Green Planet Energy:
Ihr Mieterstrom-Dienstleister

Sind Sie Eigentümer:in eines Mehrfamilienhauses? Mit unserem Mieterstrommodell können Sie Ihren Mietparteien eigenen Solarstrom anbieten – zu attraktiven Preisen und mit höchster Versorgungssicherheit. Übrigens: Auch für Eigentümergemeinschaften mit mindestens 20 Parteien kann ein Mieterstromvertrag interessant sein. 

Mieterstrom im Überblick

Icon Photovoltaikanlage und Sonne

Lokal erzeugter Ökostrom

Der Strom vom eigenen Dach wird direkt dort verbraucht, wo er erzeugt wird. Überschüssige Strommengen speisen wir ins Netz ein.

Grafische Darstellung einer Hand mit gehobenem Daumen

Ohne eigene Investition möglich

Sie können eine moderne Solaranlage nutzen, ohne die Anschaffungskosten zu tragen.

Grafische Darstellung eines Stromkabels mit Stecker

Günstiger Stromtarif

Der Solarstrom vom Dach ist von Netznutzungsentgelten befreit und immer günstiger als die lokale Grundversorgung.

Grafische Darstellung eines Hauses.

Klimafreundliches Gebäude

Mit Mieterstrom werden Sie und Ihre Mieter:innen direkt für die Energiewende aktiv.  

Wie funktioniert das Mieterstrommodell?

Bunte Infografik zur Funktionsweise von Mieterstrom.

Mieterstrom ist Solarstrom vom eigenen Hausdach – für Mieter:innen, aber auch für Eigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist eine geeignete Dachfläche für die Solaranlage.

Und so läuft die Versorgung: Wenn die Sonne scheint, deckt die Photovoltaikanlage auf dem Dach den Strombedarf derjenigen, die sich für Mieterstrom entschieden haben. In der Nacht und an bewölkten Tagen liefern wir zusätzlich echten Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien aus dem Netz – ohne Unterbrechung und zum gleichen Preis.

Welche Vorteile bieten wir Ihnen als Mieterstrom-Anbieter?

Zwei Männer knien auf einem Flachdach inmitten von Solaranlagen und begutachten diese. Einer trägt eine grüne Jacke mit Green Planet Energy Logo und hält Zettel in der Hand.

Für Eigentümer:innen

Sind Sie Eigentümer:in oder Teil einer Eigentümergemeinschaft, können Sie sich die Energiewende direkt aufs eigene Dach holen.

  • Im Dachpachtmodell keine eigene Investition notwendig

  • Kein zusätzlicher bürokratischer oder Abrechnungsaufwand

  • Keine energiewirtschaftlichen Verpflichtungen

  • Höhere Mieterbindung durch günstigen Ökostrom

  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie

  • Automatische Einspeisung überschüssiger Energie ins Stromnetz

  • Optimale Lösung zur Erfüllung der PV-Pflicht bei Dachsanierung

  • Auch für gewerbliche Mieter:innen

Jetzt Kontakt aufnehmen
Ein Paar schaut aus dem Dachfenster heraus. Unter dem Fenster ist ein Solarpanel angebracht.

Für Mieter:innen

Mieter:innen können ganz einfach zu Green Planet Energy als Mieterstrom-Anbieter wechseln. Wir bereiten ein individuelles Antragsformular vor, das Ihre Mietparteien zusammen mit einer Info-Broschüre bekommen. Wenn uns dieses ausgefüllt zurückgeschickt wurde, übernehmen wir den Rest und kündigen auch die alten Stromverträge.

  • Günstiger Strom, der garantiert unter den Preisen des lokalen Grundversorgungstarifs liegt

  • Geringere Abhängigkeit von künftigen Strompreisschwankungen

  • 100 % Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien – vom Dach und aus dem Netz 

  • Senkung des eigenen CO2-Fußabdrucks und Beteiligung an der Energiewende 

  • Freiwillige und flexible Teilnahme am Mieterstrommodell

  • Auch für gewerbliche Mieter:innen

Mehr Infos für Mieter:innen

Welches Betreibermodell passt zu Ihnen?

Green Planet Energy ist als Mieterstrom-Partner breit aufgestellt und bietet Ihnen drei unterschiedliche Betreibermodelle. Sie sind unsicher, welches Modell für Sie das passende ist? Melden Sie sich gerne bei uns.

