zuletzt aktualisiert am 16.12.2022

Die Gaspreisbremse

Die vom Gesetzgeber Mitte Dezember beschlossene Gaspreisbremse stellt sicher, dass Sie als Verbraucher:in 80 Prozent Ihres bisherigen Gasverbrauchs zu einem staatlich garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Diese Preisdeckelung gilt für private Haushalte, Vereine und Gewerbe (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden) ab März 2023 und wird rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar wirksam. Für Industrie und Großverbraucher soll die Deckelung ab 1. Januar 2023 gelten. Der Preis für die Kilowattstunde wird hier auf 7 Cent gedeckelt.

Bitte beachten Sie:

  • Aufgrund der weiterhin schwierigen Marktlage und sehr hoher Beschaffungskosten müssen wir unsere Gaspreise für Bestandskund:innen – wie viele andere Energieanbieter – zum 1. Januar 2023 zunächst erhöhen. Der Arbeitspreis in unserem Basistarif proWindgas steigt dann auf 29,90 Cent pro Kilowattstunde, der Grundpreis erhöht sich auf 14,90 Euro monatlich. Darüber haben wir unsere Kund:innen bereits fristgerecht informiert. Die Abschläge passen wir entsprechend automatisch an.
  • Über die preislichen Auswirkungen der vom Gesetzgeber beschlossenen Gaspreisbremse informieren wir unsere Kund:innen zeitnah per Brief.

Dezember-Soforthilfe für Gas-Kund:innen

Bundestag und Bundesrat haben bereits im November 2022 ein Soforthilfegesetz verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die einmalige Entlastung von Verbraucher:innen vor dem Hintergrund stark gestiegener Gas- und Wärmepreise und soll als Übergangshilfe bis zum Inkrafttreten der geplanten Gaspreisbremse wirken.
Die Soforthilfe soll ein Zwölftel der Jahreskosten betragen. Alle Kund:innen mit proWindgas-Verträgen, die am 1. Dezember 2022 bei Green Planet Energy versorgt werden, erhalten diese Einmalzahlung, die aus Mitteln des Bundes finanziert wird.

Abwicklungen und Berechnungen der Dezember-Soforthilfe
Um eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe zu realisieren, wird Ihr Abschlag für Dezember ausgesetzt. Das heißt konkret:

Sie haben uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt?
Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir buchen Ihren Abschlag im Dezember nicht von Ihrem Konto ab.

Sie überweisen selbst?
Bitte veranlassen Sie, dass für Ihren Abschlag im Dezember die Überweisung ausgesetzt wird. Abhängig von dem von Ihnen gewählten Zahlungstermin kann das die Zahlung für den 1. Dezember oder 15. Dezember 2022 sein. Sollten Sie dennoch überweisen, geht die Entlastung nicht verloren. Wir verbuchen die Zahlung selbstverständlich auf Ihrem Kundenkonto und berücksichtigen sie entlastend in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.

Abschlagsplan ohne Dezember-Abschlag
Womöglich enthält Ihr derzeitiger Abschlagsplan keinen Dezember-Abschlag. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Vertrag in Kürze zur Jahresverbrauchsabrechnung ansteht. Selbstverständlich kommen Sie auch dann in den Genuss der Soforthilfe.
Sie wird dem Gesetz entsprechend im Januar 2023 gewährt. Der Entlastungsbetrag wird von Green Planet Energy ermittelt und bis zum 31. Januar 2023 auf Ihr Konto überwiesen.

Tatsächlicher Entlastungsanspruch
Der ausgesetzte Dezember-Abschlag ist wie eine Anzahlung auf Ihren tatsächlichen Entlastungsanspruch zu verstehen und errechnet sich wie folgt:

  • 1/12 Ihrer Jahresverbrauchsprognose in Kilowattstunden (basierend auf dem Monat September 2022) multipliziert mit dem Arbeitspreis Ihres Tarifs am 1. Dezember 2022.
  • Dazu addiert wird ein Zwölftel Ihres jährlichen Grundpreises.
  • Diese Berechnung wird Green Planet Energy Anfang 2023 durchführen.
  • Der tatsächliche Entlastungsbetrag wird auf Ihrem Vertragskonto gutgeschrieben und in der nächsten Abrechnung, die den Monat Dezember 2022 umfasst, mit der vorläufigen Entlastung – also dem erlassenen Abschlag aus Dezember 2022 – verrechnet.

Ein Beispiel:
Am 15. Dezember 2022 wird ein proWindgas-Vertrag durch das Aussetzen des Abschlags in Höhe von 200 Euro vorläufig entlastet. Im Januar wird errechnet, dass der tatsächliche Entlastungsanspruch 180 Euro beträgt. Beide Beträge werden in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen und saldiert. Es entsteht ein Rückzahlungsbetrag in Höhe von 20 Euro.

Weiterführende Informationen der Bundesregierung zu den Entlastungen finden Sie hier.
Auch wenn die Einmalzahlung und die nun beschlossene Gaspreisbremse den Anstieg der Kosten lindern werden – Energiesparen ist weiter wichtig, auch aus Klimaschutzgründen. Nutzen Sie dazu unsere Energiespartipps.

