Urbane Energiewende: Mieterstrom wird einfacher
Die Bundesnetzagentur will die Verfahren für Mieterstrom vereinfachen, ein wichtiger Schritt zur urbanen Energiewende. ► Jetzt mehr erfahren!
Vom kleinen Balkonkraftwerk bis zur großen Freiflächenanlage: Mit dem Solarpaket 1 hat der Bundestag im Frühjahr 2024 an vielen Stellschrauben gedreht, um die Solarenergie in Deutschland zu stärken. Aber was bedeutet das genau und für wen hat es Auswirkungen? Wir haben euch die wichtigsten Infos zusammengestellt: für Photovoltaik auf und an Gebäuden (inklusive Balkonkraftwerken und Mieterstrom) und für den Ausbau auf Freiflächen.
Balkonkraftwerke bringen die Energiewende in die Städte. Dank ihnen können auch Menschen ohne Eigenheim und Dachfläche eigenen, sauberen und günstigen Solarstrom produzieren. Und: Sie sind dank des Solarpakets 1 jetzt deutlich unbürokratischer geworden. Kein Wunder also, dass die Nachfrage in den letzten Monaten förmlich explodiert ist.
Die Vereinfachungen im Überblick:
Wer eine größere (Gewerbe-)Dachanlage mit 40 bis 750 kW betreibt, erhält dank des Solarpaket 1 eine um 1,5 c/kWh höhere Einspeisevergütung.
Darüber hinaus sind Betreiber:innen von großen Dachanlagen (bis Ende 2025 für Anlagen bis 400 kWp, für Neuanlagen ab 2026 bis 200 kWp) nicht mehr zur Direktvermarktung verpflichtet. Wer viel selbst verbraucht, und nur geringe Überschussmengen hat, kann diese an den Netzbetreiber abtreten – unvergütet, dafür aber ohne bürokratischen Aufwand der Direktvermarktung.
Ab 2026 gibt es für sehr große Solaranlagen auf Dächern (über 750 kW) eine neue Regel: Sie müssen an Ausschreibungen teilnehmen, die dreimal pro Jahr stattfinden. Dabei wird entschieden, welche Anlagen eine Förderung bekommen. Insgesamt stehen jährlich 2,3 Gigawatt (Ausschreibungsvolumen) zur Verfügung, die gleichmäßig auf die drei Termine verteilt werden.
Solaranlagen für Mieterstrom durften bislang nur auf oder in Wohngebäuden stehen und auch nur Wohngebäude mit Solarstrom versorgen. Das Solarpaket 1 hat das Mieterstrommodell ausgeweitet und ermöglicht jetzt die Einbindung von gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen, solange die öffentlichen Netze nicht genutzt werden.
Zusätzlich wurden Vereinfachungen bei der sogenannten Anlagenzusammenfassung verabschiedet. Bisher konnten unter bestimmten Umständen mehrere Photovoltaikanlagen auch auf unterschiedlichen Dächern zusammengefasst und als eine Anlage betrachtet werden. Dies hatte zusätzliche Anforderungen an die Technik und Steuerbarkeit der Anlage zur Folge, die den Betrieb häufig erschwert haben. Im Solarpaket 1 sind nun Ausnahmen für Dachanlagen hinter verschiedenen Netzanschlusspunkten geregelt – beispielsweise in größeren Gebäuden mit mehreren Treppenaufgängen und Netzanschlüssen.
Übrigens: Auch wir von Green Planet Energy setzen Mieterstromprojekte um. Dank Solarpaket 1 jetzt noch einfacher.
Mehr über Mieterstrom erfahrenMit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung enthält das Solarpaket 1 eine Art unbürokratischere Version des Mieterstrommodells. Mit ihr muss der Anlagenbetreiber weniger Pflichten erfüllen, bekommt im Gegenzug aber keinen Mieterstromzuschlag für den Betrieb der Photovoltaikanlage.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Mieterstrom | ||
Betreiber |
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Vertragliche Besonderheiten | Ein Gebäudestromnutzungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Betreiber der Anlage und Mieter:innen oder Eigentümer:innen:
| Ein Mieterstromvertrag regelt Verhältnis zwischen dem Betreiber der Mieterstromanlage oder Dritten und den Mieter:innen/Endverbraucher:innen
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Lieferantenpflicht |
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Solarförderung | Keine gesonderte EEG-Förderung Einspeisevergütung für Überschussmengen, die in das Netz eingespeist werden | Mieterstromzuschlag nach dem EEG Einspeisevergütung für Überschussmengen, die in das Netz eingespeist werden |
Für Privatpersonen sind die Solarpaket-1-Änderungen im Bereich des Freiflächenausbaus auf den ersten Blick nicht relevant. Hier geht es um große Anlagen, die den Strombedarf von mehreren hunderten oder tausenden Haushalten decken, also kommerziell betrieben werden.
