Greenpeace Deutschland hat uns 1999 als Energieversorger gegründet. Seitdem entspricht unser Strom durchgehend den strengen Ökostromkriterien der Umweltschutzorganisation. Diese gewährleisten nicht nur, dass der Ökostrom aus sauberen Kraftwerken stammt – sie garantieren außerdem, dass wir als Anbieter wesentlich zum Gelingen der Energiewende beitragen. Ob wir die Kriterien einhalten, lassen wir regelmäßig vom unabhängigen Umweltgutachter OmniCert prüfen. Die Kriterien werden je nach Entwicklung der deutschen Energielandschaft immer wieder nachgeschärft: zuletzt in 2017.
Alle AuszeichnungenIhr habt euch für ein Elektroauto als Firmenwagen entschieden und wollt es bequem zu Hause laden? Gute Entscheidung – denn das ist nicht nur praktisch, sondern oft günstiger als an öffentlichen Ladesäulen.
Viele Arbeitgeber übernehmen die Ladekosten ganz oder teilweise. Doch wie funktioniert die Abrechnung? Wer zahlt was? Und worauf müsst ihr achten? Wir zeigen euch, wie ihr die Stromkosten richtig abrechnet, welche technischen Voraussetzungen eure Heimladestation erfüllen muss und wie ihr Steuervorteile nutzen könnt.
Dienstwagen zu Hause laden: Das sind die Voraussetzungen
Der wichtigste Punkt zuerst: Klärt mit eurem Arbeitgeber, ob das Laden zu Hause erlaubt ist und ob er die Kosten übernimmt. Um den Firmenwagen sicher und effizient zu Hause mit Strom zu versorgen, benötigt ihr eine professionelle Heimladestation. Dazu gehört:
- Geeigneter Stromanschluss am Haus, der einer Dauerbelastung standhält,
- Wallbox, also eine spezielle Steckdose für das Elektroauto, die schnell, sicher und effizient lädt (ggf. mit eichrechtskonformem Zähler)
- Passendes Ladekabel, um die Wallbox mit dem Firmenwagen zu verbinden,
- Fachgerechte Installation der Ladestation durch einen Elektriker.
Achtung: Das Laden eures Elektroautos über eine normale Steckdose sollte nur eine Notlösung sein. Sie ist nicht für die Dauerbelastung geeignet. Der Ladevorgang dauert deutlich länger und es besteht Brandgefahr bei Überlastung.
Schon gewusst? Das konstante Laden mit einer Wallbox zu Hause (Ladevorgang ca. 4,5 Stunden) ist für die Batterie des Autos oft schonender als häufiges Schnellladen unterwegs.
Auf einen Blick: Welche Vor- und Nachteile bietet das Laden des Firmenwagens zu Hause?
Vorteile | Nachteile | |
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Für Arbeitnehmer |
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Für Arbeitgeber |
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Firmenwagen zu Hause laden: Welche Abrechnungsarten gibt es?
Viele Arbeitgeber übernehmen die Energiekosten für euren Firmenwagen ganz oder teilweise – auch wenn ihr ihn privat nutzt. Beim Elektroauto ist das im Vergleich zum Verbrenner besonders günstig: Der Arbeitgeber kann euch die Stromkosten steuerfrei erstatten.
Beim Laden des Firmenwagens zu Hause gibt es zwei Wege, um die Stromkosten rechtskonform abzurechnen: über eine monatliche Pauschale oder eine exakte Abrechnung.
Monatliche Pauschale
Die Monatspauschale ist unkompliziert: Ihr erhaltet monatlich eine Ausgleichszahlung für eure Ladekosten zu Hause, die bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei ist. Beim Elektroauto sind das bis zu 70 Euro pro Monat (bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen bis zu 35 Euro pro Monat). Der Nachteil: Die Pauschale deckt nicht immer die echten Stromkosten ab.
Ihr arbeitet selbstständig? Dann könnt ihr seit 2020 die gleiche Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen, wenn ihr euer Elektroauto oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zu Hause ladet.
Exakte Abrechnung der Stromkosten
Bei der exakten Abrechnung stellt ihr eurem Arbeitgeber den Betrag in Rechnung, der tatsächlich beim Laden angefallen ist. Um den Ladestrom korrekt abzurechnen, benötigt ihr eine eichrechtskonforme Wallbox mit integriertem Stromzähler. Die Abrechnung ist aufwendiger, denn Strompreis und Verbrauch müssen genau dokumentiert werden. Das ist wichtig bei einer Steuerprüfung.

Wie viel wird mir steuerfrei erstattet, wenn ich meinen Dienstwagen zu Hause lade?
Wenn der Arbeitgeber die Ladekosten zusätzlich zum Gehalt übernimmt, hängt die Höhe der steuerfreien Erstattung von der Abrechnungsart ab.
Die monatliche Pauschale richtet sich danach, ob ihr euren Firmenwagen auch am Arbeitsplatz laden könnt. Steht euch auf dem Firmengelände eine Lademöglichkeit zur Verfügung, könnt ihr bei einem Elektroauto bis zu 30 Euro pro Monat steuerfrei erhalten. Ohne Ladestation am Arbeitsplatz sind bis zu 70 Euro möglich. Bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen liegen die Pauschalen bei 15 bzw. 35 Euro.