Aktuelle Diskussionen um Preisanpassungen

In den Medien wird derzeit ein angebliches Verbot von Preisanpassungen für Strom und Gas im Jahr 2023 diskutiert, welches verständlicherweise auch bei unseren Kund:innen nach Ankündigung der Preisanpassungen ab 1. Januar 2023 Fragen aufwirft und zu Verunsicherung führt:

  • Stand heute, ist ein pauschales Verbot für Preisanpassungen weder für Strom noch für Gas existent und auch nicht geplant.  
  • Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf soll die „missbräuchliche Ausnutzung“ der staatlichen Regelungen zur Entlastung der Verbraucher:innen seitens der Energieversorger unterbunden werden. 
  • Begründete Preiserhöhungen durch gestiegene Beschaffungskosten sind aber auch weiterhin möglich. 
  • Unsere Kund:innen wurden bereits fristgerecht über die Höhe und Gründe für die Strom- und Gaspreis Anpassung zum 1.1.2023 informiert.
  • Als Genossenschaft stehen wir für eine sozialgerechte Energiewende und verurteilen ungerechtfertigte Preisanpassungen.

Hintergrund zur Gaspreiskrise

Schon vor dem russischen Angriff auf die Ukraine war die Lage auf dem Gasmarkt äußerst angespannt: Die Beschaffungspreise schossen bereits im Oktober 2021 auf zuvor völlig ungekannte 70 Euro pro Megawattstunde (im Sommer lagen sie noch bei 15 Euro pro Megawattstunde). Ein Hauptgrund war die Sorge der Händler:innen wegen gedrosselter Lieferungen durch Gazprom. Das russische Staatsunternehmen weigerte sich, Gas durch die dafür vorgesehenen Leitungen zu pumpen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rief im Juni 2022 die Gas-Alarmstufe aus

Seit Ausbruch des Krieges sind die Beschaffungspreise für Gas noch weiter gestiegen, im Juni 2022 überschritten sie erstmals die Grenze von 100 Euro pro Megawattstunde. Angesichts weiter gedrosselter Lieferungen durch die Pipeline Nordstream 1 rief die Bundesregierung am 23. Juni die zweite von drei Eskalationsstufen im so genannten „Notfallplan Gas“ aus. Laut Bundeswirtschaftsminister Habeck ist die nationale Gasversorgung „gestört“.

Die Versorgungsicherheit ist derzeit gewährleistet. Privathaushalte sind besonders geschützt.

Die Lage auf dem Gasmarkt ist nach wie vor sehr angespannt und dürfte dies auch weiterhin bleiben. Nach Aussage der Bundesregierung ist der Markt derzeit aber noch in der Lage, die jetzigen Engpässe zu bewältigen. Die Gasspeicher sind (Stand Mitte November 2022) inzwischen vollständig gefüllt, die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet – und auch wir können unsere Bestandskund:innen aktuell zuverlässig mit proWindgas beliefern. Ohnehin sind private Haushalte bei der Gasversorgung besonders geschützt. Trotzdem bleibt es im Sinne der Versorgungssicherheit - und des Klimaschutzes - weiterhin richtig, mit Gas (und mit Energie überhaupt) möglichst sparsam umzugehen.

Wir beobachten die Marktentwicklung und die nächsten Schritte der Bundesregierung sehr genau und bereiten uns auf mögliche Szenarien vor. Natürlich werden wir Sie, unsere Kund:innen und Mitglieder, über weitere Entwicklungen und mögliche Konsequenzen auf dem Laufenden halten.

Preis-Anpassung unserer proWindgas-Tarife für Bestandskund:innen

Auch Green Planet Energy muss wegen der Krise vorsorglich die Preise für seine Gasprodukte in 2023 anheben. Neben dem Arbeitspreis, der ab 1.1.2023 für den proWindgas-Basistarif bei 29,90 Cent pro Kilowattstunde liegt, steigt infolge der Inflation und höherer Betriebskosten auch bei unseren Gastarifen der Grundpreis auf 14,90 Euro. Derzeit heben auch praktisch alle anderen Gasanbieter die Preise für Endkund:innen an, weil sie sich im selben, derzeit weiterhin extremen Markt bewegen. Inwieweit sich die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Gaspreisbremse auf diese nötigen Preiserhöhungen auswirkt, werden wir unseren Kund:innen mitteilen, sobald alle Details dieser Preisbremse feststehen. Geplant ist, dass für Privathaushalte und Gewerbe 80 Prozent des bisherigen Gasverbrauchs staatlich auf einen Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden sollen.

Wichtig: Bei den genannten Preisen handelt es sich um die neuen Preise für unsere Bestandskund:innen!
Unser Angebot für neue Gasverträge ist weiterhin pausiert.

Wir werden unsere Kund:innen schnellstmöglich darüber informieren, wie sich die Preisbremse auf ihre individuelle Abrechnung auswirkt. Die Abschläge passen wir entsprechend automatisch an.

Auch wenn die Gaspreisbremse den Anstieg voraussichtlich lindern wird, müssen wir gleichwohl von spürbar höheren Kosten in 2023 ausgehen. Deshalb empfehlen wir weiterhin, finanzielle Vorsorge zu treffen und im Alltag Energiesparmöglichkeiten zu berücksichtigen - zumal dies auch aus Klimaschutzgründen wichtig ist.