Als Mitglied unserer Energiegenossenschaft setzen Sie sich für eine regenerative Energieerzeugung ein und sind Teil wichtiger Entscheidungsprozesse für eine umweltfreundlichere Stromversorgung.
Unsere Ziele als Energiegenossenschaft
Als Energiegenossenschaft glauben wir daran, dass wir die Energiewende nur schaffen, wenn wir gemeinsam Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen. Deshalb stehen Selbsthilfe, Solidarität und Unabhängigkeit bei uns im Vordergrund.
Mithilfe von über 42.000 engagierten Mitgliedern bauen und betreiben wir Erneuerbare-Energien-Anlagen und bieten nachhaltige Energielösungen von Ökostrom bis Wärmepumpe an. Werden auch Sie Teil der Bürgerenergie und leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende.
So funktioniert eine Energiegenossenschaft
Erfahren Sie mehr darüber, was Sie als Mitglied unserer Energiegenossenschaft mit Ihrem Anteil erreichen und worin Sie investieren.
Selbstbestimmt, unabhängig und demokratisch
- Wir befinden uns in Bürgerhand – ähnlich einer Bürgerenergiegenossenschaft: Als Mitglied werden Sie automatisch Miteigentümer:in von Green Planet Energy eG.
- Ihre Einlage sichert unsere Unabhängigkeit.
- In unserer Energiegenossenschaft wird Demokratie gelebt: Unsere Mitglieder wählen regelmäßig mind. 50 offizielle Vertreter:innen. Dabei haben alle genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einlage.
- So repräsentieren die gewählten Vertreter:innen die Interessen aller Mitglieder.
Sicher, stabil und risikoarm
- Wir schützen die Interessen unserer Mitglieder und handeln nicht profitorientiert. Daher sind Ihre Einlagen besonders sicher.
- Als Mitglied investieren Sie in eine wertstabile Anlage und haften maximal mit dem Wert Ihrer Geschäftseinlage.
- Mögliche Verluste werden auf alle Anteile verteilt und können im Folgejahr ausgeglichen werden.
- Wenn Sie austreten, können Sie sich Ihre Genossenschaftsanteile auszahlen lassen. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie erfolgreich das Geschäftsjahr war.
Zweckorientiert, zielgerichtet und nachhaltig
- Unser Ziel als Energiegenossenschaft ist die Energiewende – nicht die Gewinnmaximierung.
- Wir handeln im Sinne unserer Mitglieder: in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht. Zum Beispiel durch eine sichere und saubere Energieversorgung.
- Durch zielorientiertes Handeln streben wir nach langfristiger Stabilität und Entwicklung.
Wer kontrolliert die Arbeit einer Energiegenossenschaft?
Was wir tun, tun wir im Sinne unserer Mitglieder. Die von ihnen gewählten Vertreter:innen kontrollieren und entlasten den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kontrolliert und entlastet wiederum den Vorstand. So verhindern wir, dass Investor:innen unsere Genossenschaft dominieren oder übernehmen. Außerdem wird unsere Energiegenossenschaft jährlich von Wirtschaftsprüfern auf Wirtschaftlichkeit und Erfüllung des Sinns und Zwecks überprüft.
Sichern Sie sich ein Stück
nachhaltige Zukunft
Ab einer einmaligen Zahlung von 55 Euro pro Anteil werden Sie Genossenschaftsmitglied und Miteigentümer:in von Green Planet Energy und verändern mit uns die Energielandschaft. Unabhängig davon, ob Sie bei uns bereits Ökostrom- oder Gaskund:in sind.
Übrigens: Ein Stück nachhaltige Zukunft können Sie auch in Form einer Mitgliedschaft in der Green Planet Energy Genossenschaft verschenken.
Die Vorteile Ihrer Mitgliedschaft
Sonnenenergie gemeinschaftlich finanziert
Mit Ihren Mitgliedsbeiträgen setzen wir uns für den Ausbau von Windkraft- oder Photovoltaikanlagen ein. Ein Beispiel ist der Solarpark Roigheim in Baden-Württemberg, dessen Solaranlage mit 12.000 Photovoltaikmodulen heute regenerative Energie für 2.700 Haushalte erzeugt.
- Faire Pachtverträge für Landwirt:innen
- Aufwertung der landwirtschaftlichen Fläche
- Landwirtschaftlicher Rückbau möglich
- Ca. 3 Meter breiter Blühstreifen rund um die Solarmodule
- Großzügiger Abstand zwischen den Modulreihen für größtmögliche Artenvielfalt
- Weitere 4.500 m2 Blühfläche und Feldlerchenfenster
Welche Rechte und Pflichten habe ich
als Mitglied der Energiegenossenschaft?
