Nachhaltiges Heizen ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende – und wird darum vielfältig gefördert. Der Bund unterstützt Bürger:innen beim Einbau einer Wärmepumpe, aber auch bei Maßnahmen, die bestehende Heizungsanlagen optimieren oder die Gebäudeeffizienz verbessern. Das Bundesförderprogramm ist in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst.

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2024 werden die Förderungen zum Heizungstausch nicht mehr vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergeben, sondern von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Kurze Übersicht
zur Wärmepumpenförderung

Erhöhter Fördersatz

Bis zu 70 % Förderzuschuss

Zusatz-Kredit für Einzelmaßnahmen

Für Kosten, die über den staatlichen Zuschuss zur Wärmepumpe hinaus gehen, bietet die KfW zusätzlich einen Kredit. Voraussetzung ist, dass Sie das Gebäude selbst bewohnen.

Neue Fristen & Abläufe

Antragsstellung erst ab 27.02.2024. Maßnahmenbeginn sofort möglich. Ab 31.08.2024 erst Wärmepumpenauftrag mit Handwerksbetrieb, dann Förderantrag stellen.

Wie hoch ist die BEG-Förderung?

Die Höhe der staatlichen Fördermittel hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, was genau installiert wird. In der folgenden Liste finden Sie die Fördersätze für Wärmepumpen:

BEG-Förderung für Wärmepumpen ab 2024
Basisförderung30 %
Geschwindigkeits-Bonus 1 20 %
Einkommensabhängiger Bonus 2 30 %
Wärmepumpen-Bonus 3 5 %
Höchstfördersatz70 %

1 Für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter, funktionstüchtiger Gas-Heizungen. Gilt nur für selbstgenutztes Eigentum.
2 Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 €. Gilt nur für selbstgenutztes Eigentum.
3 Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle.

Gut zu wissen

  • Gedeckelt sind die förderfähigen Kosten von Sanierungsmaßnahmen auf 30.000 Euro bei Wohnungen für die erste Wohneinheit.
  • Die zweite bis sechste Wohnung werden mit bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.
  • Ab der siebten Wohnung sind es maximal 8.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Notwendige Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführungen und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern, werden mit 15 % gefördert.

Näheres regelt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Wofür kann ich Fördermittel beantragen?

Grundsätzlich erhalten Sie die Bundesförderung für den Austausch einer alten Heizanlage – wie etwa einer Gas- oder Ölheizung – gegen eine klimafreundliche Wärmepumpenheizung. Das BEG unterstützt Sie aber nicht nur bei der Anschaffung und Installation, sondern fördert auch sogenannte Umfeldmaßnahmen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Umfeldmaßnahmen (z.B. Abbau und Entsorgung der alten Heizungsanlage, Erschließung der Wärmequelle, Einbau von Flächenheizungen bzw. Austausch alter Heizkörper, Installation eines Speichers)

Ist die BEG-Förderung mit anderen Programmen kombinierbar?

Die Wärmepumpenförderung deckt im Idealfall bis zu 70 % der Kosten. Für den Rest können Sie zusätzlich einen zinsvergünstigten KfW-Kredit und einen Tilgungszuschuss beantragen. Hierfür gelten zwei Voraussetzungen: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt unter 90.000 Euro und Sie leben selbst in der Immobilie, um die es geht.

Auch einige Länder bieten Förderprogramme für den klimafreundlichen Heizungstausch an. Ob und wie Sie hier weitere Unterstützung bekommen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. 

Wer ist antragsberechtigt?

Die Fördermittel können von verschiedenen Instanzen beantragt werden. Dazu gehören:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. deren Verwaltungen
  • Freiberufler:innen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften (diese müssen zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln)
  • Kammern und Verbände
  • Kirchen und andere gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Wohnungsbaugenossenschaften

In manchen Fällen ist es möglich, dass die Anträge von unterschiedlichen Personen gestellt werden, solange die maximalen Förderungshöhen pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. Auch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen sind zulässig.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem politische Parteien sowie Personen, gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Wärmepumpenförderung?