Indirekt sind die Neuerungen aber dennoch eine gute Nachricht für alle, denen Klimaschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien am Herzen liegen. Denn sie machen es Unternehmen und Investoren deutlich attraktiver, Freiflächenanlagen zu bauen und in die Solarwirtschaft einzusteigen. Gleichzeitig werden auch Umweltschutzaspekte berücksichtigt.
Nachdem kurzzeitig die Leistungsgrenze für die Förderung von Freiflächenanlagen auf 100 MW angehoben und dann auf 20 MW zurückgeändert wurde, liegt sie jetzt 50 MW. Das heißt: Auch größere Anlagen werden nun gefördert.
Im Solarpaket 1 sind fünf Umweltschutz-Mindestkriterien definiert, von denen ein Projekt mindestens drei erfüllen muss, um den EEG-Zuschlag zu bekommen. Die Mindestkriterien enthalten Vorgaben zum maximalen Bedeckungsgrad, zur biodiversitätsfördernden Aufwertung sowie zur Pflege der Fläche, zur Durchgängigkeit für Tierarten und zur Verwendung von Reinigungsmitteln. Zudem werden „Besondere Solaranlagen“ stärker gefördert, die zum Beispiel Flächen effizient nutzen oder für zusätzlichen Klimaschutz sorgen. Dazu gehören Agri-, Floating-, Moor- und Parkplatz-Photovoltaik-Anlagen.
Entbürokratisierung für viele Neu-Anlagen: Für Solarkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von bis 270 kW bzw. einer installierten Leistung bis 500 kW brauchen die Betreibende keine Anlagenzertifikate mehr. Diese Zertifikate bestätigen, dass eine Anlage alle gültigen Netzanschlussregeln erfüllt – und sind relativ teuer. Stattdessen reicht jetzt ein vereinfachter (und günstigerer) Nachweis mithilfe von Einheitenzertifikaten.
Der Betrieb von Speichern ist nun deutlich flexibler möglich. Diese können jetzt mehrmals im Jahr (unterjährig in einem Zwei-Monats-Rhythmus) zwischen Grau- und Grünstromspeicher wechseln, ohne die Eigenschaft als Erneuerbaren-Anlage und somit auch die Förderung nach dem EEG zu verlieren. Um eine vollständige flexible Einspeicherung zwischen echtem Ökostrom aus EEG-Anlagen und Graustrom aus dem Netz zu ermöglichen, stehen jedoch noch Festlegungen der Bundesnetzagentur aus, die spätestens 2026 erfolgen.
Für das klassische Einfamilienhaus mit einer PV-Anlage auf dem Dach hat das Solarpaket kaum Auswirkungen. Es beschäftigt sich vor allem mit Freiflächenanlagen (z.B. zur Volleinspeisung ins Stromnetz) und Anlagen auf Gewerbedächern oder Mehrfamilienhäusern.
Allgemeingültig lässt diese Frage sich nicht beantworten, weil dabei viele unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden müssen – zum Beispiel die Größe der Anlage und der eigene Stromverbrauch. Besonders, wenn ihr Strom nicht nur im Haushalt, sondern auch zum Beispiel für eine Wärmepumpe oder zum Laden eines E-Autos nutzt, lohnt eine PV-Anlage sich aber so gut wie immer.
Von Seiten des Bundes werden Balkonkraftwerke nicht gefördert. Wenn es Zuschüsse gibt, dann auf Länder-, Kreis- oder kommunaler Ebene. Wendet euch mit allen Fragen dazu am besten direkt an die für euch zuständigen Stellen.