Als Mitglied unserer Energiegenossenschaft profitieren Sie von allen Leistungen unserer Genossenschaft und können aktiv mitgestalten, indem Sie gemeinschaftliche Entscheidungen treffen. Dabei ist es Ihre Aufgabe, das Interesse unserer Genossenschaft zu wahren und sich an unsere Satzung wie auch an die Beschlüsse aus der Vertreter:innenversammlung zu halten. Außerdem verpflichten Sie sich, je Genossenschaftsanteil 55 Euro an Green Planet Energy zu zahlen. Alle Rechte und Pflichten im Detail finden Sie in unserer Satzung (§ 11 und § 12).
Übrigens: Die Satzung besteht dank unserer Mitglieder – denn die von ihnen gewählten Vertreter:innen beschließen, was genau in der Satzung stehen soll.
Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft, zu den Genossenschaftsanteilen oder möchten wissen, wie Sie Informationen über die Entwicklung und den Wert Ihrer Anteile erhalten?
Vergünstigter Ökostrom
für Genossenschaftsmitglieder
Als Mitglied unserer Bürgerenergiegenossenschaft können Sie die Energiewende gleich doppelt unterstützen. Denn exklusiv für unsere Mitglieder haben wir den Genossenschaftsstromtarif entwickelt. Der besteht natürlich wie jeder andere unserer Tarife aus 100 % Ökostrom – hat aber einen günstigeren Arbeitspreis. Außerdem sparen Sie monatlich 1 Euro auf den Grundpreis Ihrer Stromversorgung – und wir investieren die Beiträge unserer Mitglieder in die Errichtung innovativer Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Empfohlen und ausgezeichnet von
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Das sagen unsere
Genossenschafts­mitglieder
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft in unserer Öko-Energiegenossenschaft? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen sowie Formulare und Berichte zum Download.
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Eine eingetragene Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die ähnliche Interessen haben und deshalb gemeinsam wirtschaften. So kann eine Genossenschaft Güter oder Leistungen einkaufen und ihren Mitgliedern oder - wie bei Green Planet Energy - allen Interessierten zur Verfügung stellen. Genossenschaften sind selbstverwaltet; statt Gewinnmaximierung stehen bei ihnen üblicherweise andere Ideale wie Selbsthilfe und Solidarität im Vordergrund.
Was ist der Unterschied zwischen einer Energiegenossenschaft und einer Aktiengesellschaft?
Der Hauptunterschied zwischen einer Energiegenossenschaft und einer Aktiengesellschaft liegt in ihrer Eigentumsstruktur, in ihren Zielen und der Art und Weise, wie sie geführt werden. Während eine Energiegenossenschaft im Besitz ihrer Mitglieder ist und deren Bedürfnisse und den gemeinsamen Zweck berücksichtigt, ist eine Aktiengesellschaft im Besitz ihrer Aktionäre und verfolgt in der Regel das Geschäftssmodell, Gewinne zu erzielen.
Auch der Umfang der Mitbestimmung unterscheidet sich: Während in einer Genossenschaft ein Mitglied eine Stimme hat – unabhängig von der Höhe der Geschäftseinlage, richtet sich bei Aktiengesellschaften der Umfang der Mitbestimmung nach der Anzahl der gekauften Aktien.
Warum ist Green Planet Energy eine Genossenschaft?
Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen verfügt die Genossenschaft nur durch die Einzahlung der Mitglieder in Form von Genossenschaftsanteilen über Eigenkapital. Green Planet Energy hat bewusst diese Organisationsform gewählt, um auszuschließen, dass unerwünschte Großanteilseigner die Firmenpolitik mitbestimmen können, also unabhängig zu sein. Folgerichtig lebt unsere Energiegenossenschaft von der Anzahl der Mitglieder und deren Einlagen. Das macht ein gutes Verhältnis zwischen den Kund:innen- und Mitgliederzahlen so wichtig.
Unsere Genossenschaftsmitglieder sind oft nicht nur die Firmeninhaber:innen, sondern oft auch gleichzeitig Strom- oder Gaskund:innen, was für gleichgerichtete Interessen sorgt - eine dezentrale, konzernunabhängige und ökologische Energiegewinnung.
Wie sind Genossenschaften aufgebaut?
Das wichtigste Organ einer Genossenschaft ist bei Green Planet Energy die Vertreter:innenversammlung. Sie bestellt und entlastet den Aufsichtsrat, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben vor der General- oder Vertreter:innenversammlung Rechenschaft abzulegen.
Wie wird abgestimmt?
