Ein Gewinn für alle statt Profit für wenige: Willkommen bei Green Planet Energy, Deutschlands größter Energiegenossenschaft.

Energie? Genossenschaft!
Unabhängig
Wir gehören keinem Konzern und keinen Aktionären, sondern einzig und allein unseren Mitgliedern. Was wir tun, tun wir aus Überzeugung und müssen dabei keine Rücksicht auf rein wirtschaftlich getriebene Interessen nehmen.
Demokratisch
Wir glauben an die Macht der Gemeinschaft. Darum zählt bei uns jede Stimme gleich viel – egal, ob du als Mitglied nur einen einzigen Anteil hältst oder mehrere hundert. Das gilt übrigens auch für unser Gründungsmitglied Greenpeace e.V.
Zweckgebunden
Das Geld unserer Mitglieder setzen wir nur für eine erneuerbare Zukunft ein. So ist es in unserer Satzung festgeschrieben. Denn unser Zweck als Energiegenossenschaft ist die Energiewende.
Alle reden von der Energiewende,
wir machen sie. Mit euch.
Als Energiegenossenschaft bringen wir konsequent die Energiewende voran – zusammen mit unseren Mitgliedern und Kund:innen. Denn je mehr Menschen mit anpacken, desto schneller können wir umsteigen: auf ein faires Energiesystem, von dem alle profitieren und in dem nicht große Energiekonzerne schnelles Geld aus dreckiger Kohle machen.
Ihr wollt Green Planet Energy besser kennenlernen? Erfahrt mehr darüber, wer wir sind, wo wir herkommen, was wir seit unserer Gründung im Jahr 1999 schon erreicht haben.

Mitbestimmung statt Machtinteressen
Wir finden, dass nicht Geld die Welt (oder irgendwas sonst) regieren darf. Darum wählen unsere Mitglieder mit je einer Stimme unabhängige Vertreter:innen aus den eigenen Reihen.
Unsere Satzung
Klimapolitik statt Konzerngewinne
Wir sind laut und mischen uns ein, um gute Rahmenbedingungen für die Energiewende zu fördern: zum Beispiel mit wissenschaftlichen Studien rund um die Erneuerbaren, im direkten Austausch mit Politiker:innen und auf Demos für mehr Klimaschutz.
Unsere Studien
Kraftwerke statt Kapitalerträge
Wir bauen und betreiben eigene Wind- und Solarparks. Anders als viele andere arbeiten wir dabei mit lokalen Akteuren zusammen und beziehen sie von Anfang an mit ein. So profitieren die Anwohner:innen – und nicht anonyme Großinvestor:innen.
Unsere AnlagenBist du dabei?

Mitglied werden
So einfach hast du dich noch nie für den Klimaschutz eingesetzt: Werde jetzt Mitglied in unserer Energiegenossenschaft und bring mit uns die Energiewende voran. Du bist schon ab einmalig 55 Euro für einen Anteil dabei, hast Mitbestimmungsrecht und musst kein weiteres Kapital nachschießen. Wenn du später wieder austrittst, bekommst du dein Guthaben nach den geltenden Kündigungsregeln zurück.
Echter Ökostrom
Kund:in werden
Auch als Kund:in unterstützt du uns dabei, eine saubere Energiezukunft zu gestalten. Um unseren echten Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien zu bekommen, musst du übrigens nicht Mitglied werden – aber du bekommst ihn mit dem Mitgliedervorteil günstiger, wenn du unserer Energiegenossenschaft beitrittst.
Aktuelles aus unserer Energiegenossenschaft

Baustart für Biodiversitäts-Solarpark Dedendorf
Gemeinsam mit der Landkraft Bürgerenergien Hoyaer Land eG hat Green Planet Energy den Bau eines neuen Biodiversitäts-Solarparks im niedersächsischen Dedendorf gestartet.
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Hamburger Mieter:innen profitieren durch Solarstrom vom Dach
Drei Hamburger Unternehmen realisieren in der Hansestadt ein technologisch anspruchsvolles Modellprojekt für Mieterstrom. Die Mieterschaft erhält lokal erzeugten Strom, der rund 23 Prozent günstiger ist als in der Grundversorgung.