Dachpacht

  • Full-Service-Paket: Mieterstrom mit wenig Aufwand
  • Wir pachten ihr Dach und errichten unsere Photovoltaikanlage darauf, sind also auch Anlagenbetreiber
  • Ihre Kosten: keine
  • Ihre Einnahmen: wir zahlen Ihnen eine jährliche Dachpacht
  • Ihre Aufgaben: Überprüfung der Dachstatik, Unterstützung bei der Ansprache Ihrer Mieter:innen

Anlagenpacht

  • Nachhaltige Investition in eine eigene Photovoltaikanlage mit mittlerem Aufwand
  • Wir pachten die von Ihnen errichtete Photovoltaikanlage, sind also auch Anlagenbetreiber
  • Ihre Kosten: Investition in die Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach
  • Ihre Einnahmen: Wir zahlen Ihnen eine jährliche Anlagenpacht
  • Ihre Aufgaben: Überprüfung der Dachstatik, Errichtung der Photovoltaikanlage, Unterstützung bei der Ansprache Ihrer Mieter:innen

Lieferkettenmodell

  • Höhere Einnahmen durch eigene Investition und Übernahme bestimmter Aufgaben
  • Wir kaufen den von Ihrer Photovoltaikanlage produzierten Strom ab und versorgen damit die Mieterstromkund:innen
  • Ihre Kosten: Investition in Photovoltaikanlage und Betriebskosten
  • Ihre Einnahmen: Abnahmevergütung,  Mieterstromzuschlag und EEG-Vergütung für Überschusseinspeisung
  • Ihre Aufgaben: Errichtung der Photovoltaikanlage, Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber sowie Betrieb und Wartung, Unterstützung bei der Ansprache der Mieter:innen

 

Welche Aufgaben übernehmen wir als Mieterstrom-Anbieter?

Exemplarischer Stromverbrauch nach Branchen als Berechnungsgrundlage für den eigenen Gewerbestrom
Aufgaben je BetreibermodellDachpachtAnlagenpachtLieferkettenmodell
Verträge ausarbeiten Ja Ja Ja
Einkauf und Installation der Photovoltaikanlage Ja Nein Nein
Betrieb der Photovoltaikanlage (technisches und wirtschaftliches Risiko) Ja Ja Nein
Rundumservice und Betreuung der Mieterstromkund:innen Ja Ja Ja
Reststromlieferung für Mieterstromkund:innen Ja Ja Ja
Information über Mieterstromprojekt an Bewohnende Nein Nein Nein
Prüfung der Dachstatik (im Rahmen der Bauplanung) Nein Nein Nein

Wird Mieterstrom finanziell gefördert?

Dank Mieterstrom können mehr Menschen direkt an der Energiewende teilhaben. Darum wird er gesetzlich gefördert: Mieter:innen zahlen keine Netzentgelte für den Solarstromanteil. Dieser liegt bei ungefähr einem Drittel der gesamten Strommenge. Der Anlagenbetreiber erhält auf den Solarstromanteil einen Mieterstromzuschlag. Wenn Sie sich für das Lieferkettenmodell entscheiden, sind Sie Anlagenbetreiber – und bekommen mit dem Mieterstromzuschlag eine höhere Vergütung für Strom, den Sie ins Netz einspeisen.

Viele Bundesländer bieten zudem eigene regionale Fördermöglichkeiten an, die wir in der Angebotsphase gerne für Sie prüfen. 

Einige unserer Projekte
als Mieterstrom-Anbieter

Nahaufnahme von Photovoltaikmodulen auf einem Flachdach, mit einer hügeligen Wohngegend im Hintergrund.

Smart vernetzt: Solarstrom wird zu Wärme

In Niefern bei Karlsruhe zeigt ein neues Wohnquartier, wie saubere Energie heute funktioniert: mit Solarstrom und erneuerbarer Wärme vom Dach.  

Mehrere Gebäude im Bau. Auf dem vorderen Flachdach stehen große Wärmepumpen und dort arbeiten mehrere Personen. Auf dem rechten und den dahinterliegenden Gebäuden sind Photovoltaikmodule in Reihen installiert.

Ökologisch und sozial: Erneuerbare im seriellen Bau

Gemeinsam mit Fördern & Wohnen schaffen wir sozialen Wohnraum mit grüner Zukunft. Vier Wärmepumpen liefern Wärme für 107 Wohnungen, ein Großteil des Stroms kommt von Solarpanels auf dem Dach.

