Am 19. Mai war Greenpeace Energy als Sachverständige bei der Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geladen. Bei der Sachverständigenanhörung stand das Repowering, also die Modernisierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, das Thema Wasserkraft sowie das Thema Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, wo die Erneuerbaren Richtline (EE RL) in den Artikeln 21 und 22 den Rahmen setzt.
Im Umweltausschuss geht es grundsätzlich um Fragen, die den Erhalt unserer Lebensgrundlagen betreffen: Mit welchen Instrumenten können wir dem Klimawandel begegnen? Was sind unsere Antworten auf zunehmende Extremwettereignisse wie Fluten, Stürme und Dürren? Wie können wir effizienter mit Ressourcen umgehen?
Für Greenpeace Energy ist Repowering ein wesentliches Instrument für das Erreichen der Klimaschutz- und Erneuerbaren-Ausbau-Ziele. „Wir finden es daher richtig, ein beschleunigtes und erleichtertes Verfahren, gesetzlich anzustreben und empfehlen aber zugleich den vorliegenden Gesetzentwurf weiter zu präzisieren und hier vor allem Rechtssicherheit zu schaffen“, sagte Ariane August, Politikreferentin bei Greenpeace Energy, die im Umweltausschuss als Expertin geladen war.
Wasserkraft leistet zwar auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. „Wir erachten allerdings nur sehr vereinzelt Investitionen etwa in naturverträgliche Aufwertungen, Reparaturen oder Leistungssteigerungen von Wasserkraftwerken als möglich und sinnvoll an – dann natürlich nur unter Berücksichtigung strenger Natur- und Artenschutzbelange“, so August. Vollständig neu zu errichtende Wasserkraftwerke, vor allem in bisher nicht erschlossenen Gebieten, haben aus Sicht von Greenpeace Energy hingegen kein ökologisch vertretbares Ausbaupotenzial. In ihrer Stellungnahme empfiehlt die Energiegenossenschaft daher, den Gesetzesentwurf lediglich auf die Modernisierung oder Revitalisierung bereits bestehender Wasserkraftwerke anzuwenden.
Der Entwurf, den die große Koalition aus CDU/CSU und SPD vorlegte, versäumt einen klaren Rechtsrahmen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu schaffen. Das ist eine Lücke, die die Bundesregierung nachbessern sollte.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
„Wer überzeugt ist, dass Erneuerbaren Energien die Primärenergieträger unserer Zukunft sind, braucht einen gesetzlichen Rahmen, der alle Potenziale, die zum weiteren Ausbau von Wind uns Sonne führen, nutzt“, so August. Das so genannte EU-Winterpaket bietet hierfür den Rahmen. Denn mit Artikel 21 und 22 der EE RL wird dem dt. Gesetzgeber nahegelegt, u.a. die Potenziale dezentraler, lokaler Akteure weiter zu heben und ihnen eine aktive Teilnahme am (Energie)Markt zu ermöglichen. Und hier hat der dt. Gesetzgeber – übrigens trotz der nun auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigten Dringlichkeit, endlich wirksame CO2-Minderungsmaßnahmen zu ergreifen – bislang keine entsprechenden Anstrengungen unternommen, Art. 21 und 22 der RL in dt. Recht zu übertragen.
Das ist aus Sicht von Greenpeace Energy, aber auch vieler Menschen, die sich gerne an der Energiewende beteiligen möchten, ein Versäumnis für die Energiewende als gesellschaftliches Projekt insgesamt. Um die Energiewende als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgreich zu gestalten, braucht es daher neue Impulse um den Erneuerbaren-Ausbau in Städten wie auf dem Land anzukurbeln. Damit das gelingt, müssen sämtliche Akteure (Bürger*innen und Verbraucher*innen, private Haushalte, KMUs, öffentliche Einrichtungen und Kommunen) aktiv angesprochen und in die Gestaltung der Energiewende eingebunden werden.
„Das heißt: konkrete Möglichkeiten für Menschen vor Ort zu schaffen, sich ideell wie finanziell an der Errichtung von EE-Anlagen zu beteiligen und ihnen zu ermöglichen aus genau diesen lokalen Anlagen, ihren vergünstigten Strom zu beziehen“, fordert Ariane August. Das steigert nachweislich die Akzeptanz für die Energiewende, ermöglicht echte Partizipation, hebt die Akteursvielfalt und steigert die lokale Wertschöpfung – und hat somit einen positiven Effekt auf Investitionen in Erneuerbare Energien. Auch haben Energiegemeinschaften das Potenzial, effizient und systemdienlich zu agieren, indem sie ihre Energieverbräuche reduzieren und ihren Verbrauch an das Dargebot von Erneuerbaren Energien anpassen.
Vor diesem Hintergrund verpflichtet der europäische Gesetzgeber die Mitgliedstaaten in Art. 22 Abs. 4 EE-RL einen Regulierungsrahmen zu schaffen, der es ermöglicht, die Entwicklung von EE-Gemeinschaften pro-aktiv zu unterstützen und voranzubringen. In den Tätigkeitsbereich von EE-Gemeinschaften kann neben „Energy Sharing“ auch kollektiver Eigenverbrauch sowie „Peer-2-Peer“ (Nachbarschaftsstromhandel) gemäß Art. 21 EE-RL fallen. In diesem Rahmen können Bürger*innen und andere dezentrale und lokale Akteure Erzeugungs- und Verbrauchsgemeinschaften gründen und gemeinschaftlich erzeugte Energie nutzen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass diese Gemeinschaften lediglich in einem angemessenen und ausgewogenen Maße an den Systemkosten beteiligt werden.
Die EU-Richtlinie bietet damit vielfältige Chancen, die Energiewende zu beschleunigen und lokale Investitionen anzureizen – eine Chance, die die Bundesregierung dringend nutzen sollte. Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zur Energiewende leisten? Dann informieren Sie sich zu unseren Tarifen für Gewerbestrom.
Mehr Infos: Unsere Stellungnahme gibt es auf den Seiten des Bundestags zum Download https://www.bundestag.de/resource/blob/842204/536347211c15fe24e78751a9010aec5d/Ariane-August-Greenpeace-Energy-eG-data.pdf