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Was das neue Heizungsgesetz für Verbraucher:innen bedeutet
Seit Jahren verfehlt Deutschland im Wärmesektor seine Klimaziele. Noch immer heizen rund zwei Drittel der Haushalte fossil: 49 % mit Gas und 21 % mit Öl. Die Vorgabe von 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte gegensteuern.
WeiterlesenDu hast noch Fragen?
Du hast Fragen zur Mitgliedschaft in unserer Öko-Energiegenossenschaft? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen sowie Formulare und Berichte zum Download.
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Eine eingetragene Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die ähnliche Interessen haben und deshalb gemeinsam wirtschaften. So kann eine Genossenschaft Güter oder Leistungen einkaufen und ihren Mitgliedern oder – wie bei Green Planet Energy – allen Interessierten zur Verfügung stellen. Genossenschaften sind selbstverwaltet; statt Gewinnmaximierung stehen bei ihnen üblicherweise andere Ideale wie Selbsthilfe und Solidarität im Vordergrund.
Was ist der Unterschied zwischen einer Energiegenossenschaft und einer Aktiengesellschaft?
Der Hauptunterschied zwischen einer Energiegenossenschaft und einer Aktiengesellschaft liegt in ihrer Eigentumsstruktur, in ihren Zielen und der Art und Weise, wie sie geführt werden. Während eine Energiegenossenschaft im Besitz ihrer Mitglieder ist und deren Bedürfnisse und den gemeinsamen Zweck berücksichtigt, ist eine Aktiengesellschaft im Besitz ihrer Aktionäre und verfolgt in der Regel das Geschäftsmodell, Gewinne zu erzielen.
Auch der Umfang der Mitbestimmung unterscheidet sich: Während in einer Genossenschaft ein Mitglied eine Stimme hat – unabhängig von der Höhe der Geschäftseinlage, richtet sich bei Aktiengesellschaften der Umfang der Mitbestimmung nach der Anzahl der gekauften Aktien.
Warum ist Green Planet Energy eine Genossenschaft?
Bei einer Genossenschaft finanzieren die Mitglieder das Unternehmen selbst: durch Genossenschaftsanteile, die das Eigenkapital bilden. Auch Green Planet Energy gehört seinen Mitgliedern. Diese Struktur sorgt dafür, dass keine Großinvestoren Einfluss auf die Firmenpolitik nehmen können und wir unabhängig bleiben.
Viele unserer Mitglieder sind gleichzeitig Strom oder Gaskund:innen. Dadurch verfolgen Unternehmen und Mitglieder ein gemeinsames Ziel: eine dezentrale, unabhängige und ökologische Energieversorgung.
Wie sind Genossenschaften aufgebaut?
Das wichtigste Organ einer Genossenschaft ist bei Green Planet Energy die Vertreter:innenversammlung. Sie bestellt und entlastet den Aufsichtsrat, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben vor der General- oder Vertreter:innenversammlung Rechenschaft abzulegen.
Wie wird abgestimmt?
Jedes Mitglied verfügt unabhängig von der Zahl seiner Anteile bei der Mitgliedervertreter:innenwahl über eine Stimme. Die von den Mitgliedern gewählten Mitgliedervertreter:innen nehmen an der jährlich stattfindenden Vertreter:innenversammlung teil und treffen dort Entscheidungen - etwa über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft in der Genossenschaft?
1. Vorteil: Unsere Mitglieder profitieren davon, dass Green Planet Energy mit Partnern aus unterschiedlichen Branchen zusammenarbeitet. Ob es um Eco-Fashion, umwelt- und sozialgerechte Produkte für viele Lebensbereiche oder Carsharing geht; wir stellen für jeden dieser Bereiche Partnerangebote- bzw. Rabatte für unsere Mitglieder zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie als aktives Mitglied in unserem Portal für Genossenschaftsmitglieder und Kund:innen.
2. Vorteil: Als Genossenschaftsmitglied bist du Miteigentümer:in von Green Planet Energy und bestimmst den Kurs des Unternehmens mit. Im Falle eines Gewinns kann der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugutekommen, z. B. in Form einer Ausschüttung (Dividende) auf das eingezahlte Kapital oder einer Rückvergütung.
Die Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung (Dividende) realisiert wird oder nicht hängt immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis und letztendlich der Entscheidung der Mitgliedervertreter:innen über dessen Verwendung ab.
