Unser Genossenschaftsmodell macht uns nicht nur unabhängiger von Banken und Krediten. Es sorgt auch für eine transparente Geschäftspolitik und ein kompromissloses Engagement. Wir arbeiten nicht für maximale Gewinne, sondern setzen uns als Genossenschaft für eine dezentrale, gerechte und schnelle Energiewende ein.
Green Planet Energy
kann Ihnen gehören
Selbst wenn Sie nicht zu unseren Strom- und Gaskund:innen gehören, können Sie schon ab einem Anteil von 55 Euro Genossenschaftsmitglied und damit Miteigentümer:in werden. Und das lohnt auf jeden Fall!

Gemeinsam
entscheiden
Überlassen Sie das Thema Energie nicht den großen Konzernen. Werden Sie als Genossenschaftsmitglied Miteigentümer:in von Green Planet Energy und verändern Sie mit uns die Energielandschaft.
Sie haben Fragen?
Hier finden Sie unsere Formulare, Broschüren sowie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Energiegenossenschaft. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Mitgliederservice gerne zur Verfügung.
Als Genossenschaft gehört Green Planet Energy ausschließlich den Mitgliedern. Mit ihren Einlagen sorgen Sie für eine solide Eigenkapitalbasis, so dass wir von Banken und Großinvestoren wirtschaftlich und politisch unabhängig sind.
Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer:in von Green Planet Energy und bestimmen den Kurs des Unternehmens mit. Im Falle eines Gewinns kommt der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugute, entweder in Form einer Rückvergütung oder einer Dividende auf das eingezahlte Kapital.
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern wählen diese 50 Vertreter und Vertreterinnen, die an der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung teilnehmen und dort Entscheidungen - etwa über die Verwendung des Jahresüberschusses - treffen. Jedes Mitglied verfügt unabhängig von der Zahl seiner Anteile über eine Stimme.
Das wichtigste Organ einer Genossenschaft ist die General- oder Vertreter:innenversammlung. Sie bestellt und entlastet den Aufsichtsrat, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben vor der General- oder Vertreter:innenversammlung Rechenschaft abzulegen.
Eine eingetragene Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die ähnliche Interessen haben und deshalb gemeinsam wirtschaften. So kann eine Genossenschaft Güter oder Leistungen einkaufen und ihren Mitgliedern oder - wie bei Green Planet Energy - allen Interessierten zur Verfügung stellen. Genossenschaften sind selbstverwaltet; statt Gewinnmaximierung stehen bei ihnen üblicherweise andere Ideale wie Selbsthilfe und Solidarität im Vordergrund.
Auch nach der Umbenennung der Genossenschaft zu Green Planet Energy werden wir und Greenpeace weiterhin in enger Kooperation für maximalen Klimaschutz und die Umsetzung einer nachhaltigen Energiewende im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel von Paris einstehen. Mit neuem Namen ändert sich nichts an der praktischen und inhaltlichen Arbeit unserer Ökoenergiegenossenschaft. Wir bleiben ein politischer Energieanbieter und verfolgen weiter die Greenpeace-Vision für eine erfolgreiche Energiewende. Die Genossenschaft ist zudem verpflichtet, die Qualitätskriterien für sauberen Strom der Umweltschutzorganisation Greenpeace zu erfüllen. Die gemeinnützige Organisation Greenpeace e.V. hält als Gründungsmitglied einen symbolischen Genossenschaftsanteil. Weitere wirtschaftliche oder finanzielle Verflechtungen bestehen nicht; Green Planet Energy trifft seine unternehmerischen Entscheidungen allein und unabhängig.
Mitglied werden kann jede natürliche oder juristische Person. Diese muss nicht Kund:in sein.
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres kündigen. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres. Im Falle eines Fehlbetrags erhalten Sie Ihre Einlage um Ihren Anteil am Jahresminus vermindert zurück. Die Auszahlung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Vertreterversammlung den Jahresabschluss festgestellt hat.
Wenn Sie sich für das bequeme Lastschriftverfahren entscheiden, ersparen Sie uns enorm viel Aufwand. Wir buchen dann Ihre Einlage von Ihrem Konto ab. Möchten Sie lieber per Rechnung bezahlen, überweisen Sie den Betrag bitte auf das von uns angegebene Konto, sobald Sie unsere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Sie haften ausschließlich in Höhe Ihrer Einlage. Eine Nachschusspflicht besteht nach § 42 unserer Satzung nicht.
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