Geschwungenes Wohngebäude mit zahlreichen Photovoltaikmodulen auf dem Flachdach. Vor den Wohnungen befinden sich Balkone und Gärten, dahinter liegt eine Wohngegend mit weiteren Häusern und Bäumen.

Effizient und nachhaltig: Neue Energie für ältere Gebäude

Zwei Wärmepumpen, eine PV-Anlage und ein Batteriespeicher, dank dem mehr Solarstrom selbst genutzt wird: In Aldenhoven beweisen wir, dass klimafreundliche Energieversorgung auch im Bestand gelingt.

Vogel-Perspektive einer Neubau-Wohnsiedlung. Die Häuser haben begrünte Dächer und sind umgeben von Feldern und Straßen.

Energy Sharing mit Dorf-Power

Das vielleicht innovativste Wohnquartier Deutschlands liegt nicht in Berlin oder Hamburg – sondern im niedersächsischem Harsefeld.„Smart City“ heißt das Projekt, bei dem saubere Energie direkt vor Ort erzeugt und mit anderen geteilt wird. Dank Mieterstrom-Modellen und intelligenter Vernetzung wird Sonnenenergie so zum Gemeinschaftsprojekt.

Flachdach mit mehreren Reihen installierter Photovoltaikmodule, umgeben von städtischen Gebäuden im Hintergrund.

Grüne Dächer, grüner Strom

In der Scheidtweiler Straße in Köln wurden fünf Dächer gleich doppelt „begrünt“: mit vielen Pflanzen – und mit einer Solaranlage, die sauberen Strom für 76 Wohnungen und 11 Gewerbeeinheiten Ort erzeugt. Ein virtueller Summenzähler sorgt außerdem dafür, dass der Strom immer genau dorthin fließt, wo er gerade gebraucht wird.

Eine Gruppe unterschiedlich alter Menschen, darunter auch Kinder, steht vor einem Mehrfamilienhaus. Über den Fenstern und am Dach sind Solarpaneele angebracht.

Genossenschaftlich geht mehr

Öko-Pioniere unter sich: Zusammen mit der genossenschaftlich organisierten Hamburger Baugruppe Brachvogel eG haben wir deren 20 Jahre alte Photovoltaikanlage um leistungsstarke neue Module ergänzt. So fließt noch mehr Solarstrom durch den Brachvogelweg – der übrigens als „schönste Straße Deutschlands“ ausgezeichnet wurde. 

Mehrfamilienhaus mit Balkonen und parkähnlicher Anlage

Gamechanger virtueller Summenzähler

Zählen ohne (physischen) Zähler: Zusammen mit der Wohnungsbaugenossenschaft HANSA haben wir den ersten virtuellen Summenzähler in Hamburg an den Start gebracht. Im Morellenquartier im Stadtteil Marienthal fließt sauberer Strom, der zeigt, wie Mieterstrom einfacher, flexibler und wirtschaftlich realisierbar wird.

Solaranlage auf einem Schrägdach

Mieterstrom im Pflegeheim

Klimaschutz ist keine Frage des Alters – Mieterstrom funktioniert auch im Pflegeheim. Bestes Beispiel: das Alten- und Pflegeheim in Blumberg. Hier haben wir zusammen mit der Eigentümerin und Betreiberin ein Mieterstromprojekt im Lieferkettenmodell umgesetzt. So profitiert das Heim direkt von günstigem, lokal erzeugtem Strom – während wir die Belieferung der Bewohner:innen übernehmen.

Unsere Erfolge in Zahlen

90,0
9
7.000
2.500.000kWh

Unsere Mieterstrom-Kund:innen

Logo der Hansa Baugenossenschaft mit dunkelblauer Schrift
Logo der fluwog mit grauer Schrift und orangenem Hauszeichen
Logo der HLB Lehrerbau mit hellblauer Schrift
Logo der Ehrenfelder Wohnungsbaugenossenschaft mit entsprechendem Schriftzug in Schwarz. Darüber ist in verschiedenen Orange-Nuancen ein Haus und ein Wappen in Grau abgebildet.
Logo der Finkenwärder Hoffnung eG mit Schriftzug in Blau auf weißem Hintergrund.
Logo der Buchdrucker Baugenossenschaft auf weißem Hintergrund. Der Teil "buchdrucker" ist in blau geschrieben. "Baugenossenschaft" in schwarz und dünner Schrift.
Logo der bgm mit weißer Schrift auf grauem Hintergrund
Eine Person trägt einen blauen Pullover und steht in einem hellen, modern gestalteten Innenraum mit großen Fenstern und Pflanzen im Hintergrund.

