Begriffserläuterungen

Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

Verbrauchspreis / Arbeitspreis / Wirkarbeit
Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.

Netznutzungsentgelte
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben, wie z.B. die Konzessionsabgabe, werden mit den Netzentgelten erhoben.

Messdienstleistung (Messung) / Messpreis
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.

Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern.

Stromsteuer / Energiesteuer
Die Stromsteuer ist die durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Konzessionsabgabe (KA) / Konz.abgabe
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Verbrauch
Der Verbrauch ist die in Anspruch genommene Arbeit. Sie wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Lieferstelle / Verbrauchsstelle
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Zählpunktbezeichnung
Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können.

Netzbetreibernummer / Code-Nr. Netzbetreiber
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

EEG-Umlage
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

KWK-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

§ 19 StromNEV-Umlage / NEV-Umlage
Die sogenannte Sonderkundenumlage nach § 19, Abs. 2 der StromNEV finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Offshore- Haftungsumlage / Offshore-Umlage
Die Offshore-Haftungsumlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Umlage Abschaltbare Lasten
Die Umlage Abschaltbare Lasten (AbLaV-Umlage) dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.