Trotz des politisch vereinbarten Kohleausstiegs in Deutschland erhalten Kohlekonzerne weiterhin hohe Subventionen. Allein 2022 wurden der Abbau von Braunkohle und die Stromerzeugung daraus von der Allgemeinheit mit rund 1,7 Milliarden Euro gefördert. Davon kommen 1,2 Milliarden direkt aus dem Staatshaushalt. Das sind die Ergebnisse einer neuen Analyse des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag von Green Planet Energy.

Der Abbau von Braunkohle und die Erzeugung von Strom aus Braunkohle werden in Deutschland immer noch staatlich gefördert. Dabei muss der Kohleausstieg schnell vollzogen werden, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht. „Angesichts klammer werdender öffentlicher Kassen fehlt dieses Geld für andere dringende staatliche Aufgaben, wie etwa den Umwelt- und Klimaschutz, die Gesundheitsversorgung oder die öffentliche Infrastruktur“, kritisiert Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy. Die restlichen 500 Millionen Euro der 1,7 Milliarden belasten den Staatshaushalt nicht – werden aber zum Teil direkt von Stromkund:innen übernommen.

Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy.
Nils Müller vom Green Planet Energy kritisiert die hohen Subventionen für Kohlekonzerne. Foto: Christine Lutz / Green Planet Energy eG; Foto oben: ©Imaginis / Adobe Stock

Subventionen für Kohlekonzerne: 1,2 Milliarden aus dem Staatshaushalt

Das Gros der in der FÖS-Analyse aufgeführten direkten staatlichen Förderungen kommt durch Energiesteuervergünstigungen zustande. Diese machen rund 817 Millionen Euro aus. „Die Stromerzeugung aus Kohle wird zwar indirekt durch die Stromsteuer besteuert – aufgrund zahlreicher Ausnahmen vor allem für die energieintensive Industrie wird die Wirkung dieser Steuer allerdings stark minimiert“, erklärt Isabel Schrems, Studienleiterin beim FÖS. Und: Die bei der Wärmeerzeugung aus Kohle anfallende Energiesteuer fällt, vor allem gemessen am CO2-Gehalt und den damit verbundenen Umweltkosten, im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern gering aus.

Kohlekonzerne profitieren von Vergünstigungen bei Energiesteuern

Daneben profitierten die Betreiber von Braunkohlekraftwerken auch im Jahr 2022 davon, dass sie von einer Förderabgabe befreit waren, die normalerweise auf die Ausbeutung von Bodenschätzen gezahlt werden muss. Diese Abgabe beträgt zehn Prozent des Marktwerts, kann aber von den zuständigen Bundesländern reduziert oder erlassen werden. Bei einer Fördermenge von 130 Millionen Tonnen Braunkohle im vergangenen Jahr und einem geschätzten Marktpreis von 17,84 Euro pro Tonne ergibt sich durch die erfolgte Befreiung eine Entlastung von 233 Millionen Euro.

Dritte große Säule der direkten staatlichen Subventionen sind Entschädigungszahlungen, die im Kohleausstiegsgesetz für die Stilllegung von Braunkohlemeilern vereinbart wurden. Für den RWE-Konzern waren das laut FÖS für das Jahr 2022 Zahlungen in Höhe von 173 Millionen Euro. Insgesamt belaufen sich die vereinbarten Entschädigungszahlungen an RWE und die ostdeutsche Leag auf 4,35 Milliarden Euro.

EU-Kommission prüft Rechtmäßigkeit von Kohle-Entschädigungen

Allerdings prüft die EU-Kommission derzeit, ob diese Zahlungen eine unrechtmäßige Beihilfe darstellen könnten – eine Entscheidung aus Brüssel wird Ende Juli erwartet. Auch Green Planet Energy kritisiert die geplanten Zahlungen und hat sich mit Stellungnahmen am Prüfverfahren beteiligt. „Die Entschädigungen in der jetzigen Form sind vor allem deswegen unangemessen hoch, weil die Braunkohleverstromung aufgrund steigender CO2-Kosten langfristig unwirtschaftlich ist“, sagt Nils Müller. Echter Ökostrom ist schon jetzt günstiger als teurer Strom aus Braunkohle – vor allem, wenn man die gesamtgesellschaftlichen Kosten berücksichtigt.

Sitz der EU-Kommission in Brüssel
Die EU-Kommission prüft die Rechtmäßigkeit der geplanten Entschädigungszahlungen. Foto: Christoph Rasch / Green Planet Energy eG

„Neben den staatlichen Förderungen erhalten die Braunkohlekonzerne noch weitere finanzielle Vorteile, die allerdings nicht aus der Staatskasse kommen, sondern zum Teil von allen Verbraucher:innen getragen werden müssen“, so FÖS-Expertin Isabel Schrems. Dies beinhaltet Vergütungen für Braunkohlemeiler, die in die so genannte Sicherheitsbereitschaft überführt wurden bzw. die über einen längeren Zeitraum schrittweise stillgelegt werden sollen. Allein die Vergütung zur Sicherheitsbereitschaft beläuft sich auf 236 Millionen Euro pro Jahr – Kosten, die von der Bundesnetzagentur auf die Netzentgelte umgelegt werden und von allen Stromkund:innen gezahlt werden müssen. Von 2016 bis 2023 wurde ein Teil der Braunkohlekraftwerke schrittweise in eine Sicherheitsbereitschaft überführt. Für die Sicherheitsbereitschaft der Kraftwerke wurden die Betreiber entlohnt. Die Vergütung basiert in erster Linie auf der Höhe der entgangenen Gewinne.

„Erheblicher Wettbewerbsvorteil“ – auch durch Zugriff auf Flächen

Zudem profitieren die Konzerne davon, dass sie vor Jahren zum Zwecke der Braunkohleförderung an Grundstücke kamen, auf denen sie heute beispielsweise Wind- und Solarparks errichten können. „Andere Projektierer müssen hohen Aufwand betreiben und erhebliche Kosten schultern, um an geeignete Flächen zu gelangen“, sagt Green-Planet-Energy-Vorstand Nils Müller: „Hier haben die Konzerne einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, der ihre Marktmacht bei der Stromerzeugung auch zementieren könnte und die Chancen für Akzeptanz fördernde Bürgerenergie-Projekte minimiert.“

Für Müller ist die hohe Summe der in der FÖS-Studie aufgezeigten staatlichen und sonstigen Förderungen unzeitgemäß und inakzeptabel. „Ein konsequenter Kohleausstieg muss auch bedeuten, die Alimentierung der Kohle durch die Allgemeinheit weitestgehend zu beenden“, fordert er.

Info: Hier finden Sie die komplette Analyse des FÖS zum Download.