Jedes Mitglied verfügt unabhängig von der Zahl seiner Anteile bei der Mitgiedervertreter:innenwahl über eine Stimme. Die von den Mitgliedern gewählten Mitgliedervertreter:innen nehmen an der jährlich stattfindenden Vertreter:innenversammlung teil und treffen dort Entscheidungen - etwa über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft in der Genossenschaft?
1. Vorteil: Unsere Mitglieder profitieren davon, dass Green Planet Energy mit Partnern aus unterschiedlichen Branchen zusammenarbeitet. Ob es um Eco-Fashion, umwelt- und sozialgerechte Produkte für viele Lebensbereiche oder Carsharing geht; wir stellen für jeden dieser Bereiche Partnerangebote- bzw. Rabatte für unsere Mitglieder zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie als aktives Mitglied in unserem Portal für Genossenschaftsmitglieder und Kund:innen.
2. Vorteil: Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer:in von Green Planet Energy und bestimmen den Kurs des Unternehmens mit. Im Falle eines Gewinns kann der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugutekommen, z. B. in Form einer Ausschüttung (Dividende) auf das eingezahlte Kapital oder einer Rückvergütung.
Die Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung (Dividende) realisiert wird oder nicht hängt immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis und letztendlich der Entscheidung der Mitgliedervertreter:innen über dessen Verwendung ab.
3. Vorteil: Sie können als Mitglied unseren Genossenschaftsstromtarif nutzen. Damit wollen wir den Mitgliedern für ihre Unterstützung und ihr Engagement danken: mit einem günstigen Grund- und Arbeitspreis und mit einem besonderen Strommix. Denn der Anteil der Sonnenenergie im Genossenschaftstarif stammt aus Anlagen, die wir extra dafür errichten. Sie erfüllen höchste ökologische und ethische Standards. Den Bau dieser Anlagen finanzieren wir durch die Einlagen unserer Mitglieder und mit den Einnahmen aus dem Genossenschaftsstrom.
Sie sind bereits Mitglied, haben einen Stromvertrag in einem anderen Tarif und möchten nun in den Genossenschaftsstrom-Tarif wechseln? Dann nehmen Sie den Tarifwechsel gerne mit ein paar Klicks hier vor.
Wie stehen die Anlagen von GPE mit den Genossenschaftsanteilen in Verbindung?
Da die Einlagen unserer Mitglieder unser Eigenkapital darstellen, ist diese Verbindung leider nicht rechnerisch herzustellen. Nur in einzelnen Fällen, wie zum Beispiel bei unserem Windpark Frickenhofer Höhe, kann man genau sagen, dass dieses Projekt direkt mit den Einlagen unserer Mitglieder finanziert wurde.
Grundsätzlich ist das Eigenkapital, was unsere Mitglieder über den Erwerb von Genossenschaftsanteilen stellen, die Grundlage für unsere gesamte Arbeit. Jedes Jahr veröffentlichen wir einen ausführlichen Geschäftsbericht, der darstellt, was die Genossenschaft im vergangenen Geschäftsjahr erreicht hat. Darin enthalten sind z. B. Informationen über Investitionen, neue Projekte, Kosten für den Stromeinkauf.
Wie ist das Verhältnis zur Umweltschutzorganisation Greenpeace e.V.?
Auch nach der Umbenennung der Genossenschaft zu Green Planet Energy werden wir und Greenpeace weiterhin in enger Kooperation für maximalen Klimaschutz und die Umsetzung einer nachhaltigen Energiewende im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel von Paris einstehen. Mit neuem Namen ändert sich nichts an der praktischen und inhaltlichen Arbeit unserer Ökoenergiegenossenschaft.
Wir bleiben ein politischer Energieanbieter und verfolgen weiter die Greenpeace-Vision für eine erfolgreiche Energiewende. Die Genossenschaft ist zudem verpflichtet, die Qualitätskriterien für sauberen Strom der Umweltschutzorganisation Greenpeace zu erfüllen. Die gemeinnützige Organisation Greenpeace e.V. hält als Gründungsmitglied einen symbolischen Genossenschaftsanteil. Weitere wirtschaftliche oder finanzielle Verflechtungen bestehen nicht; Green Planet Energy trifft seine unternehmerischen Entscheidungen allein und unabhängig.
Wer kann Mitglied einer Energiegenossenschaft werden?
Die Mitgliedschaft können erwerben:
- Natürliche Personen im juristischen Sinne – also Einzelpersonen mit Vor- und Nachnamen
- Minderjährige natürliche Personen – mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten
- Personengesellschaften – z.B. GbR, KG, OHG
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts – z.B. GmbH, AG, UG, UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, eingetragener Verein (e.V.), selbstständige Stiftung
Die Mitgliedschaft ist sowohl mit als auch ohne Energiebezug möglich.
Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie Mitglied bei Green Planet Energy eG werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer eventuellen Gewinnausschüttung von Green Planet Energy die Erträge in Deutschland anfallen und die Summen in Deutschland ausgeschüttet werden, sodass Green Planet Energy verpflichtet ist, diese Steuern für alle Mitglieder abzuführen. Dies gilt auch für Personen, die ihren Wohnsitz zum Ausschüttungszeitpunkt im Ausland haben. Zur Entlastung der Kapitalertragssteuer haben inländische und ausländische Antragssteller, die im Ausland ansässig sind, die Möglichkeit sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu wenden, um eine Befreiung zu erwirken.
Lebenspartnerschaften/Ehepaare, Familien und Gemeinschaften gelten nicht als Gesellschaftsform des bürgerlichen Rechts und können nicht gemeinsam Genossenschaftsanteile erwerben. Unselbstständige Stiftungen, nicht eingetragene Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften („WEG”) können ebenfalls kein Mitglied werden.
Wie werde ich Mitglied?
Füllen Sie einfach den Online-Beitrittsantrag aus. Wir schicken Ihnen dann ein vorausgefülltes Beitrittsformular zum Unterzeichnen. Ganz wichtig: Unter dem Punkt „Beitrittserklärung“ brauchen wir in jedem Fall Ihre Original-Unterschrift. Schicken Sie den unterschriebenen Antrag darum unbedingt per Post im beigelegten Rückumschlag an uns zurück.
Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrages umgehend eine Bestätigung.
Postanschrift:Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Wie erhalte ich wichtige Informationen?
Im Mitgliederportal finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft. Außerdem wird jedes Mitglied einmal im Jahr nach der Vertreter:innenversammlung per Post oder – auf Wunsch - per E-Mail über die wichtigsten abgestimmten Themen informiert.
Was kostet ein Anteil?
Ein Genossenschaftsanteil kostet einmalig 55 Euro, weitere Kosten entstehen hierbei nicht.
Wie viele Anteile Sie zeichnen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst, ob ein oder zehn Anteile - oder auch mehr.
Wie viele Anteile kann ich zeichnen?
Laut unserer Satzung können Sie bis zu 400 Genossenschaftsanteile erwerben.
Sind Sie bereits Mitglied und möchten wissen, wie viele Anteile Sie noch zeichnen können?
In unserem Online-Portal „Mein GPE“ unter dem Punkt „Genossenschaft” > „Mitgliedschaft” können Sie Ihre persönlich noch zu zeichnende Anteilanzahl einsehen.
Kann ich Anteile verschenken?
Ja, das geht. Wir freuen uns, dass Sie Anteile verschenken möchten. Bitte füllen Sie für die Beauftragung eines Geschenkgutscheins einfach unser Online-Formular unter dem folgenden Link aus: Mitgliedschaft verschenken.
Anschließend stellen wir den gewünschten Gutschein bis zu einem von Ihnen gewählten Wunschdatum aus und schicken Ihnen diesen per E-Mail zusammen mit einer Beteiligungserklärung für die beschenkte Person zu. Auf dieser benötigen wir für unsere Unterlagen die Einverständniserklärung der beschenkten Person zur Mitgliedschaft. Bei Minderjährigen benötigen wir die Einverständniserklärung der beiden Erziehungs-berechtigten. Erst wenn das unterschriebene Formular der beschenkten Person bei uns eingeht, buchen wir den Betrag für die geschenkte Einlage von Ihrem Konto ab.
Die Person, der Sie weitere Anteile schenken möchten wollen, darf übrigens bereits Mitglied in unserer Genossenschaft sein.
Ist die Mitgliedschaft mit Risiken verbunden?
Bei der Mitgliedschaft an einer Genossenschaft handelt es sich um die Beteiligung an einem Unternehmen, welche auch bestimmten Risiken ausgesetzt ist.
Was ist das maximale Risiko?
Genossenschaftsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung. Bei der Insolvenz der Genossenschaft kann das vom Mitglied eingesetzte Kapital verloren gehen. Eine Haftung über das eingesetzte Kapital hinaus, also eine Nachschusspflicht, besteht nicht.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Jedes Mitglied hat das Recht, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken, siehe hierzu die ausführlichen Rechte in unserer Satzung, §11, a-g.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren und den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Vertreter:innenversammlung nachzukommen. Außerdem verpflichten Mitglieder sich, je Genossenschaftsanteil 55 Euro an Green Planet Energy zu zahlen.
Was ist als Mitglied bei Änderung meiner persönlichen Daten zu beachten?
Als Genossenschaftsmitglied haben Sie die Pflicht, jede Änderung der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Gerne können Sie uns Ihre geänderten Daten über unser Online-Portal „Mein GPE" mitteilen.
