Zwei Männer stehen in einem Heizungskeller vor einer Heizungsanlage, die mit Kupferrohren im ganzen Raum verbunden ist. Die Männer tragen grüne T-Shirts mit Green Planet Energy Logo.

Schwarz‑Rot kippt das 65‑Prozent‑Gebot: Was das neue Heizungsgesetz wirklich bedeutet

Seit Jahren verfehlt Deutschland im Wärmesektor seine Klimaziele. Noch immer heizen rund zwei Drittel der Haushalte fossil: 49 % mit Gas und 21 % mit Öl. Die Vorgabe von 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte gegensteuern. Doch Union und SPD haben schon im Koalitionsvertrag angekündigt, diese Vorgabe zu streichen und das „Habecksche Heizungsgesetz“ zurückzudrehen.

Seit Februar 2026 gibt es konkrete Eckpunkte für weitreichende Änderungen des GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), ein vollständiger Gesetzesentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Was heißt dieser Kurswechsel für Haushalte, Wirtschaft und die dringend notwendige Wärmewende? In diesem Blogbeitrag ordnen wir die aktuelle Entwicklung zum GMG ein und erklären, welche politischen Entscheidungen jetzt für eine nachhaltige Wärmewende getroffen werden müssen.

Treibhausgasminderungsziele Deutschlands | Umweltbundesamt

Inhalt

"Heizungsgesetz" vor dem Aus: Was bedeutet das?

Monatelang hat die Regierung über die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes gestritten. Jetzt liegt ein Eckpunktepapier vor – und es zeigt klar eine neue Richtung in der Wärmewende: Das Gesetz soll nicht nur in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ umbenannt werden, sondern auch seinen zentralen Kern verlieren: nämlich die Vorgabe, dass neue oder ausgetauschte Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen.

Statt klarer Leitplanken für den Umstieg setzt die Regierung nun auf Grüngas‑ und Grünheizöl‑Quoten sowie eine „Bio‑Treppe“. Das klingt flexibel, schwächt aber die verbindliche Ausrichtung auf erneuerbare Wärme deutlich ab.

Was bedeutet dieser Kurswechsel?

  • Klimaziele geraten weiter aus Reichweite: Der Gebäudesektor verfehlt seine Ziele seit Jahren. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte reichen nicht annähernd aus, um die Klimaziele zu erreichen. Das belegen alle Studien – etwa von Greenpeace und BUND. Rechtlich ist dieser Kurswechsel fragwürdig, denn er unterläuft die EU-Gebäuderichtlinie und das Klimaschutz-Verschlechterungsverbot im Verfassungsrecht. Auf EU-Ebene drohen außerdem Strafzahlungen, wenn Deutschland weiterhin seine Klimaziele verfehlt.
  • Wirtschaft und Kommunen werden erneut verunsichert: Heizungsbranche, Handwerk, Städte und Expert:innen haben sich auf das geltende Gebäudeenergiegesetz eingestellt. Die Kehrtwende erhöht Investitionsrisiken und bremst Planungssicherheit.
  • Förderlandschaft bleibt unklar: Ohne verlässliches Gesetz bleibt offen, ob die bisherige Heizungs und Sanierungsförderung langfristig fortgeführt oder neu aufgesetzt wird.

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was ändert sich?

Die zentrale Botschaft des Eckpunktepapiers zum GMG ist eindeutig: Die 65‑Prozent‑Vorgabe für erneuerbare Energien fällt komplett weg. Mit der Streichung der §§ 71–71p GEG verschwinden alle bisherigen Leitplanken – einschließlich der Beratungspflicht und selbst der seit 2002 geltenden Effizienzanforderungen für alte Ölkessel, die unter der damaligen Großen Koalition eingeführt worden waren. Die Wärmewende verliert damit ihr zentrales ordnungspolitisches Prinzip.

Anstelle klarer Regeln setzt die Regierung nun auf zwei neue Instrumente: Die Bio-Treppe für neu eingebaute fossile Heizungen und eine Grüngas- und Grünheizölquote für den Bestand. Beide sind „technologieoffen“, greifen aber spät und nur schwach:

Was ist die Bio-Treppe im neuen GMG?

