- 100 % echter Ökostrom mit Solarstrom aus Genossenschaftsanlagen
- Tarif extra für Genossenschaftsmitglieder
- Reduzierter Grund- und Arbeitspreis
Kurzer Check zum Genossenschaftsstrom
100 % echter Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien: vielfach geprüft und zertifiziert. Ohne Greenwashing und Umetikettierung.
Stärkt unsere Genossenschaft: Als Mitglied von Green Planet Energy unterstützen Sie unsere Arbeit für die Energiewende.
Förderung Anlagenbau: Durch Ihre Genossenschaftseinlagen und Tarifbeiträge fördern Sie direkt den Ausbau vorbildlicher Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Mit Strom aus eigenen Genossenschaftsanlagen: Der Solarstrom stammt aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wir extra für diesen Tarif bauen.
Günstiger Preis: Mit Ihren Genossenschaftseinlagen helfen Sie uns, wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Diesen Erfolg geben wir an Sie weiter.
Keine Mindestvertragslaufzeit. Schnell und einfach zum Vertragsabschluss.
Solarstrom aus eigenen
Photovoltaikanlagen
Der Solarstromanteil unseres Genossenschaftsstrom-Tarifs stammt aus Photovoltaik-Anlagen, die wir extra für diesen Tarif bauen. Sie erfüllen höchste ökologische und ethische Standards. Von Anfang an haben wir dabei auch den Artenschutz mitgedacht. Ein breiter Blühstreifen rund um den Park, eine zusätzliche Blühfläche und ein Feldlerchenfenster sorgen dafür, dass sich die kleinen und größeren Bewohner:innen rund um die Anlage in Roigheim wohlfühlen.
Falls Sie sich jetzt fragen, was ein Feldlerchenfenster ist: Hier werden kleine Flächen bewusst „kahl“ gehalten, um der gefährdeten Feldlerche Brutplätze zu bieten. Feldlerchen suchen zum Brüten freie Bereiche, die sie leicht wiederfinden.
Einzige Voraussetzung:
Mitgliedschaft für einmalig 55 Euro
Um unseren Genossenschaftsstrom nutzen zu können, müssen Sie Mitglied in unserer Energiegenossenschaft werden (wenn Sie es nicht schon sind). Füllen Sie dafür einfach das Beitrittsformular aus, das wir Ihnen mit Vertragsabschluss per Post zusenden und zeichnen Sie mindestens einen Genossenschaftsanteil für einmalig nur 55 Euro.
Falls wir schon Ihr Stromanbieter, Sie aber noch kein Mitglied sind, können Sie ganz einfach den Tarif wechseln und im Zuge dessen unserer Ökoenergiegenossenschaft beitreten.
Ihre Vorteile als Mitglied
bei Green Planet Energy
Empfohlen und ausgezeichnet von
Ihr Genossenschafts­strom-Tarif
mit extra Sonnenenergie
Der Genossenschaftsstrom-Tarif bietet Ihnen 100 % echten Ökostrom mit zusätzlichem Solarstromanteil. Das Besondere: Der Anteil Sonnenenergie stammt aus Anlagen, die wir extra für diesen Tarif errichten.
Positive Entwicklung: Im Vergleich zu 2022 ist der Anteil an Photovoltaik im Genossenschaftsstrom 2023 deutlich gestiegen – von 12,3 % auf 43,6 %. Dieser Anstieg hängt maßgeblich mit unserer Solaranlage Roigheim zusammen, die erst Mitte 2022 ans Netz ging und daher im ersten Jahr nur ein halbes Jahr Strom liefern konnte. Für das gesamte Jahr 2023 trug Roigheim nun voll zum Photovoltaikanteil bei und stärkte damit unseren genossenschaftlichen Ökostrommix.
Green Planet Energy Strommix 2023
Warum unterscheiden wir in der Energiegewinnung unseres Strommixes zwischen vom EEG geförderten und nicht gefördertem Strom, wenn wir ausschließlich Ökostrom liefern? Bis zum 31.06.2022 haben alle Stromkund:innen in Deutschland über ihre Stromrechnung eine EEG-Umlage gezahlt, um erneuerbare Energien in Deutschland zu fördern. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, in unserer Stromkennzeichnung anzugeben, für welchen Anteil wir diese Umlage abgeführt haben. Der EEG-Anteil sagt aber nichts über die tatsächliche Herkunft unseres Stroms aus. Wir beziehen und verkaufen immer 100 % sauberen Strom direkt aus Windkraft-, Wasser- und Photovoltaikanlagen.
