Das Mieterstrommodell bringt Mieter:innen ihren eigenen Solarstrom nach Hause: erzeugt auf dem eigenen Dach und oft günstiger als aus dem Netz.
Was ist das Mieterstrommodell?
Im Rahmen des Mieterstrommodells bekommen Mieter:innen grünen Strom aus einer für Sie aufgestellten Photovoltaikanlage. So können auch Menschen ohne Eigenheim ganz direkt an der Energiewende teilhaben – und dabei Geld sparen. Denn Mieterstrom ist immer mindestens 10 % günstiger als der Strompreis im lokalen Grundversorgungstarif. Natürlich können Mieter:innen immer frei entscheiden, ob sie einen Mieterstromvertrag abschließen oder nicht.
Reicht der Solarstrom mal nicht aus, bekommen die Mieter:innen zusätzliche Energie von dem Stromlieferanten, mit dem das Mieterstromprojekt umgesetzt wurde – also zum Beispiel von Green Planet Energy. Und wenn die Solaranlage überschüssigen Strom produziert, wird dieser ins Netz eingespeist.
So setzen wir uns für Mieterstrom ein
Green Planet Energy engagiert sich dafür, dass Mieterstromprojekte zugänglicher werden: zum Beispiel mit Positionspapieren oder gemeinsamen Stellungnahmen mit anderen Energiewendeakteuren. Und unser Einsatz lohnt sich. Beispielweise gab es 2023 endlich eine Gesetzesnovelle, die auch virtuelle Summenzähler, also digitale Messkonzepte, in Mieterstromprojekten erlaubt. Damit sinken die Kosten deutlich – und Schätzungen zufolge kommen etwa 50 Prozent mehr Gebäude für Mieterstrom infrage. Mit dem Solarpaket I sind außerdem viele bürokratische Hürden weggefallen. Auch das macht viele Mieterstromprojekte einfacher und wirtschaftlicher umsetzbar.
Was steht im Mieterstromgesetz?
Das Mieterstromgesetz wurde 2017 eingeführt, um wichtige Punkte rund ums PV-Mieterstrommodell zu regeln. Seither hat sich einiges getan und die gesetzlichen Regelungen wurden laufend weiterentwickelt Beispielweise können die Solarmodule heute nicht mehr nur auf Wohn-, sondern auch auf Gewerbeimmobilien oder auf Nebengebäuden wie Garagen installiert werden.
Geblieben ist eine Vorgabe, die besonders den Mieter:innen zugutekommt: Mieterstrom muss immer mindestens 10 % günstiger sein als der örtliche Grundversorgertarif.
Welche Arten von Energieerzeugung sind im Rahmen von Mieterstrom möglich?
Mieterstrom ist mit allen dezentralen Erzeugungslösungen wie Photovoltaik, Blockheizkraftwerken (BHKW) und theoretisch mit Kleinwindkraftanlagen möglich. Den Mieterstromzuschlag, also die Förderung für den Vor-Ort-Verbrauch, gibt es aber nur für Photovoltaik-Anlagen.
Für welche Gebäude und Wohnsituationen kommt das Mieterstrommodell in Frage?
Das Mieterstrommodell ist für alle Mehrfamilienhäuser geeignet, deren Dach unverschattet ist und ausreichend Tragfähigkeit bietet. Je nach Alter und Zustand des Dachs und der Elektroanlagen können Sanierungen notwendig sein. Oft bietet es sich an, die Photovoltaikanlage parallel zu den entsprechenden Maßnahmen zu installieren. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich das PV-Mieterstrommodell ab etwa 15 Wohneinheiten.
Übrigens: Auch für Gewerbeeinheiten oder -höfe kann Mieterstrom interessant sein. Hier wird der größte Teil des Stroms tagsüber verbraucht; also dann, wenn die Photovoltaikanlage Energie erzeugt.
Welche Förderungen gibt es?
Mieterstromanlagen werden über den Mieterstromzuschlag gefördert. Die Höhe wurde im EEG 2023 neu festgelegt: Für lokal verbrauchten Mieterstrom zahlt der Staat einen Zuschlag zwischen 1,64 und 2,62 Cent je Kilowattstunde. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, hängt vor allem von der Anlagengröße ab. Aktuell liegt der Förderzuschlag bei 2,62 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kW und bei 1,64 Cent für Anlagen bis 1.000 kW. Die Förderung ist auf maximal 1.000 kW begrenzt.
Wie werden Mieterstromanlagen betrieben?
Grundsätzlich gibt es für Immobilienbesitzer:innen drei Möglichkeiten bzw. Modelle, um Mieterstrom anzubieten.
Dachpacht
Das Dach wird von einem Mieterstromanbieter wie Green Planet Energy gegen eine jährliche Gebühr gepachtet. Der Anbieter übernimmt den Bau und den Betrieb der PV-Anlage sowie die regulatorischen Pflichten, die damit zusammenhängen.
