Windräder im Sonnenuntergang über einem Feld.

Die EU schreibt künftig einen Rückzahlungsmechanismus vor, sobald die Betreiber von geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen eine festgelegte Erlösobergrenze überschreiten. Dazu diskutiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aktuell verschiedene Varianten. Alle Optionen sehen allerdings vor, dass die Betreiber zum Investitionszeitpunkt entscheiden müssten, ob sie ihre Anlage über die EEG-Förderung finanzieren oder ein langfristiges Power Purchase Agreement (PPA) abschließen. Während Betreiber bisher zwischen marktlicher und staatlicher Absicherung wechseln können, wäre das während des Betriebs dann nicht mehr gestattet – mit gravierenden Folgen. „Es ist essentiell, dass PPAs weiterhin echten Grünstrom ermöglichen. Grünstrom-PPAs sind unverzichtbar für die direkte Beschaffung von grünem Strom. Für eine verlässliche und kostengünstige Finanzierung braucht es daher ein Modell, das die staatliche Absicherung über Contracts for Difference (CfDs) klug mit kurzfristigen Grünstrom-PPAs kombiniert. Diese Flexibilität, zwischen marktlicher und staatlicher Absicherung zu wechseln, sollte unbedingt beibehalten bleiben“, sagt Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy. PPAs sind Direktverträge zwischen den Betreibern und Unternehmen – mit entsprechenden grünen Herkunftsnachweisen. Bei der staatlichen EEG-Vergütung verliert der Strom hingegen seine grüne Eigenschaft.

Marktintegration der Erneuerbaren nicht aufs Spiel setzen

Der Markt für Grünstrom-PPAs boomt. Davon profitiert die Energiewende als Ganzes: Grünstromabnehmer erhalten Ökostrom und können Nachhaltigkeitsziele erreichen. Im Gegenzug sichern sie den Betreibern von Erneuerbaren-Anlagen feste Preise zu. Zudem entstehen Anreize, den schwankenden Strom aus Wind und Sonne bestmöglich zu nutzen und somit in Flexibilitäten wie Batteriespeicher und Elektrolyseure zu investieren.

Durch die Einführung von CfDs – oder ähnlicher Mechanismen zur Erlösabschöpfung – ist die erfolgreiche Marktintegration der Erneuerbaren jedoch bedroht. „Aus der berechtigen Sorge, dass die Wechseloption zum Umgehen der Abschöpfung führen könnte, darf kein Aus für kurzfristige Grünstrom-PPAs werden. Daher hat Guidehouse in unserem Auftrag untersucht, wie verhindert werden kann, dass Betreiber in Zeiten mit niedrigen Marktpreisen von der staatlichen Vergütung profitieren, bei hohen Marktpreisen dann aber in ein lukrativeres PPA wechseln. Die Ergebnisse liefern dafür ein passendes Modell“, betont Dähling.

Relative Abschöpfung auch für PPAs, um Rosinenpicken zu vermeiden

Das Modell der relativen Abschöpfung bietet genug Flexibilität beim Wechsel für den Anlagenbetreiber auf der einen Seite und eine effektive Abschöpfungsfunktion für den Staat auf der anderen Seite. Der Ansatz verhindert, dass Anlagenbetreiber die Abschöpfung umgehen, denn potenzielle Mehrerlöse werden auch in der förderfreien Vermarktung prozentual abgeschöpft. Für Anlagenbetreiber ist das Modell weiterhin attraktiv, denn sie behalten die volle Flexibilität, monatlich zwischen der staatlichen und marktlichen Absicherung zu wählen. Energieversorger können ihr Beschaffungsportfolio durch die Wechseloption optimal an den Bedarf ihrer Kund:innen anpassen und sich gegen Preis- und Versorgungsrisiken absichern. Die Preisstabilität kommt auch den Kund:innen und dem Gewerbe in Form niedrigerer Strompreise zugute.

Carolin Dähling: „Mit der Studie wird eine wichtige Lücke gefüllt, denn genau diese Kombination aus staatlicher und marktlicher Absicherung fehlt im Optionenpapier des BMWK. Dadurch ist aktuell unklar, wie die staatliche Förderung mit privat finanzierten Grünstrom-PPAs zusammenspielen. Bei der Umstellung auf ein neues Refinanzierungssystem können wir uns keine Unsicherheit für den PPA-Markt leisten. Anstatt mit einer reinen Investitionskostenförderung die Finanzierung völlig umzukrempeln, ermöglicht unser Vorschlag eine konsistente Integration der Erneuerbaren in die Energiemärkte und baut auf etablierte Marktprozesse auf.“

 

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