3. Vorteil: Sie können als Mitglied unseren Mitgliedervorteil nutzen. Damit wollen wir den Mitgliedern für ihre Unterstützung und ihr Engagement danken: mit einem günstigen Grund- und Arbeitspreis. Deine Genossenschaftseinlagen und Tarifbeiträge fördern direkt den Ausbau vorbildlicher Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Sie sind bereits Mitglied, haben einen Stromvertrag in einem anderen Tarif und möchten nun in einen Tarif mit Mitgliedervorteil wechseln? Dann nehmen Sie den Tarifwechsel gerne mit ein paar Klicks in unserem Online-Portal vor.
Wie stehen die Anlagen von Green Planet Energy mit den Genossenschaftsanteilen in Verbindung?
Die Einlagen unserer Mitglieder bilden das Eigenkapital unserer Genossenschaft. Deshalb lässt sich in der Regel nicht genau berechnen, welcher Genossenschaftsanteil in welche Anlage geflossen ist. In einzelnen Fällen, etwa bei unserem Windpark Frickenhofer Höhe, können wir konkret sagen, dass das Projekt direkt mit den Einlagen unserer Mitglieder finanziert wurde.
Grundsätzlich gilt: Die Genossenschaftsanteile unserer Mitglieder sind die Grundlage für unsere gesamte Arbeit und unsere Investitionen in die Energiewende. Wie wir dieses Kapital einsetzen und was wir damit erreichen, machen wir jedes Jahr in unserem ausführlichen Geschäftsbericht (LINK) transparent. Dort finden sich konkrete Informationen zu Investitionen und neuen Projekten.
Wie ist das Verhältnis zur Umweltschutzorganisation Greenpeace e.V.?
Auch nach der Umbenennung in Green Planet Energy arbeiten wir und Greenpeace weiterhin eng zusammen für wirksamen Klimaschutz und eine nachhaltige Energiewende im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel von Paris.
Mit dem neuen Namen hat sich an unserer täglichen Arbeit nichts geändert. Wir bleiben ein politischer Energieanbieter und setzen uns weiterhin für die Energiewende im Sinne der Greenpeace-Vision ein. Außerdem erfüllen wir die Qualitätskriterien für sauberen Strom der Umweltschutzorganisation Greenpeace.
Greenpeace e.V. hält als Gründungsmitglied einen symbolischen Genossenschaftsanteil. Darüber hinaus bestehen keine wirtschaftlichen oder finanziellen Verflechtungen. Green Planet Energy trifft alle unternehmerischen Entscheidungen eigenständig und unabhängig.
Wer kann Mitglied einer Energiegenossenschaft werden?
Die Mitgliedschaft können erwerben:
- Natürliche Personen – also Einzelpersonen mit Vor- und Nachnamen
- Minderjährige natürliche Personen – mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Personengesellschaften – z. B. GbR, KG, OHG sowie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts – z. B. GmbH, AG, UG, eingetragener Verein (e. V.) oder selbstständige Stiftung
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Mitgliedschaft ist sowohl mit als auch ohne Energiebezug möglich.
Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie Mitglied bei Green Planet Energy eG werden. Bei einer eventuellen Gewinnausschüttung fallen die Erträge in Deutschland an. Green Planet Energy ist daher grundsätzlich verpflichtet, die entsprechenden Steuern abzuführen. Das gilt auch für Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung im Ausland leben. Für eine mögliche Entlastung von der Kapitalertragsteuer können sich im Ausland ansässige Mitglieder an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wenden.
Lebenspartnerschaften/Ehepaare, Familien und Gemeinschaften gelten nicht als Gesellschaftsform des bürgerlichen Rechts und können nicht gemeinsam Genossenschaftsanteile erwerben. Unselbstständige Stiftungen können ebenfalls kein Mitglied werden.
Wie werde ich Mitglied?
Füllen Sie Ihren Beitrittsantrag aus und schicken Sie ihn ab – ganz einfach online.
Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, schicken wir Ihnen ein Willkommens-Schreiben – und schon sind Sie dabei.
Für den Beitritt und die Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen unserer Satzung.
Wie erhalte ich wichtige Informationen?
Im Mitgliederportal finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft. Außerdem wird jedes Mitglied einmal im Jahr nach der Vertreter:innenversammlung per Post oder – auf Wunsch - per E-Mail über die wichtigsten abgestimmten Themen informiert.
