Handwerker montiert Photovoltaikanlage auf Hausdach
Installation einer Mieterstrom-Dachanlage. Foto: zstock - Fotolia

„Es ist die erste EEG-Novelle seit 2008, in der es wirklich darum geht, die Energiewende voranzubringen – und nicht, diese auszubremsen“, so Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy.  

Gleichwohl sieht die Energiegenossenschaft auch noch Schwächen im vorliegenden EEG-Entwurf, bei denen dringender Handlungsbedarf bestehe. Als Beispiel nennt Keiffenheim den Mieterstrom. Bei solchen Modellen bauen Immobilienbesitzer:innen Photovoltaikanlagen auf dem Dach, die dann günstigen Strom für die Mieter:innen im Haus liefern. Mit dem neuen EEG soll nun generell die Vergütung kleiner Solaranlagen auf Dächern deutlich steigen – aber nur wenn sie ausschließlich ins Stromnetz einspeisen.

Laut Keiffenheim ist dies eine generell richtige Maßnahme, die jedoch mit Anpassungen beim Mieterstrom verbunden werden muss: „Durch das neue EEG wird es mehr Solaranlagen auch auf Mietshäusern geben, was natürlich gut ist. Finanziell profitieren werden davon aber nur die Immobilienbesitzer:innen – und nicht die Menschen, die in dem Haus wohnen.“

Um das neue EEG sozial ausgewogener zu gestalten, empfiehlt Green Planet Energy, die Vergütungen so anzupassen, dass Mieterstrom rechtlich nicht schlechter gestellt werde als eine Volleinspeisung. Gleiches gelte auch für den erneuerbaren Eigenverbrauch – etwa für Menschen, die für ihr Elektroauto oder ihre Wärmepumpe auch selbst erzeugten Strom vom eigenen Dach nutzen wollen.

Neben Verbesserungen für Mieterstrom und Eigenverbrauch mahnt die Energiegenossenschaft in ihrer Stellungnahme zum EEG zudem weitere Verbesserungen für Bürgerenergiekonzepte, für die Produktion von grünem Wasserstoff und für die Naturverträglichkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen an.