Rechnet ihr die Ladekosten mit dem Arbeitgeber verbrauchsgenau (pro Kilowattstunde) ab, erhaltet ihr einen Auslagenersatz für die tatsächlichen Stromkosten, die beim Laden eures Dienstwagens entstanden sind. Voraussetzung: Stromverbrauch und Strompreis für das Laden müssen korrekt dokumentiert sein.
Welche Anforderungen muss eine Heimladestation für Firmenwagen erfüllen?
Um die Stromkosten kWh-genau mit dem Arbeitgeber abrechnen zu können, müssen einige technische Voraussetzungen bei eurer Ladestation zu Hause erfüllt sein:
- Eichrechtskonformer Stromzähler: misst den Stromverbrauch fürs Laden kWh-genau nach deutschem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Das MessEG setzt die EU-Richtlinie Measuring Instruments Directive (MID) und sorgt für genaue, manipulationssichere und rechtliche belastbare Daten.
- Getrennte Verbrauchsmessung: Wenn die Wallbox auch privat genutzt wird, müsst ihr sicherstellen, dass der Stromverbrauch des Dienstwagens separat gemessen wird, z.B. über eine Schlüsselkarte oder Benutzerkonten.
- Datenübertragung: Damit die Daten fehlerfrei an den Arbeitgeber oder ein Abrechnungssystem übertragen werden können, muss die Wallbox ans Internet angebunden sein.
Wichtig: Bevor ihr die Wallbox (ab 3,6 kW) in Betrieb nehmt, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Mehr Infos gibts beim ADAC.
Wer bezahlt die Wallbox, um den Dienstwagen zu Hause zu laden?
Wer die Anschaffung der Wallbox für das Laden des Dienstwagens zu Hause übernimmt, hängt individuell von eurem Arbeitgeber ab. In vielen Fällen beschafft ihr als Arbeitnehmer die Wallbox selbst und seid dann auch für Installation, Wartung und Haftung verantwortlich. Klärt vor der Anschaffung mit eurem Arbeitgeber, ob eine bestimmte Wallbox benötigt wird.
Wenn der Arbeitgeber die Wallbox sponsert oder bezuschusst, spart ihr zunächst Kosten. Steuerlich gilt: Für euch als Arbeitnehmer entsteht dabei ein geldwerter Vorteil. Diesen kann der Arbeitgeber mit 25 % Lohnsteuer (und ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuern, dann bleibt er für euch steuerfrei.
Kauft der Arbeitgeber die Wallbox selbst und überlässt sie euch zur Nutzung – etwa als Leihgabe – kann die Anschaffung vollständig steuerfrei bleiben. Voraussetzung: Die Wallbox wird ausschließlich zum Laden des Dienstwagens genutzt.

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* Endpreise inklusive aller Steuern, Gebühren und Abgaben. Eine mögliche Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG (neu) ist noch nicht berücksichtigt. Mehr Informationen gibt es in unserem Ratgeber zu reduzierten Netzentgelten.
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FAQ - Häufige Fragen zur Abrechnung beim Laden von Firmenwagen
Warum ist eichrechtskonformes Laden zu Hause für Dienstwagen relevant?
Eine eichrechtskonforme Wallbox misst den verbrauchten Ladestrom nach den gesetzlichen Vorgaben des Mess- und Eichrechts. Das ist in Deutschland erforderlich, um eure Stromkosten fürs Laden des Firmenwagens rechtskonform und nach Kilowattstunde mit eurem Arbeitgeber abzurechnen. Das eichrechtskonforme Laden stellt sicher, dass die Messwerte genau, manipulationssicher und für alle Beteiligten – auch das Finanzamt – transparent nachvollziehbar sind.
Muss die Wallbox für den E-Dienstwagen MID-konform sein?
Ja, wenn ihr die Stromkosten fürs Laden des Firmenwagens pro Kilowattstunde mit eurem Arbeitgeber abrechnet. Die Measuring Instruments Directive (MID) ist eine EU-Richtlinie, die Anforderungen an die Genauigkeit von Messgeräten festlegt. In Deutschland ist sie unter dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) umgesetzt. Dieses Gesetz schreibt vor, dass ihr für eine rechtskonforme Abrechnung der Ladekosten mit dem Arbeitgeber eine Wallbox mit MID-konformen Zähler verwenden müsst, um den Stromverbrauch genau, manipulationssicher und transparent zu messen.
Kann ich mein Elektroauto mit jeder Wallbox laden?
Grundsätzlich hängt es von den Vorgaben eures Arbeitgebers ab, an welchen Ladestationen ihr den Firmenwagen laden dürft, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder bei einem bestimmten Kooperationspartner. Wenn ihr euren Dienstwagen zu Hause laden möchtet, müsst ihr das mit eurem Arbeitgeber absprechen. Werden die technischen Voraussetzungen erfüllt (z.B. geeignete Wallbox) und gibt es eine Einigung zur Kostenerstattung, steht dem Laden zu Hause nichts im Wege.
Welche Möglichkeiten gibt es, den Firmenwagen zu laden?
Technisch gesehen könnt ihr euren E-Dienstwagen an nahezu jeder Ladestation mit passendem Anschluss laden. Dazu gehören die Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz, öffentliche Ladestationen oder die Wallbox zu Hause. Praktisch hängt es jedoch von den Vorgaben eures Unternehmens ab, wo ihr laden könnt. Sprecht dies direkt mit dem Arbeitgeber ab.