Drohende Abschwächung der PV-Pflicht in Hamburg
Seit rund einem Jahr sind Eigentümer:innen von Neubauten nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach zu errichten, für Bestandsgebäude greift die Pflicht ab 2025. Der Senat plant nun eine Abschwächung dieser PV-Pflicht, indem es Wohnungsbaugesellschaften einfacher gemacht werden soll, auf eine PV-Anlage zu verzichten. Die Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy kritisiert die geplante Gesetzesänderung in einer Stellungnahme.
„Mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz hat der rot-grüne Senat ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht. Die fortschrittliche PV-Pflicht für Neubauten ist dabei ein wichtiger Baustein. Der Senat darf diesen wichtigen Schritt nun nicht wieder ausbremsen! Das wäre nicht nur ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Hamburg, sondern würde auch dazu führen, dass weniger Mieter:innen von günstigem Solarstrom vom Hausdach profitieren können“, erklärt Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy. Konkret geht es dabei um drei Änderungen, die die neue Rechtsverordnung vorsieht:
Angebliche Unwirtschaftlichkeit als Ausrede
Bei älteren Bestandsgebäuden soll es laut Verordnungsentwurf künftig möglich sein, die Erneuerung der Gebäudeelektronik (Verteilung und Zählerschränke) den Kosten der Erfüllung der PV-Pflicht zuzurechnen – und das, obwohl die Kosten ohnehin anfallen würden und nicht durch den Bau der PV-Anlage verursacht werden. Durch diese Kosten erscheinen die Anlage schneller unwirtschaftlich. Zudem sollen die konkreten Vorgaben an die Nachweispflicht für die Unwirtschaftlichkeit künftig entfallen. Die neue Verordnung wird es Immobilienunternehmen also deutlich einfacher machen, aus vorgeschobenen Unwirtschaftlichkeitsgründen auf eine PV-Anlage zu verzichten.
Umsetzungdurch Dienstleister wird ausgebremst
Die meisten Wohngebäude in Hamburg sind im Besitz von Immobilienunternehmen. Diese sind in der Regel aufgrund der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer befreit. Diese Steuerprivilegierung unterliegt der Voraussetzung, dass keine Fremdumsätze generiert werden dürfen, so auch keine Einnahmen aus PV-Anlagen. Dementsprechend können Immobilienunternehmen nicht selbst als Betreiber von PV-Anlagen aktiv werden. Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Umsetzung der PV-Pflicht aber dennoch durch Dritte sichergestellt werden kann. Jedoch soll die Prüfpflicht abgeschafft werden, ob Dritte gewillt sind, den Bau und Betrieb von PV-Anlagen zu übernehmen. Stattdessen können sich Immobilienunternehmen auch hier auf eine Unwirtschaftlichkeit durch Steuernachteile berufen und damit die PV-Pflicht umgehen. Das betrifft einen Großteil der Mehrparteiengebäude in Hamburg.
Abschließend appelliert Dähling an den Senat: „Behalten Sie Ihre guten und bestehenden Regelungen zur PV-Plicht bei! Ziel muss es weiterhin bleiben, dass der PV-Ausbau in Hamburg Fahrt aufnimmt und die Pflicht für möglichst viele Dächer gilt. Alles andere würde uns beim Klimaschutz und der wirtschaftlichen Transformation unnötig abhängen."