Wir sind überzeugt, dass PV-Mieterstrom aus mehreren Gründen wichtig ist. Dabei geht es sowohl um die Steigerung der Akzeptanz der Energiewende in der Breite der Gesellschaft als auch darum, den Strom möglichst dort zu erzeugen, wo er benötigt wird. Aus unserer inneren Überzeugung möchten wir hier unseren gesellschaftlichen Beitrag leisten. Als Partner haben wir uns dabei für Green Planet Energy entschieden – auch und besonders, weil das Unternehmen genau wie wir genossenschaftlich organisiert ist.

Das Bild zeigt eine lächelnde Person mit langen, blonden Haaren und Brille, gekleidet in ein kariertes Sakko vor einem neutralen, hellblauen Hintergrund.

Als 125-jährige Wohnungsgenossenschaft streben wir die schnelle Klimaneutralität unserer Bestände an. Neben der Gebäudesanierung setzen wir auf Photovoltaikanlagen und Mieterstrom für unsere Mitglieder. Green Planet Energy begleitet mehrere unserer Projekte, plant die Anlagen und sorgt für die reibungslose Installation. Besonders schätzen wir die schnelle, unkomplizierte Kommunikation. Wir freuen uns, in Green Planet Energy einen verlässlichen Partner gefunden zu haben.

Zwei Männer in Anzügen stehen lächelnd im Freien. Sie befinden sich in einem grünen, baumreichen Garten mit Gebäuden im Hintergrund. Die Atmosphäre ist professionell und freundlich.

Die Umsetzung von Photovoltaik insbesondere von PV-Mieterstromkonzepten ist ein Baustein unserer Klimastrategie. Durch Mieterstrom können wir nicht nur einen ökologischen Beitrag leisten, sondern auch die Zufriedenheit unserer Mitglieder steigern. Denn diese profitieren von den kostengünstigen Ökostromangeboten. Durch die Zusammenarbeit mit Green Planet Energy haben wir einen kompetenten und zuverlässigen Partner an unserer Seite.

Häufige Fragen an uns
als Mieterstrom-Anbieter

Was passiert beim Mieterstrommodell mit überschüssigem Strom?

Die Solaranlage auf Ihrem Dach hilft der Energiewende, auch wenn der produzierte Strom nicht direkt im Gebäude verbraucht wird. Wir speisen den überschüssigen Strom dazu in das öffentliche Stromnetz ein.

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?

Für den Fall, dass die Solaranlage auf Ihrem Dach den Strombedarf nicht decken kann, liefern wir Ihnen den zusätzlich benötigten Strom in gewohnter Ökostrom-Qualität aus dem Stromnetz.

Werde ich zum Energieversorger, wenn ich meinen Mieter:innen Mieterstrom anbiete? 

In keinem der Mieterstrommodelle von Green Planet Energy werden Sie Energieversorger. Wir bleiben Ihr Mieterstrom-Dienstleister und übernehmen alle anfallenden Aufgaben und Pflichten.

Was passiert, wenn nicht alle Mietparteien Mieterstrom von Green Planet Energy beziehen möchten?

Auch, wenn Sie Ihren Mieter:innen Mieterstrom anbieten, kann jede:r sich frei für einen Stromanbieter entscheiden. Das Projekt rechnet sich allerdings für alle Beteiligten (inklusive der teilnehmenden Mieter:innen) am besten, wenn möglichst viele Mietparteien mitmachen. Wir unterstützen Sie darum in der Kommunikation und machen den Wechsel für die Mieter:innen besonders einfach.

Wie teuer ist der Strom vom eigenen Dach?

Der genaue Mieterstrompreis ist von der Region und der Größe Ihres Gebäudes abhängig. Wir ermitteln ihn im Laufe der Projektplanung und nennen Ihnen vor Vertragsunterschrift einen verbindlichen Wert.

Gut zu wissen: Der Mieterstrompreis liegt immer unter dem des örtlichen Grundversorgungstarifs. Unter anderem hängt das damit zusammen, dass wir für den Solarstrom vom Dach keine Netznutzungsentgelte zahlen müssen.   

Müssen Mieter:innen mehr bezahlen, wenn die Sonne nicht scheint?

