Subventionen für Kohlekonzerne: 1,2 Milliarden aus dem Staatshaushalt
Das Gros der in der FÖS-Analyse aufgeführten direkten staatlichen Förderungen kommt durch Energiesteuervergünstigungen zustande. Diese machen rund 817 Millionen Euro aus. „Die Stromerzeugung aus Kohle wird zwar indirekt durch die Stromsteuer besteuert – aufgrund zahlreicher Ausnahmen vor allem für die energieintensive Industrie wird die Wirkung dieser Steuer allerdings stark minimiert“, erklärt Isabel Schrems, Studienleiterin beim FÖS. Und: Die bei der Wärmeerzeugung aus Kohle anfallende Energiesteuer fällt, vor allem gemessen am CO2-Gehalt und den damit verbundenen Umweltkosten, im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern gering aus.
Kohlekonzerne profitieren von Vergünstigungen bei Energiesteuern
Daneben profitierten die Betreiber von Braunkohlekraftwerken auch im Jahr 2022 davon, dass sie von einer Förderabgabe befreit waren, die normalerweise auf die Ausbeutung von Bodenschätzen gezahlt werden muss. Diese Abgabe beträgt zehn Prozent des Marktwerts, kann aber von den zuständigen Bundesländern reduziert oder erlassen werden. Bei einer Fördermenge von 130 Millionen Tonnen Braunkohle im vergangenen Jahr und einem geschätzten Marktpreis von 17,84 Euro pro Tonne ergibt sich durch die erfolgte Befreiung eine Entlastung von 233 Millionen Euro.
Dritte große Säule der direkten staatlichen Subventionen sind Entschädigungszahlungen, die im Kohleausstiegsgesetz für die Stilllegung von Braunkohlemeilern vereinbart wurden. Für den RWE-Konzern waren das laut FÖS für das Jahr 2022 Zahlungen in Höhe von 173 Millionen Euro. Insgesamt belaufen sich die vereinbarten Entschädigungszahlungen an RWE und die ostdeutsche Leag auf 4,35 Milliarden Euro.
EU-Kommission prüft Rechtmäßigkeit von Kohle-Entschädigungen
Allerdings prüft die EU-Kommission derzeit, ob diese Zahlungen eine unrechtmäßige Beihilfe darstellen könnten – eine Entscheidung aus Brüssel wird Ende Juli erwartet. Auch Green Planet Energy kritisiert die geplanten Zahlungen und hat sich mit Stellungnahmen am Prüfverfahren beteiligt. „Die Entschädigungen in der jetzigen Form sind vor allem deswegen unangemessen hoch, weil die Braunkohleverstromung aufgrund steigender CO2-Kosten langfristig unwirtschaftlich ist“, sagt Nils Müller. Echter Ökostrom ist schon jetzt günstiger als teurer Strom aus Braunkohle – vor allem, wenn man die gesamtgesellschaftlichen Kosten berücksichtigt.