Bitte beachten Sie: Sollte der Wohnsitz oder Aufenthaltsort unbekannt sein, kann es zu einem Ausschluss aus der Genossenschaft kommen.
Wer entscheidet über die Zulassung von Genossenschaftsanteilen?
Über die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen entscheidet der Vorstand auf Grundlage unserer Satzung.
Wie kann ich meine gezeichneten Genossenschaftsanteile bezahlen?
In unserem Online-Beitrittsantrag und auf unseren Formularen können Sie zwischen SEPA-Lastschrift und Überweisung wählen.
Wenn Sie sich für das bequeme Lastschriftverfahren entscheiden, ersparen Sie uns enorm viel Aufwand. Wir buchen dann den entsprechenden Betrag von Ihrem Konto ab.
Möchten Sie lieber per Rechnung bezahlen, überweisen Sie den Betrag bitte auf das von uns angegebene Konto, sobald Sie unsere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Wann endet die Frist zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen im laufenden Geschäftsjahr?
Anträge zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen können für das laufende Geschäftsjahr nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum letzten Werktag (Montag – Freitag) des laufenden Jahres vorliegen. Hierbei zählt der Posteingangsstempel von Green Planet Energy.
Wie kann ich als Mitglied weitere Genossenschaftsanteile zeichnen?
Um als bestehendes Mitglied weitere Anteile zu zeichnen, ist es notwendig, dass Sie eine schriftliche Willenserklärung (Beteiligungserklärung) abgeben. Diese bedarf laut Genossenschaftsgesetz (GenG) der Schriftform – eine Erhöhung kann nicht per E-Mail, per Fax oder telefonisch von uns entgegengenommen und bearbeitet werden. Wir benötigen für die Bearbeitung immer ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Erhöhungsformular mit Original-Unterschrift per Post.
Das Erhöhungsformular steht Ihnen zum Download bereit. Unsere Satzung ist jederzeit online einsehbar.
Postanschrift:Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Kann ich auch wiederkehrend Anteile zeichnen (Intervallzeichnung)?
Ja, das geht. Auf unserem Intervallzeichnungsformular können Sie alle gewünschten Konditionen für eine wiederkehrende Zeichnung eintragen. Die Abbuchung des Intervalls erfolgt immer am 20. Des Monats. Unsere Satzung ist jederzeit online einsehbar.
Das Formular benötigen wir vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit Original-Unterschrift per Post für eine Bearbeitung zurück. Bitte achten Sie beim Ausdrucken und Ausfüllen des Formulars darauf, dass wir in jedem Fall unter Punkt 4. (Beteiligungserklärung) eine Unterschrift benötigen, damit wir die Anteilszeichnung bearbeiten können.
Sobald wir Ihre Intervallzeichnung eingerichtet haben, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung darüber. Zudem erhalten alle Intervallzeichner von uns regelmäßig eine Bestätigung über den aktuellen Stand Ihres Mitgliederkontos.
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit die Intervallzeichnung jederzeit schriftlich zu widerrufen.
Postanschrift:Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Werden meine Anteile verzinst?
Nein, es findet keine Verzinsung statt. Aber im Falle eines Gewinns kommt der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugute - z. B. in Form einer Ausschüttung (Dividende) auf das eingezahlte Kapital.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Ausschütten einer Ausschüttung (Dividende) für Green Planet Energy nicht das höchste Ziel ist. Wir arbeiten nicht für maximale Gewinne, sondern setzen uns als Genossenschaft für eine dezentrale, gerechte und schnelle Energiewende ein.
Die Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung (Dividende) realisiert wird oder nicht hängt immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis und letztendlich der Entscheidung der Mitgliedervertreter:innen über dessen Verwendung ab. Die jährliche Vertreter:innenversammlung findet in der Regel Mitte Juni statt.
Kann ich die erworbenen Anteile an eine andere Person übertragen?
Die Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ist mittels eines schriftlichen Vertrages möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der Green Planet Energy eG. Im Falle einer Übertragung findet der Geldtransfer direkt zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person statt.
Sollten Sie eine Übertragung wünschen und kennen Sie jemanden, der Ihnen die Anteile abnehmen möchte?
Dann leiten Sie das Übertragungsformular an die erwerbende Person weiter und schicken das Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben per Post an uns zurück.
Postanschrift:Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Wann werde ich über die Entwicklung und den Wert meiner Anteile informiert?
Sie erhalten jedes Jahr Informationen zur Ausschüttung Ihrer Anteile sowie einen Jahresrückblick. Weitere Informationen finden Sie im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht. Diesen finden Sie in unserem Downloadbereich für Mitglieder.
