wärmepumpe abschließen. Wenn Sie sich aber vorab beraten lassen oder eine Fachfirma zunächst prüft und plant, ob sich eine Wärmepumpenheizung überhaupt für Ihr Gebäude eignet, zählt dies nicht als Beginn des Vorhabens. Entscheidend für die Einhaltung der Fristen ist der Zeitpunkt, an dem der Antrag beim BAFA eingeht.

Förderungshöhe

Wie hoch ist die
Förderung der BAFA?

Wie hoch die staatlichen Fördermittel ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, was genau installiert wird.

Die folgende Tabelle listet die Fördersätze für Wärmepumpen noch einmal auf:

BAFA-Förderung BEG-EM für Wärmepumpen ab 2023
Austausch ineffiziente Heizung1Austausch sonstige Heizung
Standard-FallMit WP-Bonus2Standard-FallMit WP-Bonus2
35%40%25%30%

1 funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagen- oder min. 20 Jahre alte Gaszentralheizung
2 WP-Bonus für die Nutzung der Wärmequellen Erdreich, Grundwasser und Abwasser sowie für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen.

Gedeckelt sind die förderungsfähigen Kosten von Sanierungsmaßnahmen auf 60.000 Euro bei Wohngebäuden (pro Wohneinheit) sowie auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 15 Mio. Euro bei Nicht-Wohngebäuden.

Antragstellung

Wie kann ich die
Fördermittel beantragen?

Die Beantragung der BAFA-Förderung kann für unsere Kund:innen über den Vaillant Fördergeld Service erfolgen. Hierfür füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Fachhandwerker:in den Beauftragungsbogen aus, welcher dann zusammen mit dem Heizungsangebot an den Vaillant Fördergeld Service übermittelt wird. Nach Prüfung der Unterlagen stellen die Expert:innen vom Vaillant Fördergeld Service den Förderantrag beim BAFA. Ist die Heizungsmodernisierung abgeschlossen, reicht der Fördergeld Service die erforderlichen Unterlagen ein und Sie erhalten im Falle einer positiven Prüfung die staatliche Förderung. Sollte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Antrag ablehnen, übernimmt Vaillant die Fördersumme.

Den Antrag können Sie alternativ auch selbst online stellen, die Fördergarantie von Vaillant würde in diesem Fall allerdings nicht greifen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf www.bafa.de/beg unter dem Bereich „Informationen für Antragstellende“. Nach der Prüfung der Anträge durch das BAFA erhalten Sie einen Zugangsbescheid. Mit diesem werden die Fördermittel verbindlich für Sie im Bewilligungszeitraum (24 Monate) reserviert. Sie haben die Möglichkeit, diesen Zeitraum vor Ablauf der Umsetzungsfrist mit einem formlosen Antrag zu verlängern.

Anschließend erfolgt nun der Einbau und die Installation Ihrer neuen Wärmepumpe. Sobald Sie sämtliche Rechnungen der ausführenden Unternehmen und Handwerker:innen beglichen haben, können Sie online im BAFA-Portal den zugehörigen Verwendungsnachweis erstellen. Dieser wird nun vom BAFA geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid und zahlt Ihnen die Fördergelder aus.

Weiterführende Informationen zur Beantragung finden Sie auch im allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung des BAFA.

FAQ

Fragen zur Förderung
von Wärmepumpen

Ja, Wärmepumpen werden gefördert. Die Förderung greift aber nicht nur für neugebaute Effizienzhäuser, wenn ein gewisser Standard erreicht wird. Auch für Modernisierungen und Sanierungen von Bestandshäusern können Eigentümer von staatlichen Zuschüssen profitieren.

Die BAFA-Förderung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie als Eigentümer oder Bauherr für den Wechsel zu einer klimafreundlichen Wärmepumpe Fördermittel erhalten.

Hier erfahren Sie alles über unser Wärmepumpen-Angebot und erhalten Antworten auf viele weitere Fragen zum Thema.

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