Nein. Der Mieterstrom-Tarif ist ein Einheitspreis. Die Mieter:innen zahlen immer gleich viel – egal, ob die Sonne scheint oder nicht. Der Mieterstromtarif wird allerdings im nächsten Jahr günstiger, wenn mehr Mietparteien einen Mieterstromvertrag unterschreiben.

Fragen zu technischen
und wirtschaftlichen Aspekten

Ist mein Gebäude für Mieterstrom geeignet?

Die Eignung hängt von sehr vielen Faktoren ab – zum Beispiel vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten. Grundsätzlich können wir Mieterstromprojekte ab einer Gebäudegröße von circa 20 Wohneinheiten wirtschaftlich umsetzen.

Schreiben Sie uns für eine erste Einschätzung gerne eine kurze Nachricht über das Kontaktformular weiter unten und beschreiben Sie uns Ihr Gebäude.  

Welche Anlagen kommen bei Mieterstrom zum Einsatz?

Wir setzen als Mieterstrom-Dienstleister auf langlebige und wartungsarme Komponenten renommierter Hersteller, die sorgfältig für das jeweilige Objekt und die Umgebungsbedingungen ausgewählt werden.

Wie lange dauert es, bis ich Strom von meinem Dach beziehen kann?

Der genaue Zeitplan hängt von vielen Faktoren ab – zum Beispiel vom Betreibermodell. Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass wir Ihre Solaranlage bauen, dauert es etwa sechs bis zwölf Monate, bis wir Strom liefern können. Damit alle wissen, wann es losgeht, ermitteln wir in der Planungsphase die ungefähre Projektdauer und informieren Sie und die Mieter:innen frühzeitig.

Wie lange kann Mieterstrom geliefert werden? Was passiert nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit mit der Solaranlage?

Solaranlagen haben momentan eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. Auch danach arbeiten sie oft noch effizient genug, um weiterhin Strom zu produzieren. Was genau mit der Anlage nach Ablauf der 20 Jahre passiert, also ob die Anlage zum Beispiel in Ihren Besitz übergeht oder ob wir die Anlage demontieren, vereinbaren wir individuell mit Ihnen.

Ich habe ein Blockheizkraftwerk und eine Photovoltaikanlage. Ist Mieterstrom auch bei dieser Kombination möglich?

Grundsätzlich können Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen miteinander kombiniert werden. Gerne besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen persönlich.

Warum bieten Sie Ihr Mieterstrommodell erst ab 20 Wohneinheiten an?

Der bürokratische Aufwand bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten ist leider immer noch sehr hoch. Darum sind für uns aktuell leider nur Gebäude mit mindestens 20 Wohneinheiten pro Hausanschluss wirtschaftlich sinnvoll. Wir wollen verlässlicher Mieterstrom-Partner für möglichst viele Eigentümer:innen sein und setzen und dafür ein, dass bürokratische Hürden weiter abgebaut werden.

Muss ich für Mieterstrom meine Zähleranlage erneuern?

Wenn Ihre Zähleranlage nach dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurde, sind meist nur kleinere Ergänzungen notwendig. Bei älteren Anlagen prüfen wir individuell, ob sie für das Mieterstrommodell geeignet sind. Viele Netzbetreiber haben ihre Anschlussbedingungen mittlerweile so angepasst, dass eine Erneuerung meistens nicht mehr zwingend notwendig ist.

Kann ich Mieterstrom auch in Nicht-Wohngebäuden wirtschaftlich sinnvoll umsetzen? 

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell von uns geprüft. Sofern nur eine Gewerbeeinheit versorgt werden soll, empfehlen wir Ihnen auch unser Stromcontracting.

Mit dem Solarpaket I, das am 26.04.2024 in Bundestag verabschiedet wurde, besteht nunmehr auch der Anspruch auf Mieterstromzuschlag für gewerblichen Mieterstrom. 

Werde ich als Wohnungsbaugenossenschaft durch das Mieterstrommodell gewerbesteuerpflichtig?

Grundsätzlich sind Wohnungsbaugenossenschaften von der Gewerbesteuer befreit, sofern die Einnahmen zu mindestens 90 % aus Mieteinnahmen bestehen. Wenn andere Umsätze mehr als 10 % der Gesamteinnahmen ausmachen, müssen alle Einnahmen voll versteuert werden. Eine Ausnahme stellen Einnahmen dar, die ausschließlich aus Mieterstromanlagen stammen: Diese dürfen bis zu 30 % des Gesamteinkommens ausmachen, ohne dass Gewerbesteuer gezahlt werden muss. (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 3 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG).

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