Was kostet ein Anteil?
Ein Genossenschaftsanteil kostet einmalig 55 Euro, weitere Kosten entstehen hierbei nicht.
Wie viele Anteile Sie zeichnen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst, ob ein oder zehn Anteile - oder auch mehr.
Wie viele Anteile kann ich zeichnen?
Sie können insgesamt bis zu 400 Genossenschaftsanteile erwerben.
Als Mitglied sehen Sie im Onlineportal immer, wie viele Anteile Sie bereits haben, und können direkt online weitere zeichnen.
Kann ich Anteile verschenken?
Ja, das geht. Wir freuen uns, dass Sie Anteile verschenken möchten. Bitte füllen Sie für die Beauftragung eines Geschenkgutscheins einfach unser Online-Formular unter dem folgenden Link aus: Mitgliedschaft verschenken.
Anschließend stellen wir den gewünschten Gutschein bis zu einem von Ihnen gewählten Wunschdatum aus und schicken Ihnen diesen per E-Mail zusammen mit einer Beteiligungserklärung für die beschenkte Person zu. Auf dieser benötigen wir für unsere Unterlagen die Einverständniserklärung der beschenkten Person zur Mitgliedschaft. Bei Minderjährigen benötigen wir die Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten. Erst wenn das unterschriebene Formular der beschenkten Person bei uns eingeht, buchen wir den Betrag für die geschenkte Einlage von Ihrem Konto ab.
Die Person, der Sie weitere Anteile schenken möchten, darf übrigens bereits Mitglied in unserer Genossenschaft sein.
Ist die Mitgliedschaft mit Risiken verbunden?
Bei der Mitgliedschaft an einer Genossenschaft handelt es sich um die Beteiligung an einem Unternehmen, welche auch bestimmten Risiken ausgesetzt ist.
Was ist das maximale Risiko?
Genossenschaftsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung. Bei der Insolvenz der Genossenschaft kann das vom Mitglied eingesetzte Kapital verloren gehen. Eine Haftung über das eingesetzte Kapital hinaus, also eine Nachschusspflicht, besteht nicht.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Jedes Mitglied hat das Recht, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken, siehe hierzu die ausführlichen Rechte in unserer Satzung, §11, a-g.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren und den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Vertreter:innenversammlung nachzukommen. Außerdem verpflichten Mitglieder sich, je Genossenschaftsanteil 55 Euro an Green Planet Energy zu zahlen.
Was ist als Mitglied bei Änderung meiner persönlichen Daten zu beachten?
Als Genossenschaftsmitglied haben Sie die Pflicht, jede Änderung der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Gerne können Sie uns Ihre geänderten Daten über unser Online-Portal mitteilen.
Bitte beachten Sie: Sollte der Wohnsitz oder Aufenthaltsort unbekannt sein, kann es zu einem Ausschluss aus der Genossenschaft kommen.
Wer entscheidet über die Zulassung von Genossenschaftsanteilen?
Über die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen entscheidet der Vorstand auf Grundlage unserer Satzung.
Wie kann ich meine gezeichneten Genossenschaftsanteile bezahlen?
Ihre Genossenschaftsanteile können Sie per SEPA-Lastschrift oder Überweisung bezahlen. Wenn Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden, wird der entsprechende Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Bei Überweisung schicken wir Ihnen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.
Bitte beachten Sie: Für wiederkehrende Zeichnungen (Intervallzeichnungen) ist nur das SEPA-Lastschriftverfahren möglich.
Wann endet die Frist zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen im laufenden Geschäftsjahr?
Anträge zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen können für das laufende Geschäftsjahr nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum letzten Werktag (Montag – Freitag) des laufenden Jahres vorliegen. Hierbei zählt das Eingangsdatum bei Green Planet Energy.
Wie kann ich als Mitglied weitere Genossenschaftsanteile zeichnen?
Als Mitglied können Sie weitere Genossenschaftsanteile bequem im Onlineportal erwerben. Melden Sie sich unter meingpe.de/weitereanteile an, wählen Sie die gewünschte Anzahl an Anteilen und ob Sie einmalig oder regelmäßig zeichnen möchten.
Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, schicken wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung.
Kann ich auch wiederkehrend Anteile zeichnen (Intervallzeichnung)?
