Machen Sie unsere Strom-Genossenschaft stärker und werden Sie zusätzlich Mitglied von Green Planet Energy. Als Dankeschön bekommen Sie Ihren Echten Ökostrom günstiger.

Strom und Genossenschaft: Win-win für alle
Nutzen Sie den Mitgliedervorteil:
Mit einer Mitgliedschaft ab einmalig 55 Euro
Um den Mitgliedervorteil nutzen zu können, müssen Sie Mitglied in unserer Genossenschaft sein. Wichtig ist dabei:
- Sie zeichnen mindestens einen Genossenschaftsanteil (einmalig 55 Euro).
- Der Mitgliedervorteil gilt für einen Stromvertrag pro Anteil.
- Für Gewerbekund:innen gilt der Preisvorteil bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh.
Den Beitrittsantrag füllen Sie einfach online aus.
Gut zu wissen: Das Geld ist nicht „weg”. Sie bekommen es zurück, falls Sie einmal aus der Genossenschaft austreten sollten.Die Höhe richtet sich nach dem Jahresergebnis der Genossenschaft.
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Ihre Vorteile als Mitglied
bei Green Planet Energy
Echter Ökostrom
Stellen Sie sich Ihren Echten Ökostrom selbst zusammen. Mit Preisgarantie für planbare Kosten, einem günstigeren Tarif für Mitglieder unserer Genossenschaft und der Möglichkeit, die Energiewende zusätzlich zu fördern.
- 100 % echter Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien
- Transparente Stromherkunft
- Investitionen in die Energiewende
Sie sind über eine Empfehlung hier – nach Ihrem Abschluss erhalten Sie 25 € Startguthaben.

Erfahrt mehr darüber, wo unser Strom herkommt
Wir zeigen, was drinsteckt: Unser Strom stammt ausschließlich aus Wind-, Wasser- und Solarkraft – von sorgfältig ausgewählten Partnern ohne Verbindungen zu Kohle- oder Atomkonzernen.
Lieferantenkraftwerke für StromHäufige Fragen zu Strom und Genossenschaft
Gilt der Mitgliedervorteil auch für Gewerbekund:innen?
Ja, auch als Gewerbekund:in können Sie vom Mitgliedervorteil profitieren. Der Preisvorteil greift bei einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Vertrag.
Grundsätzlich gilt: Pro Genossenschaftsanteil kann der Mitgliedervorteil für einen Stromvertrag genutzt werden.
Ist der Preis pro Kilowattstunde (kWh) für Genossenschaftsmitglieder günstiger?
Ja! Unser Echter Ökostrom hat mit Mitgliedervorteil einen günstigeren Arbeits- und Grundpreis als unsere anderen Haushaltsstromtarife. Konkret erhalten Sie 1 Euro auf die Grundgebühr und 0,5 ct pro kWh auf den Arbeitspreis.
Wie lange dauert es, bis ich vom Mitgliedervorteil profitieren kann?
Die günstigen Konditionen gelten, sobald Sie gewechselt haben. Wichtig ist, dass Sie (falls Sie bisher noch kein Mitglied waren) innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss/-wechsel Genossenschaftsmitglied werden. Ansonsten zahlen Sie den vollen Preis für Ihren Echten Ökostrom und profitieren nicht vom Mitgliedervorteil.
Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich zeichnen, um den Mitgliedervorteil zu nutzen?
Kurze Antwort: einen!
Denn Mitglied unserer Energiegenossenschaft sind Sie schon mit einem einzigen Anteil für einmalig 55 Euro. Damit erhalten Sie den Mitgliedervorteil für einen Stromvertrag. Für jeden weiteren Stromvertrag muss ein weiterer Anteil erworben werden.
Übrigens: Sie haben die Möglichkeit, bis zu 400 Anteile zu zeichnen – jeder Anteil mehr, ist ein bisschen mehr Energiewende.
Wir beziehen als Gemeinschaft Strom. Können wir den Mitgliedervorteil trotzdem nutzen?
Ja, wenn ein:e Teilnehmer:in der Gemeinschaft Genossenschaftsmitglied ist oder wird.
Fragen zur Mitgliedschaft
Ich bin noch kein Mitglied. Was muss ich tun, um den Mitgliedervorteil zu bekommen?
Wenn Sie bisher weder Mitglied noch Kund:in bei uns sind, schließen Sie am besten Ihren Stromvertrag ab und wählen dabei den Mitgliedervorteil aus. Im Anschluss schicken wir Ihnen automatisch einen Link zu unserem Mitgliedsantrag. Wenn Sie bereits Kund:in sind, können Sie im Onlineportal in den Tarif für Mitglieder wechseln.
Welche Unterlagen benötige ich, um Genossenschaftsmitglied zu werden?
Füllen Sie einfach das Online-Beitrittsformular aus, zeichnen Sie dabei mindestens einen Anteil in Höhe von 55 Euro und schicken Sie es ab – schon sind Sie Teil unserer Genossenschaft.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres kündigen. Wie hoch die Rückzahlung ausfällt, richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres. Im Falle eines Fehlbetrags erhalten Sie eine Einlage um Ihren Anteil am Jahresminus vermindert zurück. Die Auszahlung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Vertreter:innenversammlung den Jahresabschluss des vorherigen Geschäftsjahres festgestellt hat.
Welche Verpflichtungen habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Jedes Mitglied hat das Recht, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken, siehe hierzu die ausführlichen Rechte in unserer Satzung, §11, a-g.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren und den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Vertreter:innenversammlung nachzukommen. Außerdem verpflichten Mitglieder sich, je Genossenschaftsanteil 55 Euro an Green Planet Energy zu zahlen.
Was passiert beim Tod eines Mitglieds?
Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf die oder den Erbende:n über. Die Mitgliedschaft wird auch über den Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, durch die oder den Erbende:n fortgesetzt.
Für die Übertragung der Anteile benötigt Green Planet Energy den offiziellen Erbnachweis (z. B. das eröffnete und notariell beglaubigte Testament, den Erbschein oder einen anderen offiziellen Nachweis zur Erblage).