Anlagenpacht
Bei der Anlagenpacht übernimmt der Pächter eine bereits bestehende PV-Anlage gegen eine jährliche Pachtgebühr. Der Pächter wird damit zum und übernimmt ähnlich wie bei der Dachpacht alle Pflichten eines Vollversorgers.
Lieferkettenmodell
Beim Lieferkettenmodell finanziert und betreibt der Immobilieneigentümer die eigene PV-Anlage und erhält somit auch den Mieterstromzuschlag. Anstatt die umfänglichen Lieferantenpflichten selbst zu erfüllen, kann der Anlagenbetreiber jedoch den erzeugten Strom an Dritte verkaufen und die Mieterstrompflichten diesem übertragen.
Welche Schritte sind für die Umsetzung vom PV-Mieterstrommodell notwendig?
Starten Sie Ihr Mieterstromprojekt mit uns
Sie möchten sich direkt mit uns austauschen? Ob als Betreiber der Anlage, als Partner in regulatorischen Fragen oder beides: Unsere Expert:innen helfen Ihnen gerne weiter. Informieren Sie sich auch auf unserer Mieterstrom-Seite darüber, wie wir Sie unterstützen können.
Zum Mieterstrom-AngebotHäufige Fragen zum Mieterstrommodell
Was passiert, wenn die PV-Anlage keinen Strom produziert?
Für den Fall, dass die Solaranlage den Strombedarf nicht decken kann, sind Vermietende dazu verpflichtet, Ihren Mieter:innen Strom aus dem allgemeinen Netz zu liefern. Je nach Betreibermodell kann diese Aufgabe auf den Mieterstromanbieter übertragen werden. Wir bei Green Planet Energy übernehmen das im Rahmen des Dachpachtmodells gerne und versorgen Ihre Mieter:innen zusätzlich mit echtem Ökostrom.
Wie profitiere ich als Mieter:in?
Mieterstrom ist günstig. Laut Gesetz muss der Preis mindestens 10 Prozent unter dem des örtlichen Grundversorgertarifs liegen. Dank des Solaranteils machen Mieter:innen sich zudem unabhängiger von großen Preisschwankungen am Strommarkt.
Außerdem ermöglicht Mieterstrom es auch Menschen ohne Eigenheim, direkt zur dezentralen Energiewende beizutragen – und damit für mehr Klimaschutz.
Und was habe ich als Hauseigentümer von einem Mieterstrommodell?
Der Immobilienwert steigt durch die moderne Art der Stromversorgung. Zudem sorgen Sie für eine höhere Identifikation und Bindung Ihrer Mieter:innen.
Lesen Sie in unserem Blog ein Interview mit Eva Christine Ihrlich, eine unserer ersten Mieterstrom-Partner:innen.
Photovoltaik 2024: Welche Steuern fallen auf Photovoltaikanlagen, Eigenverbrauch und Einspeisung an?
Für Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Höchstgröße von 30 kWp muss keine Einkommens- und Umsatzsteuer gezahlt werden. Außerdem entfällt beim Kauf sowie bei der Lieferung und der Installation von Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer.
Wenn Vermietende im Rahmen des Mieterstrommodells Photovoltaikstrom an die Mieter:innen liefern, entfallen das Netzentgelt, netzseitige Umlagen, die Konzessionsabgabe und (außer im Lieferkettenmodell) die Stromsteuer.
Muss ich auf Gewinne aus Mieterstrom Gewerbesteuer zahlen?
Dank des Gewerbesteuerprivilegs zahlen Immobilienunternehmen keine Gewerbesteuer, wenn sie nur Einkünfte aus dem Grundbesitz (also Mieteinnahmen) erzielen. Einnahmen aus der Mieterstromanlagen gehören nicht dazu, haben aber eine Art Sonderstellung: Machen die Einnahmen aus Mieterstrom maximal 20 % der Gesamteinnahmen aus, bleiben sie gewerbesteuerfrei. Bei steuerbefreiten Wohnungsgenossenschaften sind es sogar 30 %.
Warum werden Mieterstrommodelle (noch) so selten umgesetzt?
Die größten Hindernisse liegen sicher noch immer im hohen bürokratischen und energiewirtschaftlichen Aufwand. Denn auch, wenn sich hier in den letzten Jahren einiges getan hat, sind viele Regeln und Pflichten für Laien kaum zu verstehen und zu stemmen.
Ein weiterer Grund dafür, dass Mieterstrom eher schleppend anläuft: An Bestandsgebäuden sind oft Anpassungen notwendig, um eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten zu können.
Was ist beim Betreiben einer Mieterstromanlage zu beachten?
Das ist abhängig vom Mieterstrommodell, für das Sie sich entscheiden. Lassen Sie sich für Ihre Vorhaben am besten individuell von unseren Expertinnen und Experten beraten.