Neu eingebaute fossile Heizungen sollen ab 2029 einen zunehmend höheren Anteil von CO2-neutralen Energiequellen nutzen. Die Bio‑Treppe verlangt ab 2029 lediglich 10 % CO2‑neutrale Brennstoffe, erst später ansteigend bis 2040. Wer heute noch eine Gas‑ oder Ölheizung einbaut, wird sie somit über viele Jahre weiterhin fast vollständig fossil betreiben – zu entsprechend steigenden Kosten. Das ist ein klarer Anreiz zur weiteren Abhängigkeit von Gas und Heizöl und verzögert nicht nur den Umstieg auf Wärmepumpen oder Fernwärme, sondern erhöht das Risiko steigender Betriebskosten, weil grüne Brennstoffe rar und teuer bleiben.

Was besagt die Grüngas- und Grünheizölquote?

Für den großen fossilen Bestand greift ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote. Sie startet mit „bis zu einem Prozent“ und wächst danach schrittweise an. Das klingt ambitioniert, hat aber einen Haken: Der Biomethananteil im deutschen Gasnetz beträgt bereits heute rund 1,6 Prozent. Das heißt: Die neue Quote verursacht in den ersten Jahren kaum zusätzliche Klimawirkung. Die Pflicht wird außerdem vollständig bei den Energieversorgern verortet und nicht bei den Haushalten, sodass sich für Eigentümer:innen zunächst wenig ändert – außer, dass sie langfristig weiterhin in ein Heizsystem investieren, dessen Betriebskosten stark von fossilen Energieträgern abhängen.

Unterm Strich bedeutet die Kombination aus abgeschaffter 65‑Prozent‑Regel, abgeschwächter Bio‑Treppe und minimaler Grüngasquote: Die Wärmewende wird ausgebremst. Die notwendigen Weichenstellungen werden in die Zukunft verschoben, obwohl gerade die nächsten Jahre entscheidend sind, um die Energiewende auch im Wärmesektor voranzubringen und hohe Folgekosten durch den Einsatz fossiler Energien zu vermeiden.

Zwei große Vaillant-Wärmepumpen im Garten vor einem Altbau.

Wärmepumpen und eine nachhaltige Wärmeplanung sind die Zukunft

Wärmepumpen sind in verschiedenen Bereichen, von Wohngebäuden bis hin zu industriellen Anlagen, sowie in Verbindung mit Wärmenetzen einsetzbar. Sie sollten nicht nur im Neubau, sondern überall dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, zum Standard werden. Auch im Gebäudebestand ist der Betrieb einer Wärmepumpe bereits jetzt häufig günstiger als eine Ölheizung oder Gasheizung, sodass sich ein Umstieg oftmals lohnt. Wärmepumpen mit Kühlfunktion sind übrigens nicht nur eine klimaschonende Heizmethode, sondern verschaffen auch angenehme Abkühlung – ein klarer Vorteil in Zeiten zunehmender Hitzewellen.

Darüber hinaus bieten grüne Wärmenetze und das Fernwärmegesetz wichtige Ansätze, den Wärmesektor flächendeckend klimafreundlicher zu gestalten (zu dekarbonisieren). Beide Varianten setzen Investitionen voraus, die sich erst im Laufe der Betriebszeit rentieren.

Nachhaltige Wärme braucht nachhaltige Förderung

Aus diesen Gründen sind stabile, langfristige Markt- und Förderbedingungen besonders wichtig. Wir setzen uns dafür ein, die Bundesförderung für effiziente Gebäude so aufzustellen, dass nicht mit jeder zukünftigen Haushaltsdebatte die Förderung in Frage gestellt werden kann. Es ist wichtig, dass die Transformation nicht zu einer verstärkten sozialen Spaltung führt. Vor allem die einseitige Kostenverlagerung von Modernisierungsmaßnahmen – zum Beispiel durch Modernisierungsumlagen – und steigenden CO₂-Preisen auf einkommensschwache Gruppen und Mieter:innen muss verhindert werden.

Für Wärmenetze könnte ein staatliches Bürgschaftsprogramm ein wichtiges Signal für den Mittelstand und für die Fremdkapitalbeschaffung sein, damit sich private Investitionen langfristig lohnen und auch kleinere und mittelständische Akteure die Wärmewende mitgestalten können.

Wer jetzt umsteigt, entgeht fossilen Kostenfallen

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz stoppt den Wärmepumpen‑Trend nicht – aber es öffnet die Tür für teure Fehlinvestitionen. Viele werden sich nun wieder für Gasheizungen entscheiden, die schon bald hohe Betriebskosten verursachen und jahrzehntelang CO₂ ausstoßen. Besonders Mieter:innen drohen hohe Mehrkosten, denn Vermieter:innen haben künftig kaum noch Anreize, auf erneuerbare Wärme umzusteigen, weil sie die steigenden Kosten fossiler Brennstoffe einfach über die Betriebskosten umlegen können. Dabei ist klar: Der Betrieb von Öl- und Gasheizungen wird in Zukunft deutlich teurer. Wer heute noch auf fossile Technik setzt, kauft sich steigende Energiekosten und eine langfristige Abhängigkeit gleich mit.