Wann findet die Auszahlung einer Ausschüttung (Dividende) statt?
Sofern eine Ausschüttung (Dividende) beschlossen wurde, erfolgt die Auszahlung nach dem Beschluss über die Ergebnisverwendung durch die Vertreter:innenversammlung. Diese findet in der Regel Mitte Juni statt.
Die Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung (Dividende) realisiert wird oder nicht hängt immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis und letztendlich der Entscheidung der Mitgliedervertreter:innen über dessen Verwendung ab.
Kann ich als Mitglied einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
Ja, das ist möglich. Unser Formular für den Freistellungsauftrag finden Sie zum Download im Servicebereich unter "Downloads" und "Freistellungsauftrag".
Beachten Sie bitte, dass wir bei einer möglichen Ausschüttung nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen berücksichtigen können, die bei uns per Post, Fax oder E-Mail eingegangen sind
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist in Deutschland die Anweisung einer:eines Steuerpflichtigen an ein Unternehmen (z. B. Green Planet Energy), von dem sie:er Kapitalerträge (eine Ausschüttung bzw. Dividende) erhält, diese vom automatischen Steuerabzug (Abgeltungssteuer) freizustellen.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Z. B. Geringverdiener haben mit Hilfe der Nichtveranlagungsbescheinigung die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Ausschüttungen) befreien zu lassen. Mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann also der Kapitalertragsteuerabzug und damit die spätere Steuererklärung und Einkommensteuerveranlagung vermieden werden. Sinnvoll ist die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und alle Einkünfte zusammen so gering sind, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Wie genau sich diese Grenze verhält, muss beim Steuerberater erfragt werden – hierzu kann Green Planet Energy keine Beratung leisten. Der Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann über das zuständige Finanzamt angefordert bzw. heruntergeladen werden. Die NV-Bescheinigung gilt in der Regel für maximal drei Jahre.
Wann erstellt Green Planet Energy eine Steuerbescheinigung?
Für eine Ausschüttung können nach unserer aktuell geltenden Satzung nur Anteile berücksichtigt werden, die im gesamten der Ausschüttung zu Grunde liegendem Geschäftsjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember, bei Green Planet Energy im Bestand waren.
Sofern Ihre Anteile ausschüttungsberechtigt sind, eine Ausschüttung beschlossen wurde und zum Zeitpunkt der Ausschüttung eine Bankverbindung von Ihnen vorliegt, erhalten Sie im Sommer des jeweiligen Ausschüttungsjahres zusammen mit unseren Mitgliederinformationen und einer Auszahlungsberechnung Ihre Steuerbescheinigung. Diese Bescheinigung ist immer für das Steuerjahr gültig, in dem die Auszahlung stattgefunden hat.
Warum wurde mir für das Steuerjahr 2022 keine Steuerbescheinigung übersendet?
Die Entscheidung der Vertreter:innenversammlung über die Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2021 ist am 11. Juni 2022 getroffen worden. Darüber haben wir im Juli 2022 alle Mitglieder informiert - und zwar je nach Wunsch per Post oder per E-Mail.
Die an die Mitglieder versandten Mitgliederinformationen enthielten unter anderem die Info, dass die Mitgliedervertreter:innen dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt und beschlossen haben, keine Ausschüttung an die Mitglieder vorzunehmen - somit haben wir auch keine Steuerbescheinigung für das Steuerjahr 2022 versendet.
Nach mehreren Jahren regelmäßiger Dividendenauszahlungen, ist es das erste Mal, dass diese Entscheidung getroffen wurde. Hintergrund war das niedrige Jahresergebnis der Genossenschaft, welches durch die starken Preiserhöhungen auf dem gesamten Energiemarkt, beginnend im Herbst 2021, hervorgerufen wurde. Auch der Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklung beeinflusst und noch einmal verstärkt.
Ausschüttungen sind nicht unser höchstes Ziel, da wir grundsätzlich nicht profimaximierend arbeiten, sondern uns hauptsächlich auf die Umsetzung der Energiewende konzentrieren und diese vorantreiben möchten. Wenn ein Jahresergebnis so gut ausfällt, dass es eine Ausschüttung erlaubt, freuen wir uns sehr. Andernfalls kann aber auch eine Entscheidung gegen eine Ausschüttung getroffen werden, wenn der Jahresgewinn diese nicht zulässt.
Wenn Sie möchten, können Sie in unseren Geschäftsberichten gerne weitere Informationen zu unseren Jahresabschlüssen nachlesen.
Was ist eine Steueridentifikationsnummer?
Damit der Steuer-Einbehalt automatisiert erfolgen kann, fragen wir beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer erhebt. Je nach Datenbestand wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für diese Abfrage ist das Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer unerlässlich.