Für Bestandsgebäude können Sie den Zuschuss zur Wärmepumpe erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dazu gehören auch die Einhaltung wichtiger Fristen sowie die Antragsberechtigung. Generell müssen folgende Grundbedingungen erfüllt sein:

Wärmepumpe steht direkt an einem Bestands-Gebäude im Garten.
  • Die Wärmepumpe wird überwiegend als Raumheizung, zur Trinkwassererwärmung, Warmwasserbereitung und zur Wärmebereitstellung für Wärmenetze verwendet. 

  • Die geförderte Maßnahme muss das energetische Niveau des Gebäudes verbessern. 

  • Das Gebäude, für das die Wärmepumpe installiert werden soll, muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. 

  • Bei Erdwärmesonden gilt zudem, dass das zuständige Bohrunternehmen zertifiziert sein muss (gemäß DVGW W120-2) und eine gültige verschuldensunabhängi­­ge Versicherung vorliegt. 

  • Die Wärmepumpe muss in der Liste der förderfähigen Anlagen stehen. 

  • Luft/Luft-Wärmepumpen und Lüftungsanlagen sind förderfähig. Das Gesamtsystem muss hierbei eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen. 

Wo und wie kann ich die Fördermittel beantragen?

Die Förderprogramme für den Heizungstausch sind vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) umgezogen.
Weil die Umstellung etwas Zeit braucht, sind Förderanträge wahrscheinlich erst ab dem 27. Februar 2024 möglich. Sie können aber schon vor Antragstellung ein Handwerksunternehmen beauftragen und mit dem Tausch beginnen. Den Antrag können Sie einfach selbst online stellen. Das Antragsformular finden Sie in Kürze auf den Seiten der KfW.  
Ganz wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. So minimieren Sie das Risiko, dass Ihr schon gestartetes Vorhaben nicht gefördert wird. 

Ab dem 31. August 2024 müssen Sie folgende Reihenfolge einhalten:

Vertrag schließen 

Schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit geplantem Umsetzungsdatum und „unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage“. Das heißt: Falls Sie keine Förderung bekommen, wird das Vorhaben nicht oder erst später umgesetzt.

Förderung beantragen

Beantragen Sie mit diesem Lieferungs- oder Leistungsvertrag Ihre Förderung bei der KfW.

Auf Antwort warten

Wenn die Zusage da ist, kann die Umsetzung beginnen. Bei einer Absage wird das Vorhaben nicht oder erst später umgesetzt.

Ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie sich vorab beraten oder prüfen lassen, ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude eignet, zählt das nicht als Beginn des Vorhabens.

Fachhandwerker und Kunde stehen vor einem Transporter. Der Handwerker hat ein Klemmbrett mit Stift in der Hand.
Foto: © Jonas Wresch
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Anat Schanung ist bei Green Planet Energy eine unserer Expert:innen für Alternative Wärmelösungen.

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FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpenförderung

Die Förderung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2040, bis zu diesem Datum können Sie also einen Zuschuss zur Wärmepumpe beantragen.

Neubauten werden grundsätzlich nicht im Rahmen der BEG gefördert. Die Förderung für Wärmepumpen im Neubau wird über spezielle Programme und zinsvergünstigte Kredite der KfW geregelt– zum Beispiel das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder Wohneigentum für Familien (300).  

Nein, nicht direkt. Allerdings zahlen Sie auf Photovoltaikanlagen momentan keine Mehrwertsteuer, sparen also beim Kauf. Darüber hinaus gibt es viele regionale Förderprogramme für Photovoltaikanlagen. Informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 erreichen, damit Sie für die Wärmepumpe einen Zuschuss erhalten können. Sie möchten Ihr Wärmepumpen-Know-how ein wenig auffrischen? Besuchen Sie gerne unsere Info-Seite zur Wärmepumpenheizung.

In der Regel bekommen Sie die Förderung auch, wenn Sie keinen separaten Stromzähler für Ihre Wärmepumpe installieren lassen. In einzelnen Fällen kann es jedoch finanziell von Vorteil sein, einen zweiten Zähler einzubauen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Strom verbraucht wird, desto eher lohnt sich ein zweiter, separater Wärmepumpenzähler. 

Nein. Nur, wenn Sie über die KfW Wärmepumpenförderung hinaus auch einen Kredit bei der KfW aufnehmen, müssen Sie diesen, inklusive Zinsen, zurückzahlen. 

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