Positiv ist immerhin, dass Union und SPD die Fortführung der Heizungsförderung zugesagt haben. Jetzt braucht es rasch Klarheit, dass Fördersystematik und Förderniveau stabil bleiben – und sozial gerechter weiterentwickelt werden, damit auch Haushalte mit geringem Einkommen den Umstieg auf die Wärmepumpe schaffen.

Ein Mann steht in einer Küche und hält sich mit einer Hand ein Telefon ans Ohr, während er mit der anderen Hand Notizen auf einem Notizblock öffnet.

Euer Weg zur eigenen Wärmepumpe

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Fazit: Steht die Wärmewende vor dem Aus?

Die Wärmewende geht trotz aller Schwierigkeiten weiter, denn der Markt hat längst entschieden: Wärmepumpen sind wirtschaftlich überlegen und arbeiten effizienter als jede Verbrennungstechnologie. Sie funktionieren im Neubau wie im Bestand, in Wohngebäuden, Gewerbe und Industrie – und sie werden in Verbindung mit Wärmenetzen noch wirkungsvoller. Schon heute ist der Betrieb einer Wärmepumpe oft günstiger als Gas oder Öl. Wer umsteigt, sichert sich planbare Kosten und macht sich unabhängiger von fossilen Preissprüngen. Wer jetzt handelt, schützt Klima, Geldbeutel und Zukunftssicherheit. Wer wartet, riskiert teure fossile Kostenfallen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz

Was schreibt das Heizungsgesetz vor?

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 schreibt vor, dass beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Diese Regelung gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten seit dem 1. Januar 2024. Für Bestandsgebäude gelten längere Übergangsfristen, die sich aus dem Wärmeplanungsgesetz ergeben.

Wichtig: Bestehende, funktionsfähige Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Die Austauschpflicht greift bei einem Defekt oder geplanten Austausch einer Erdgas- oder Ölheizung. Dabei gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, um das Heizsystem zu modernisieren.

Welche Heizungen werden gefördert?

Das GEG fördert verschiedene klimafreundliche Heizsysteme, darunter:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermie-Anlagen
  • Hybridlösungen (zum Beispiel eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung)
  • Heizungen, die mit grünen Gasen betrieben werden

Welche Heizungen sind laut Heizungsgesetz erlaubt?

Erlaubt sind Heizungen, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen, wie Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und bestimmte Hybridlösungen.

Welche flankierenden Gesetze gibt es?

Das GEG ist eng mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft. Gemeinden müssen in den kommenden Jahren für ihr Gebiet Wärmepläne erstellen, also: wie eine zukünftige Wärmeversorgung auf diesem Gebiet aussehen kann. Erst wenn die Gemeinden fristgerecht ihre Wärmepläne aufgestellt haben, greift die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht des GEG auch im Bestand:

  • In Großstädten (über 100.000 Einwohner) wird die 65-Prozent-Regel ab dem 30. Juni 2026 verbindlich.
  • In kleineren Städten (bis 100.000 Einwohner) gilt die Regelung ab dem 30. Juni 2028.

Gibt es Ausnahmen von der 65-Prozent-Regel?

Ja, es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen – besonders für Bestandsgebäude und in Härtefällen. Ein Härtefall kann beispielsweise gegeben sein, wenn Hausbesitzer:innen eines selbst bewohnten Einfamilienhauses pflegebedürftig sind und eine Heizungsmodernisierung eine finanzielle Belastung darstellen würde. Ob ein Härtefall vorliegt, wird individuell geprüft.

Gibt es Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen?

Ja, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse von bis zu 20 Prozent für Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für den Heizungstausch können Eigentümer:innen Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten erhalten, kombinierbar mit einem zinsvergünstigten Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro.

Die KfW fördert Komplettsanierungen zum Effizienzhaus mit Krediten bis zu 150.000 Euro und Tilgungszuschüssen bis zu 67.500 Euro. Zusätzlich gibt es Förderungen für Energieberatung, Erneuerbare Energien und spezielle Boni wie den Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus. Neben den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche regionale Fördermittel an.

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