Auf dem Beitrittsformular/Erhöhungsformular können Sie uns Ihr Geburtsdatum und Ihre Steueridentifikationsnummer mitteilen.
Die Steueridentifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Steueridentifikationsnummer ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung befindet.
Bitte beachten Sie, dass es auch schnell zu einer Verwechslung zwischen der Steuernummer und der Steueridentifikationsnummer kann. Die Steuernummer ist ebenso wie die Steueridentifikationsnummer elfstellig, aber mit Schrägstrichen versehen:
Beispiel Richtig: 89101234567
Beispiel Falsch: 123/456/78910
Sollte Ihnen die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegen, können Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dort werden die Steueridentifikationsnummern verwaltet:
Bundeszentralamt für Steuern
Hauptdienstsitz Bonn-Beuel
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon: 0228 4060
Warum fragt Green Planet Energy die Religionszugehörigkeit beim BZSt ab?
Seit dem 1. Januar 2015 sind Genossenschaften gesetzlich verpflichtet, die Kirchensteuer im Fall einer Ausschüttung an die Mitglieder automatisch abzuziehen. Green Planet Energy muss deshalb die hierfür notwendigen Daten – also Informationen zur Religionszugehörigkeit der Genossenschaftsmitglieder – vorab beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen. Sollte es zu einer Ausschüttung kommen, wird dann die Kirchensteuer von der Ausschüttungssumme abgezogen.
Was geschieht bei Mitgliedern die keiner Religionsgemeinschaft angehören?
Für diese Mitglieder wird uns ein entsprechendes Ergebnis mitgeteilt. Diese müssen nichts weiter machen. Sie erhalten die Ausschüttungssumme ohne Einbehalt der Kirchensteuer. Diese werden selbstverständlich auch nicht von ihrem Finanzamt zur Abgabe der Kirchensteuer aufgefordert.
Kann ich mich dagegen wehren, dass Green Planet Energy meine Religionszugehörigkeit abfragt?
Alle Bürger:innen können unter Angabe ihrer Steueridentifikationsnummer schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern dem Datenabruf der Religionszugehörigkeit bis zum jeweils 30. Juni eines Jahres widersprechen, damit der Sperrvermerk für das Folgejahr berücksichtigt wird. Green Planet Energy wird dann aufgrund dieses Sperrvermerks keine Daten zur Religionszugehörigkeit des Kunden erhalten. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, jederzeit einen Sperrvermerk auf dem amtlichen Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern vorzunehmen. Damit dieser bei einer möglichen Ausschüttung berücksichtigt wird, müssen Sie uns mit einem formlosen schriftlichen Antrag auffordern, eine erneute Anfrage (Anlassabfrage) für Sie durchzuführen. Daraufhin wird uns das aktualisierte Kirchensteuermerkmal mitgeteilt.
Habe ich im Falle einer Ausschüttung Nachteile gegenüber Mitgliedern, die keinen Widerspruch einlegen?
Nein, die Summe, die der Ausschüttung zugrunde liegt, ist entsprechend des gezeichneten Geschäftsguthabens für alle an der Ausschüttung beteiligten Mitglieder gleich. Ein Mitglied, das der Abfrage der Religionszugehörigkeit widersprochen hat, ist aber verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dort wird dann die entsprechende Kirchensteuer abgeführt. Hierfür werden die Daten der abrufenden Gesellschaft (in diesem Fall Green Planet Energy) vom Bundeszentralamt für Steuern an das Wohnfinanzamt übermittelt.
Was unterscheidet die Ausschüttungssumme von den Mitgliedern, die zulassen, dass Daten zu ihrer Religionszugehörigkeit eingefordert werden, von der Ausschüttungssumme derer, die hiergegen Widerspruch einreichen?
Die Ausschüttungssumme wird bei den Mitgliedern, die widersprochen haben, ohne Abzug der Kirchensteuer ausgezahlt. Diese sind dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierfür werden die Daten der abrufenden Gesellschaft (in diesem Fall Green Planet Energy) vom Bundeszentralamt für Steuern an das Wohnfinanzamt übermittelt. Das Wohnsitzfinanzamt wird die Mitglieder zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordern.
Was passiert, wenn ich mich gar nicht rege bzw. nicht widerspreche?
Kommt es zu einer Ausschüttung, wird die Kirchensteuer automatisch unsererseits von der Ausschüttungssumme einbehalten und an die steuererhebende Religionsgemeinschaft weitergeleitet.
Wie werden meine Daten gespeichert? Werden sie noch anderweitig verwendet oder weitergegeben?