Bundesdeutscher Durchschnittsmix 2023
Emissionen | Green Planet Energy | Ø bundesweit |
---|---|---|
CO2 Emissionen * | 0 | 377 |
Radioaktiver Abfall * | 0 | 0,0002 |
* in g/kWh
Unsere Lieferanten
Häufige Fragen zum Genossenschaftsstrom-Tarif
Ist der Genossenschaftsstrom-Tarif an bestimmte Kriterien geknüpft?
Unseren Genossenschaftsstrom-Tarif können Sie nur als Mitglied nutzen. Falls Sie noch nicht dabei sind, kommen Sie am besten direkt an Bord: schon ab einem einzigen Anteil für einmalig 55 Euro.
Ist der Preis pro Kilowattstunde (kWh) für Genossenschaftsmitglieder günstiger?
Unser Genossenschaftsstrom-Tarif hat einen günstigeren Arbeits- und Grundpreis als unsere anderen Haushaltsstromtarife.
Wie unterscheidet sich der Tarif von den anderen Ökostrom-Tarifen?
Unseren Genossenschaftsstrom-Tarif können Sie nur als Mitglied beziehen. Dafür erhalten Sie einen besonderen Strommix. Denn im Stromtarif für unsere Mitglieder steckt jede Menge Solarenergie – und zwar nicht aus irgendwelchen, sondern aus extra für diesen Tarif gebauten Photovoltaikanlagen. Außerdem zahlen Sie für den Genossenschaftsstrom einen geringeren Grund- und Arbeitspreis.
Wie lange dauert es, bis ich vom Genossenschaftsstrom-Tarif als Genossenschaftsmitglied profitieren kann?
Die günstigen Konditionen gelten, sobald Sie in den Genossenschaftsstrom-Tarif gewechselt sind. Wichtig ist, dass Sie (falls Sie bisher noch kein Mitglied waren) innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss/-wechsel Genossenschaftsmitglied werden. Ansonsten stellen wir Sie auf den Tarif Ökostrom aktiv um. Das Beitrittsformular zur Genossenschaft erhalten Sie zusammen mit Ihrer Vertragsbestätigung.
Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich zeichnen, um den Tarif nutzen zu können?
Kurze Antwort: einen! Denn Mitglied unserer Energiegenossenschaft sind Sie schon mit einem einzigen Anteil für einmalig 55 Euro. (Natürlich dürfen Sie aber auch mehr Anteile zeichnen …)
Wir beziehen als Gemeinschaft Strom. Können wir den Tarif trotzdem nutzen?
Ja, wenn ein:e Teilnehmer:in der Gemeinschaft Genossenschaftsmitglied ist oder wird.
Fragen zur Mitgliedschaft
Ich bin noch kein Mitglied. Was muss ich machen, um Mitglied zu werden und den Tarif nutzen zu können?
Wenn Sie weder Mitglied noch Kund:in bei uns sind, können Sie bei Vertragsabschluss in unsere Genossenschaft eintreten. Sie bekommen dann zusammen mit der Bestätigung Ihres Vertrags das Beitragsformular, das Sie einfach ausfüllen und per Post an uns zurückschicken.
Falls Sie schon Kund:in sind, geht’s genauso. Dann allerdings schließen Sie keinen neuen Vertrag ab, sondern wechseln einfach den Tarif – zum Beispiel über das Onlineportal oder unsere Website. Alternativ finden Sie hier das Beitrittsformular zur Genossenschaft.
Welche Unterlagen benötige ich, um Genossenschaftsmitglied zu werden?
Füllen Sie einfach das Beitrittsformular aus, zeichnen Sie dabei mindestens einen Anteil in Höhe von 55 Euro und schicken es unterschrieben zurück – schon sind Sie Teil unserer Genossenschaft.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres kündigen. Wie hoch die Rückzahlung ausfällt, richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres. Im Falle eines Fehlbetrags erhalten Sie Ihre Einlage um Ihren Anteil am Jahresminus vermindert zurück. Die Auszahlung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Vertreter:innenversammlung den Jahresabschluss des vorherigen Geschäftsjahres festgestellt hat.
Welche Verpflichtungen habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Jedes Mitglied hat das Recht, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken, siehe hierzu die ausführlichen Rechte in unserer Satzung, §11, a-g.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren und den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Vertreter:innenversammlung nachzukommen. Außerdem verpflichten Mitglieder sich, je Genossenschaftsanteil 55 Euro an Green Planet Energy zu zahlen.
Was passiert beim Tod eines Mitglieds?
Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf die oder den Erbende:n über. Die Mitgliedschaft wird auch über den Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, durch die oder den Erbende:n fortgesetzt.
Für die Übertragung der Anteile benötigt Green Planet Energy den offiziellen Erbnachweis (z. B. das eröffnete und notariell beglaubigte Testament, den Erbschein oder einen anderen offiziellen Nachweis zur Erblage).