Es kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. Foto: Christine Lutz / Greenpeace Energy eG

„Dieser Entwurf vermischt erneuerbare und fossile Energien und erweist damit dem Klimaschutz einen Bärendienst. So wird etwa fossiler und grüner Wasserstoff in einer Kategorie für kohlenstoffmindernde Lösungen zusammengefasst. Dabei verursacht sogenannter Blauer Wasserstoff auf Erdgasbasis immer noch erhebliche CO2-Emissionen, selbst wenn das umstrittene unterirdische Verpressen von Treibhausgasen (CCS), gut funktionieren sollte. Hier müssen die Beihilfeleitlinien klare Kriterien für die Förderung von grünem, rein erneuerbar produziertem Gas festschreiben – sonst verfehlt die EU die Ziele ihres eigenen „Green Deals“.

Der Entwurf stellt an zahlreichen Stellen die Interessen der Industrie voran, statt sich um Anliegen von Bürger:innen bei der Energiewende zu kümmern. So fehlt im vorliegenden Entwurf die Anerkennung von Erneuerbaren- Energien-Gemeinschaften, obwohl die vor wenigen Jahren verabschiedete Erneuerbaren-Richtlinie den Mitgliedsstaaten deren Förderung ausdrücklich vorschreibt. Diese Gemeinschaften fördern die lokale Akzeptanz für und Teilhabe an der Energiewende, weil die Mitglieder erneuerbare Energien gemeinsam produzieren und selbst günstig nutzen dürfen. Das ist wichtig für eine bürgernahe und sozial gerechte Energiewende und darf nicht unter den Tisch fallen. In die gleiche Richtung wirkt, dass es hier keine Ausnahmen für Bürgerenergie-Projekte von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen geben soll. Die Ausschreibungen sind aufwändig und ein wirtschaftliches Risiko insbesondere für kleine Akteure. Umso bedauerlicher, dass die Leitlinie die Pflicht zu Ausschreibungen auf kleinere Anlagen ausdehnen will. Wenn die EU, wie versprochen, tatsächlich die Teilhabe aller Bürger:innen an der Energiewende ermöglichen will, dann muss sie diese falschen Weichenstellungen dringend korrigieren.“