Ihre Daten werden weder anderweitig verwendet noch werden sie weitergegeben. Die Daten werden lediglich für die Berechnung des Kirchensteuerabzugs des jeweiligen Kalenderjahres benötigt.
Wo kann ich weitere Auskünfte zum Kirchensteuerabzugsverfahren bekommen?
Zu steuerrechtlichen Fragen können wir selbst keine Auskunft geben. Sie erhalten ausführliche Informationen zur Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Dort gibt es einen Fragen-und-Antworten-Katalog für Bürger:innen sowie das Formular, um dem Datenabruf der Religionszugehörigkeit zu widersprechen:
Bundeszentralamt für Steuern
Hauptdienstsitz Bonn-Beuel
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon: 0228 4060
Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen?
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Genossenschaftsanteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres ausschließlich per Briefpost kündigen.
Die Mitgliedschaft endet mit der Kündigung aller Genossenschaftsanteile.
Zur Kündigung der Anteile könnte auch die Übertragung von Anteilen eine gute Alternative darstellen.
Die Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ist mittels eines schriftlichen Vertrages möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der Green Planet Energy eG. Im Falle einer Übertragung findet der Geldtransfer direkt zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person statt.
Sollten Sie eine Übertragung wünschen und kennen Sie jemanden, der Ihnen die Anteile abnehmen möchte? Dann leiten Sie das Übertragungsformular an die erwerbende Person weiter und schicken das Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben per Post an uns zurück.
Postanschrift:Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Kann ich die erworbenen Anteile an eine andere Person übertragen?
Die Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ist mittels eines schriftlichen Vertrages möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der Green Planet Energy eG. Im Falle einer Übertragung findet der Geldtransfer direkt zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person statt.
Sollten Sie eine Übertragung wünschen und kennen Sie jemanden, der Ihnen die Anteile abnehmen möchte?
Dann leiten Sie das Übertragungsformular an die erwerbende Person weiter und schicken das Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben per Post an uns zurück.
Postanschrift:Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Wann wird mein Geschäftsguthaben nach Kündigung / Austritt aus der Genossenschaft ausgezahlt?
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Genossenschaftsanteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres kündigen.
Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres.
Mitglieder, die zum Ende dieses Jahres mit einem Fehlbetrag ausscheiden, erhalten Ihre Einlage um den Fehlbetrag pro Anteil reduziert zurück. In einem Geschäftsjahr, in dem ein Gewinn erwirtschaftet wurde, und ein Ausgleich eines ggf. noch bestehenden Verlustes oder eine Ausschüttung auf der Vertreter:innenversammlung beschlossen wurde, erhöht sich die Einlage der Mitglieder entsprechend.
Die Auszahlung der gekündigten Einlage kann erst erfolgen, wenn die Vertreter:innenversammlung den Jahresabschluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres festgestellt hat.
Die jährliche Vertreter:innenversammlung findet in der Regel Mitte Juni statt und eine Auszahlung erfolgt dann anschließend bis zum 30. Juni.
Postanschrift:Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres, Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens, Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft, durch Ausschluss oder durch Ableben des Mitglieds.
Im letztgenannten Fall geht die Mitgliedschaft auf die oder den Erbende:n über. Die Mitgliedschaft wird auch über den Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, durch die oder den Erbende:n fortgesetzt.
Endet meine Mitgliedschaft bei der Genossenschaft automatisch, wenn ich meinen Energievertrag beende?
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und der Energiebezug über Green Planet Energy sind unabhängig voneinander möglich. Das bedeutet, dass Sie Strom und/oder Gas von Green Planet Energy beziehen können, ohne Mitglied in der Genossenschaft zu sein. Es handelt sich hierbei nur um ein Angebot, welches Sie wahrnehmen können, wenn Sie möchten.
Im selben Zuge bedeutet dies aber auch, dass die Mitgliedschaft nicht einfach endet, wenn Sie Ihren Energieliefervertrag kündigen. Für die Beendigung der Mitgliedschaft in unserer Energiegenossenschaft ist eine separate Kündigung in Schriftform per Post notwendig.
Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Weiterführende Informationen finden Sie in den FAQs im Reiter „Genossenschaftsanteile“ unter der Frage „Kann ich die erworbenen Anteile an eine andere Person übertragen“ oder im Reiter „Beendigung der Mitgliedschaft“ unter der Frage „Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen“
Was passiert beim Tod eines Mitglieds?
Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf die oder den Erbende:n über. Die Mitgliedschaft wird auch über den Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, durch die oder den Erbende:n fortgesetzt.
Für die Übertragung der Anteile benötigt Green Planet Energy den offiziellen Erbnachweis (z. B. das eröffnete und notariell beglaubigte Testament, den Erbschein oder einen anderen offiziellen Nachweis zur Erblage).