Ja, Sie können auch regelmäßig neue Anteile zeichnen: mit einer so genannten Intervallzeichnung. Dabei erwerben Sie in selbst gewählten Abständen automatisch weitere Genossenschaftsanteile. Die Anzahl bestimmen Sie.
Wenn Sie neu beitreten: Entscheiden Sie sich im Beitrittsantrag direkt für die Intervallzeichnung.
Wenn Sie bereits Mitglied sind: Als bestehendes Mitglied können Sie Ihre regelmäßige Anteilserhöhung im Onlineportal einrichten. Dort wählen Sie aus, wie viele Anteile Sie in welchen Abständen zeichnen möchten. Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.
Bitte beachten Sie: Für Intervallzeichnungen ist nur das SEPA-Lastschriftverfahren möglich.
Werden meine Anteile verzinst?
Nein, es findet keine Verzinsung statt. Aber im Falle eines Gewinns kommt der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugute - z. B. in Form einer Ausschüttung (Dividende) auf das eingezahlte Kapital.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Ausschütten einer Ausschüttung (Dividende) für Green Planet Energy nicht das höchste Ziel ist. Wir arbeiten nicht für maximale Gewinne, sondern setzen uns als Genossenschaft für eine dezentrale, gerechte und schnelle Energiewende ein.
Die Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung (Dividende) realisiert wird oder nicht hängt immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis und letztendlich der Entscheidung der Mitgliedervertreter:innen über dessen Verwendung ab. Die jährliche Vertreter:innenversammlung findet in der Regel Mitte Juni statt.
Kann ich die erworbenen Anteile an eine andere Person übertragen?
Die Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ist mittels eines schriftlichen Vertrages möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der Green Planet Energy eG. Im Falle einer Übertragung findet der Geldtransfer direkt zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person statt.
Sollten Sie eine Übertragung wünschen und kennen Sie jemanden, der Ihnen die Anteile abnehmen möchte?
Dann leiten Sie das Übertragungsformular an die erwerbende Person weiter und schicken das Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben per Post an uns zurück.
Postanschrift:
Green Planet Energy eG
Hongkongstraße 10
20457 Hamburg
Wann werde ich über die Entwicklung und den Wert meiner Anteile informiert?
Sie erhalten jedes Jahr Informationen zur Ausschüttung Ihrer Anteile sowie einen Jahresrückblick. Weitere Informationen finden Sie im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht. Diesen finden Sie in unserem Downloadbereich für Mitglieder.
Wann findet die Auszahlung einer Ausschüttung (Dividende) statt?
Sofern eine Ausschüttung (Dividende) beschlossen wurde, erfolgt die Auszahlung nach dem Beschluss über die Ergebnisverwendung durch die Vertreter:innenversammlung. Diese findet in der Regel Mitte Juni statt.
Die Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung (Dividende) realisiert wird oder nicht, hängt immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis und letztendlich der Entscheidung der Mitgliedervertreter:innen über dessen Verwendung ab.
Kann ich als Mitglied einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
Ja, das ist über unser Formular für den Freistellungsauftrag möglich.
Beachten Sie bitte, dass wir bei einer möglichen Ausschüttung nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen berücksichtigen können, die bei uns per Post, Fax oder E-Mail eingegangen sind
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist in Deutschland die Anweisung einer:eines Steuerpflichtigen an ein Unternehmen (z. B. Green Planet Energy), von dem sie:er Kapitalerträge (eine Ausschüttung bzw. Dividende) erhält, diese vom automatischen Steuerabzug (Abgeltungssteuer) freizustellen.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Z. B. Geringverdiener haben mit Hilfe der Nichtveranlagungsbescheinigung die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Ausschüttungen) befreien zu lassen. Mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann also der Kapitalertragsteuerabzug und damit die spätere Steuererklärung und Einkommensteuerveranlagung vermieden werden. Sinnvoll ist die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und alle Einkünfte zusammen so gering sind, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Wie genau sich diese Grenze verhält, muss beim Steuerberater erfragt werden – hierzu kann Green Planet Energy keine Beratung leisten. Der Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann über das zuständige Finanzamt angefordert bzw. heruntergeladen werden. Die NV-Bescheinigung gilt in der Regel für maximal drei Jahre.
Wann erstellt Green Planet Energy eine Steuerbescheinigung?
