Für Autostrom gelten reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG, weil das Laden von E-Autos steuerbar ist und das Stromnetz entlasten kann. Diese Vorteile geben wir direkt an dich weiter. Je nach Anschluss und Installationsdatum deiner Wallbox zeigt sich das unterschiedlich.
Bei einer separaten Messung gehen wir bei Vertragsschluss davon aus, dass bei Dir die §14a Neuregelung EnWG Modul 2 vorliegt. Hier gilt: Bei separater Messung ist der Vorteil im Arbeitspreis und im Grundpreis enthalten - dadurch ist dein Abschlag/Preis im Preisrechner günstiger.
Ist Deine gemeinsame Messung §14a Neuregelung Modul 1 (und ggf. auch Modul 3) berechtigt, erhältst du die Entlastung über deine Abrechnung. Dadurch kann Autostrom insgesamt günstiger sein als Haushaltsstrom – auch wenn der angezeigte Arbeitspreis gleich ist.
Liegt bei dir die §14a Altregelung EnWG vor, reichen wir Dir natürlich auch in diesem Fall die für Dich geltenden Kosten durch.
Ausführliche Informationen zu den reduzierten Netzentgelten nach §14a EnWG findest Du hier.