Welche Mieterstromprojekte werden gefördert?
Für den Mieterstromzuschlag, also die Vergütung des vor Ort verbrauchten Stroms gelten folgende Voraussetzungen:
- Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf dem Dach von Wohngebäuden, aber auch Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen.
- Der Strom muss innerhalb des Gebäudes oder der Nebenanlage oder in Gebäuden oder Nebenanlagen in demselben Quartier, in dem auch dieses Gebäude liegt, an Letztverbraucher geliefert und von diesen verbraucht werden. Die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus bieten Länder und Kommunen vielfältige Fördermöglichkeiten: von Beratungen bis zur finanziellen Unterstützung.
Wer kann Mieterstromprojekte initiieren und gestalten?
Im Prinzip jeder: Eigentümer:innen und Vermieter:innen, Immobilienunternehmen, Energieversorger, Energiegenossenschaften und auch die Mieter:innen selbst.
Darüber hinaus können sich externe Investoren an entsprechenden Projekten beteiligen.
Warum ist das Mieterstromgesetz wichtig für Mieterstromprojekte?
Anders als bei Eigenheimbesitzern, die eine Einspeisevergütung für den von ihnen ins Netz eingespeisten Solarstrom bekommen und nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen, gab es für Mieterstrom bisher keine Entlastung von der EEG-Umlage.
Das hat die meisten Projekte dieser Art unrentabel gemacht. Durch die neue Förderung wird die Zahlung der EEG-Umlage teilweise kompensiert und Mieterstromprojekte sind deutlich eher wirtschaftlich als bisher. Dabei gilt: Je mehr Wohneinheiten aus der PV-Anlage beliefert werden, desto rentabler ist ein Mieterstrommodell.
Wie groß ist das Potenzial von Mieterstrom in Deutschland?
Das Potenzial für Mieterstrom in Deutschland ist enorm: Laut Studien könnten bundesweit rund 3,8 Millionen Wohnungen an Mieterstrommodellen teilnehmen. Allein in den 20 größten deutschen Städten gibt es ein Potenzial von bis zu 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden.
Fragen zum politischen Engagement für Mieterstrom
Warum engagiert sich Green Planet Energy für Mieterstrom?
Wir wollen, dass möglichst viele Bürger:innen aktiv an der Energiewende teilhaben können – unabhängig davon, wo und wie sie leben. Darum sind lokale „Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften" für uns besonders wichtig und wir tragen mit unserem Know-how gerne etwas zum Erfolg solcher Versorgungsmodelle bei.
Wie entwickeln sich die Lösungen für dezentrale Versorgung weiter?
Mit dem Solarpaket 1 wurde eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht überführt. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung stellt dabei einen ersten Schritt in Richtung Energy Sharing dar. Hierbei wird im Gebäude erzeugter Solarstrom an die teilnehmenden Verbraucher innerhalb des Gebäudes geliefert. Besonders ist, dass keine Vollversorgung stattfinden muss, sondern nur der Solarstromanteil geliefert wird. Die Teilnehmenden brauchen also, anders als im Mieterstrommodell, einen zusätzlichen Stromvertrag, um weiter versorgt zu werden, wenn die Sonne gerade nicht scheint.
Energy Sharing erweitert dieses Konstrukt und ermöglicht die Lieferung von Solarstrom inklusive der Nutzung des Stromnetzes. Das heißt, hierbei können die Erzeugungsanlagen auch in einer größeren Entfernung stehen. Auch hier wird nur der Solarstromanteil geliefert. Die Gesetzgebung ist hierzu noch nicht abgeschlossen, die prozessuale Abwicklung bisher nicht geklärt. Green Planet Energy verfolgt dieses Thema jedoch mit hoher Aufmerksamkeit und setzt sich für eine ambitionierte regulatorische Ausgestaltung ein.
Welche Rolle(n) kann Green Planet Energy in Mieterstromprojekten übernehmen?
Seit 2017 haben wir schon viele Mieterstromprojekte umgesetzt. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihrem. Hierfür arbeiten wir mit einem modularen „Baukastenprinzip“, das wir individuell an Ihre Wünsche und die örtlichen Gegebenheiten anpassen – von Informationsangeboten für Mieter:innen bis zum Bau und Betrieb der Photovoltaikanlage. Zudem liefert Green Planet Energy den nötigen Reststrom und kümmert sich um die energiewirtschaftlich konforme Abrechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Stromversorgung?
Wer Mieterstrom bezieht, schließt hierfür nur einen Vertrag ab, über den sowohl der Solar- als auch der Netzstrom abgedeckt sind. Bei der gemeinschaftlichen Stromversorgung ist das anders. Hier muss für den Netzstrom ein separater Vertrag abgeschlossen werden.