Für eine Ausschüttung werden nur Ihre Anteile berücksichtigt, die Green Planet Energy während des betreffenden Geschäftsjahres – also vom 1. Januar bis 31. Dezember – zur Verfügung standen. So sieht es unsere derzeit gültige Satzung vor.
Die Mitgliederinformation zum jeweiligen Geschäftsjahr versenden wir im Sommer des Folgejahres, nach der jährlichen Vertreter:innenversammlung. Diese erhalten alle Mitglieder, unabhängig davon, ob eine Ausschüttung beschlossen wurde oder nicht.
Wenn Ihre Anteile ausschüttungsberechtigt sind und eine Ausschüttung beschlossen wurde, finden Sie ab Versand der Mitgliederinformation Ihre Ausschüttungsberechnung im Onlineportal unter meingpe.de/ausschuettung.
Liegt uns eine aktuelle Bankverbindung vor und konnte die Ausschüttung ausgezahlt werden, stellen wir Ihnen anschließend auch die Steuerbescheinigung im Onlineportal zur Verfügung. In der Regel ist sie dort etwa 10 Tage nach der Auszahlung abrufbar. Sie können die Bescheinigung mit dem Zugangscode aus der Mitgliederinformation ansehen, herunterladen, speichern oder ausdrucken.
Die Steuerbescheinigung gilt immer für das Steuerjahr, in dem die Auszahlung erfolgt ist, auch wenn sich die Ausschüttung auf ein früheres Geschäftsjahr bezieht.
Warum wurde mir für das Steuerjahr 2022 keine Steuerbescheinigung übersendet?
Die Entscheidung der Vertreter:innenversammlung über die Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2021 ist am 11. Juni 2022 getroffen worden. Darüber haben wir im Juli 2022 alle Mitglieder informiert - und zwar je nach Wunsch per Post oder per E-Mail.
Die an die Mitglieder versandten Mitgliederinformationen enthielten unter anderem die Info, dass die Mitgliedervertreter:innen dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt und beschlossen haben, keine Ausschüttung an die Mitglieder vorzunehmen - somit haben wir auch keine Steuerbescheinigung für das Steuerjahr 2022 versendet.
Nach mehreren Jahren regelmäßiger Dividendenauszahlungen, ist es das erste Mal, dass diese Entscheidung getroffen wurde. Hintergrund war das niedrige Jahresergebnis der Genossenschaft, welches durch die starken Preiserhöhungen auf dem gesamten Energiemarkt, beginnend im Herbst 2021, hervorgerufen wurde. Auch der Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklung beeinflusst und noch einmal verstärkt.
Ausschüttungen sind nicht unser höchstes Ziel, da wir grundsätzlich nicht profimaximierend arbeiten, sondern uns hauptsächlich auf die Umsetzung der Energiewende konzentrieren und diese vorantreiben möchten. Wenn ein Jahresergebnis so gut ausfällt, dass es eine Ausschüttung erlaubt, freuen wir uns sehr. Andernfalls kann aber auch eine Entscheidung gegen eine Ausschüttung getroffen werden, wenn der Jahresgewinn diese nicht zulässt.
Wenn Sie möchten, können Sie in unseren Geschäftsberichten gerne weitere Informationen zu unseren Jahresabschlüssen nachlesen.
Was ist eine Steueridentifikationsnummer?
Damit der Steuer-Einbehalt automatisiert erfolgen kann, fragen wir beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer erhebt. Je nach Datenbestand wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für diese Abfrage ist das Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer unerlässlich.
Auf dem Beitrittsformular/Erhöhungsformular können Sie uns Ihr Geburtsdatum und Ihre Steueridentifikationsnummer mitteilen.
Die Steueridentifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Steueridentifikationsnummer ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung befindet.
Bitte beachten Sie, dass es auch schnell zu einer Verwechslung zwischen der Steuernummer und der Steueridentifikationsnummer kommen kann. Die Steuernummer ist ebenso wie die Steueridentifikationsnummer elfstellig, aber mit Schrägstrichen versehen:
Beispiel Richtig: 89101234567
Beispiel Falsch: 123/456/78910
Sollte Ihnen die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegen, können Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dort werden die Steueridentifikationsnummern verwaltet:
Bundeszentralamt für Steuern
Hauptdienstsitz Bonn-Beuel
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon: 0228 4060
Warum fragt Green Planet Energy die Religionszugehörigkeit beim BZSt ab?
