Neues Fördermodell mit Flexibilisierungs-Anreiz
Um Energy Sharing in Deutschland anzureizen, schlagen mehrere Branchenakteure und Verbände ein neues, gesetzliches Fördermodell vor. Eine Prämie in Höhe von 2,8 Cent pro Kilowattstunde für Windenergieanlagen beziehungsweise 4,9 Cent für Solaranlagen soll energiewirtschaftliche Aufwände ausgleichen und Verbraucher:innen aktivieren, an Energy-Sharing-Gemeinschaften zu partizipieren. Eine vom Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) und Green Planet Energy beauftragte Untersuchung des Analyseinstituts Energy Brainpool liefert erstmals eine umfassende Datengrundlage für die Ausgestaltung einer solchen Prämie.
„Die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus Wind und Sonne zum vergünstigten Preis entlastet nicht nur die Haushalte und fördert mehr Investitionen in Erneuerbare, sondern schafft darüber hinaus auch einen Anreiz, den Verbrauch an das Stromangebot der eigenen Anlagen anzupassen“, sagt Ariane August, Referentin für Energiepolitik bei Green Planet Energy. „Das hätte verschiedene positive Effekte, allen voran die Entlastung der Netze.”
Malte Zieher, geschäftsführender Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie, ergänzt: „Um die Klimaziele zu erreichen und den Zubau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen, müssen sich mehr Menschen daran beteiligen können.“ Außerdem sollen sie finanziell davon profitieren, so Zieher: „Dafür ist Energy Sharing ein gutes Instrument, das nicht zuletzt durch günstigere Stromtarife die Akzeptanz für die Energiewende erhöhen wird.”
Bei dem heute in Berlin vorgestellten Konzept, das unter anderem vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) unterstützt wird, handelt es sich um ein Prämien-Modell, das auf Regionalität beruht: Innerhalb eines Postleitzahlen-Radius von 50 Kilometern sollen Mitglieder einer Bürgerenergiegesellschaft (BEG) den Ökostrom aus gemeinsamen Anlagen viertelstundenscharf bilanziert verbrauchen dürfen.
Bislang gibt es in Deutschland noch immer keinen Regulierungsrahmen, mit dessen Hilfe solche Gemeinschaften ihr Recht auf ein Teilen des Stroms wirtschaftlich attraktiv ausüben könnten. Die gemeinschaftliche Nutzung des eigenen Ökostroms bedeutet einen finanziellen Mehraufwand, etwa durch die Viertelstunden-Bilanzierung und die Beschaffung des Reststroms.
Aufgrund des großen Nutzens von Energy Sharing für die Energiewende sowie der Chance auf soziale Teilhabe von Menschen mit wenig Geld sollten die Mehrkosten durch eine staatliche Förder-Prämie ausgeglichen werden. Wie diese berechnet werden kann, zeigt die Studie von Energy Brainpool und ergänzt damit den Branchenvorschlag „Eckpunkte eines Energy Sharing Modells“. Dafür wurde die Höhe der Prämie für Wind- und Solaranlagen auf Basis von Kosten ermittelt. Darüber hinaus ist auch eine Anreizkomponente enthalten, damit Haushaltskunden aus ihrem bestehenden Stromtarif in ein Energy Sharing-Modell wechseln und ihre Stromverbräuche mit der gemeinschaftlichen Erzeugung in Einklang bringen.
„Das Bundeswirtschaftsministerium sollte nun ein Gesetz für Energy Sharing vorlegen”, fordert Malte Zieher. „Der regulatorische Rahmen muss jetzt geschaffen werden, damit Mitglieder von bestehenden und neuen Bürgerenergiegesellschaften wirtschaftlich den gemeinsam erzeugten Strom nutzen können. Dazu brauchen sie unter Berücksichtigung der Mehrkosten einen Anreiz in Form einer Förderprämie.”