Die zentrale Botschaft des Entwurfs zum GMG ist eindeutig: Die 65‑Prozent‑Vorgabe für erneuerbare Energien fällt komplett weg. Mit der Streichung der §§ 71–71p GEG verschwinden alle bisherigen Leitplanken – einschließlich der Beratungspflicht und selbst der seit 2002 geltenden Effizienzanforderungen für alte Ölkessel, die unter der damaligen Großen Koalition eingeführt worden waren. Die Wärmewende verliert damit ihr zentrales ordnungspolitisches Prinzip.
Anstelle klarer Regeln setzt die Regierung nun auf zwei neue Instrumente: Die Bio-Treppe für neu eingebaute fossile Heizungen und eine Grüngas- und Grünheizölquote für den Bestand. Beide sind „technologieoffen“, greifen aber spät und nur schwach:
Was ist die Bio-Treppe im neuen GMG?
Neu eingebaute fossile Heizungen sollen ab 2029 einen zunehmend höheren Anteil von CO2-neutralen Energiequellen nutzen. Die Bio‑Treppe verlangt ab 2029 lediglich 10 % CO2‑neutrale Brennstoffe, erst später ansteigend bis 2040. Wer heute noch eine Gas‑ oder Ölheizung einbaut, wird sie somit über viele Jahre weiterhin fast vollständig fossil betreiben – zu entsprechend steigenden Kosten. Das ist ein klarer Anreiz zur weiteren Abhängigkeit von Gas und Heizöl und verzögert nicht nur den Umstieg auf Wärmepumpen oder Fernwärme, sondern erhöht das Risiko steigender Betriebskosten, weil grüne Brennstoffe rar und teuer bleiben.
Was besagt die Grüngas- und Grünheizölquote?
Für den großen fossilen Bestand greift ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote. Sie startet mit „bis zu einem Prozent“ und wächst danach schrittweise an. Das klingt ambitioniert, hat aber einen Haken: Der Biomethananteil im deutschen Gasnetz beträgt bereits heute rund 1,6 Prozent. Das heißt: Die neue Quote verursacht in den ersten Jahren kaum zusätzliche Klimawirkung. Die Pflicht wird außerdem vollständig bei den Energieversorgern verortet und nicht bei den Haushalten, sodass sich für Eigentümer:innen zunächst wenig ändert – außer, dass sie langfristig weiterhin in ein Heizsystem investieren, dessen Betriebskosten stark von fossilen Energieträgern abhängen.
Unterm Strich bedeutet die Kombination aus abgeschaffter 65‑Prozent‑Regel, abgeschwächter Bio‑Treppe und minimaler Grüngasquote: Die Wärmewende wird ausgebremst. Die notwendigen Weichenstellungen werden in die Zukunft verschoben, obwohl gerade die nächsten Jahre entscheidend sind, um die Energiewende auch im Wärmesektor voranzubringen und hohe Folgekosten durch den Einsatz fossiler Energien zu vermeiden.
Neue Kostenverteilung als kleines Trostpflaster: Wer zahlt für fossiles Heizen?
Künftig werden Vermieter:innen bei den steigenden Mehrkosten stärker in die Pflicht genommen, wenn weiterhin Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. Steigende Brennstoffkosten und Netzentgelte können dann nicht mehr vollständig auf Mieter:innen umgelegt werden. Die Aufteilung der steigenden CO₂‑Preise werden auch schon jetzt zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt, wenn auch nach neuem Verteilungsschlüssel.
Geplant ist eine hälftige Aufteilung der Zusatzkosten – allerdings nur für die ersten drei Stufen der Bio‑Treppe. Das verbessert die Fairness, weil Vermieter:innen über die Heiztechnik entscheiden. Gleichzeitig bleibt die Regelung inkonsequent: Ein großer Teil der Kostenrisiken fossiler Heizungen liegt weiterhin bei den Mieter:innen.
Fazit: Die Aufteilung entlastet kurzfristig, ändert aber nichts am eigentlichen Problem steigender fossiler Heizkosten.