Seit dem 1. Januar 2015 sind Genossenschaften gesetzlich verpflichtet, die Kirchensteuer im Fall einer Ausschüttung an die Mitglieder automatisch abzuziehen. Green Planet Energy muss deshalb die hierfür notwendigen Daten – also Informationen zur Religionszugehörigkeit der Genossenschaftsmitglieder – vorab beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen. Sollte es zu einer Ausschüttung kommen, wird dann die Kirchensteuer von der Ausschüttungssumme abgezogen.
Was geschieht bei Mitgliedern, die keiner Religionsgemeinschaft angehören?
Für diese Mitglieder wird uns ein entsprechendes Ergebnis mitgeteilt. Diese müssen nichts weiter machen. Sie erhalten die Ausschüttungssumme ohne Einbehalt der Kirchensteuer. Diese werden selbstverständlich auch nicht von ihrem Finanzamt zur Abgabe der Kirchensteuer aufgefordert.
Kann ich mich dagegen wehren, dass Green Planet Energy meine Religionszugehörigkeit abfragt?
Alle Bürger:innen können unter Angabe ihrer Steueridentifikationsnummer schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern dem Datenabruf der Religionszugehörigkeit bis zum jeweils 30. Juni eines Jahres widersprechen, damit der Sperrvermerk für das Folgejahr berücksichtigt wird. Green Planet Energy wird dann aufgrund dieses Sperrvermerks keine Daten zur Religionszugehörigkeit des Kunden erhalten. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, jederzeit einen Sperrvermerk auf dem amtlichen Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern vorzunehmen. Damit dieser bei einer möglichen Ausschüttung berücksichtigt wird, müssen Sie uns mit einem formlosen schriftlichen Antrag auffordern, eine erneute Anfrage (Anlassabfrage) für Sie durchzuführen. Daraufhin wird uns das aktualisierte Kirchensteuermerkmal mitgeteilt.
Habe ich im Falle einer Ausschüttung Nachteile gegenüber Mitgliedern, die keinen Widerspruch einlegen?
Nein, die Summe, die der Ausschüttung zugrunde liegt, ist entsprechend des gezeichneten Geschäftsguthabens für alle an der Ausschüttung beteiligten Mitglieder gleich. Ein Mitglied, das der Abfrage der Religionszugehörigkeit widersprochen hat, ist aber verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dort wird dann die entsprechende Kirchensteuer abgeführt. Hierfür werden die Daten der abrufenden Gesellschaft (in diesem Fall Green Planet Energy) vom Bundeszentralamt für Steuern an das Wohnfinanzamt übermittelt.
Was unterscheidet die Ausschüttungssumme von den Mitgliedern, die zulassen, dass Daten zu ihrer Religionszugehörigkeit eingefordert werden, von der Ausschüttungssumme derer, die hiergegen Widerspruch einreichen?
Die Ausschüttungssumme wird bei den Mitgliedern, die widersprochen haben, ohne Abzug der Kirchensteuer ausgezahlt. Diese sind dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierfür werden die Daten der abrufenden Gesellschaft (in diesem Fall Green Planet Energy) vom Bundeszentralamt für Steuern an das Wohnfinanzamt übermittelt. Das Wohnsitzfinanzamt wird die Mitglieder zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordern.
Was passiert, wenn ich mich gar nicht rege bzw. nicht widerspreche?
Kommt es zu einer Ausschüttung, wird die Kirchensteuer automatisch unsererseits von der Ausschüttungssumme einbehalten und an die steuererhebende Religionsgemeinschaft weitergeleitet.
Wie werden meine Daten gespeichert? Werden sie noch anderweitig verwendet oder weitergegeben?
Ihre Daten werden weder anderweitig verwendet noch werden sie weitergegeben. Die Daten werden lediglich für die Berechnung des Kirchensteuerabzugs des jeweiligen Kalenderjahres benötigt.
Wo kann ich weitere Auskünfte zum Kirchensteuerabzugsverfahren bekommen?
Zu steuerrechtlichen Fragen können wir selbst keine Auskunft geben. Sie erhalten ausführliche Informationen zur Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Dort gibt es einen Fragen-und-Antworten-Katalog für Bürger:innen sowie das Formular, um dem Datenabruf der Religionszugehörigkeit zu widersprechen:
Bundeszentralamt für Steuern
Hauptdienstsitz Bonn-Beuel
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon: 0228 4060
Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen?
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Genossenschaftsanteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres ausschließlich per Briefpost kündigen.
Die Mitgliedschaft endet mit der Kündigung aller Genossenschaftsanteile.
Zur Kündigung der Anteile könnte auch die Übertragung von Anteilen eine gute Alternative darstellen.
Die Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ist mittels eines schriftlichen Vertrages möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der Green Planet Energy eG. Im Falle einer Übertragung findet der Geldtransfer direkt zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person statt.
Sollten Sie eine Übertragung wünschen und kennen Sie jemanden, der Ihnen die Anteile abnehmen möchte? Dann leiten Sie das Übertragungsformular an die erwerbende Person weiter und schicken das Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben per Post an uns zurück
Postanschrift:
Green Planet Energy eG
Hongkongstraße 10
20457 Hamburg
Kann ich die erworbenen Anteile an eine andere Person übertragen?
Die Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ist mittels eines schriftlichen Vertrages möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der Green Planet Energy eG. Im Falle einer Übertragung findet der Geldtransfer direkt zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person statt.
Sollten Sie eine Übertragung wünschen und kennen Sie jemanden, der Ihnen die Anteile abnehmen möchte?
Dann leiten Sie das Übertragungsformular an die erwerbende Person weiter und schicken das Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben per Post an uns zurück.
Postanschrift:
Green Planet Energy eG
Hongkongstraße 10
20457 Hamburg
Wann wird mein Geschäftsguthaben nach Kündigung / Austritt aus der Genossenschaft ausgezahlt?
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Genossenschaftsanteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres kündigen.
Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres.
Mitglieder, die zum Ende dieses Jahres mit einem Fehlbetrag ausscheiden, erhalten Ihre Einlage um den Fehlbetrag pro Anteil reduziert zurück. In einem Geschäftsjahr, in dem ein Gewinn erwirtschaftet wurde, und ein Ausgleich eines ggf. noch bestehenden Verlustes oder eine Ausschüttung auf der Vertreter:innenversammlung beschlossen wurde, erhöht sich die Einlage der Mitglieder entsprechend.
Die Auszahlung der gekündigten Einlage kann erst erfolgen, wenn die Vertreter:innenversammlung den Jahresabschluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres festgestellt hat.
Die jährliche Vertreter:innenversammlung findet in der Regel Mitte Juni statt und eine Auszahlung erfolgt dann anschließend bis zum 30. Juni.
Postanschrift:Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres, Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens, Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft, durch Ausschluss oder durch Ableben des Mitglieds.
Im letztgenannten Fall geht die Mitgliedschaft auf die oder den Erbende:n über. Die Mitgliedschaft wird auch über den Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, durch die oder den Erbende:n fortgesetzt.
Endet meine Mitgliedschaft bei der Genossenschaft automatisch, wenn ich meinen Energievertrag beende?
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und der Energiebezug über Green Planet Energy sind unabhängig voneinander möglich. Das bedeutet, dass Sie Strom und/oder Gas von Green Planet Energy beziehen können, ohne Mitglied in der Genossenschaft zu sein. Es handelt sich hierbei nur um ein Angebot, welches Sie wahrnehmen können, wenn Sie möchten.
Im selben Zuge bedeutet dies aber auch, dass die Mitgliedschaft nicht einfach endet, wenn Sie Ihren Energieliefervertrag kündigen. Für die Beendigung der Mitgliedschaft in unserer Energiegenossenschaft ist eine separate Kündigung in Schriftform per Post notwendig.
Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Weiterführende Informationen finden Sie in den FAQs im Reiter „Genossenschaftsanteile“ unter der Frage „Kann ich die erworbenen Anteile an eine andere Person übertragen“ oder im Reiter „Beendigung der Mitgliedschaft“ unter der Frage „Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen“
Was passiert beim Tod eines Mitglieds?
Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf die oder den Erbende:n über. Die Mitgliedschaft wird auch über den Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, durch die oder den Erbende:n fortgesetzt.
Für die Übertragung der Anteile benötigt Green Planet Energy den offiziellen Erbnachweis (z. B. das eröffnete und notariell beglaubigte Testament, den Erbschein oder einen anderen offiziellen Nachweis zur Erblage).