Lokal erzeugter Ökostrom
Der Strom vom eigenen Dach wird direkt dort verbraucht, wo er erzeugt wird. Überschüssige Strommengen speisen wir ins Netz ein.
Sind Sie Eigentümer:in eines Mehrfamilienhauses? Mit unserem Mieterstrommodell können Sie Ihren Mietparteien eigenen Solarstrom anbieten – zu attraktiven Preisen und mit höchster Versorgungssicherheit. Übrigens: Auch für Eigentümergemeinschaften mit mindestens 20 Parteien kann ein Mieterstromvertrag interessant sein.
Mieterstrom ist Solarstrom vom eigenen Hausdach – für Mieter:innen, aber auch für Eigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist eine geeignete Dachfläche für die Solaranlage.
Und so läuft die Versorgung: Wenn die Sonne scheint, deckt die Photovoltaikanlage auf dem Dach den Strombedarf derjenigen, die sich für Mieterstrom entschieden haben. In der Nacht und an bewölkten Tagen liefern wir zusätzlich echten Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien aus dem Netz – ohne Unterbrechung und zum gleichen Preis.
Sind Sie Eigentümer:in oder Teil einer Eigentümergemeinschaft, können Sie sich die Energiewende direkt aufs eigene Dach holen.
Im Dachpachtmodell keine eigene Investition notwendig
Kein zusätzlicher bürokratischer oder Abrechnungsaufwand
Keine energiewirtschaftlichen Verpflichtungen
Höhere Mieterbindung durch günstigen Ökostrom
Wertsteigerung Ihrer Immobilie
Automatische Einspeisung überschüssiger Energie ins Stromnetz
Optimale Lösung zur Erfüllung der PV-Pflicht bei Dachsanierung
Auch für gewerbliche Mieter:innen
Mieter:innen können ganz einfach zu Green Planet Energy als Mieterstrom-Anbieter wechseln. Wir bereiten ein individuelles Antragsformular vor, das Ihre Mietparteien zusammen mit einer Info-Broschüre bekommen. Wenn uns dieses ausgefüllt zurückgeschickt wurde, übernehmen wir den Rest und kündigen auch die alten Stromverträge.
Günstiger Strom, der garantiert unter den Preisen des lokalen Grundversorgungstarifs liegt
Geringere Abhängigkeit von künftigen Strompreisschwankungen
100 % Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien – vom Dach und aus dem Netz
Senkung des eigenen CO2-Fußabdrucks und Beteiligung an der Energiewende
Freiwillige und flexible Teilnahme am Mieterstrommodell
Auch für gewerbliche Mieter:innen
Green Planet Energy ist als Mieterstrom-Partner breit aufgestellt und bietet Ihnen drei unterschiedliche Betreibermodelle. Sie sind unsicher, welches Modell für Sie das passende ist? Melden Sie sich gerne bei uns.
Aufgaben je Betreibermodell | Dachpacht | Anlagenpacht | Lieferkettenmodell |
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Verträge ausarbeiten | |||
Einkauf und Installation der Photovoltaikanlage | |||
Betrieb der Photovoltaikanlage (technisches und wirtschaftliches Risiko) | |||
Rundumservice und Betreuung der Mieterstromkund:innen | |||
Reststromlieferung für Mieterstromkund:innen | |||
Information über Mieterstromprojekt an Bewohnende | |||
Prüfung der Dachstatik (im Rahmen der Bauplanung) |
Dank Mieterstrom können mehr Menschen direkt an der Energiewende teilhaben. Darum wird er gesetzlich gefördert: Mieter:innen zahlen keine Netzentgelte für den Solarstromanteil. Dieser liegt bei ungefähr einem Drittel der gesamten Strommenge. Der Anlagenbetreiber erhält auf den Solarstromanteil einen Mieterstromzuschlag. Wenn Sie sich für das Lieferkettenmodell entscheiden, sind Sie Anlagenbetreiber – und bekommen mit dem Mieterstromzuschlag eine höhere Vergütung für Strom, den Sie ins Netz einspeisen.
Viele Bundesländer bieten zudem eigene regionale Fördermöglichkeiten an, die wir in der Angebotsphase gerne für Sie prüfen.
Die Solaranlage auf Ihrem Dach hilft der Energiewende, auch wenn der produzierte Strom nicht direkt im Gebäude verbraucht wird. Wir speisen den überschüssigen Strom dazu in das öffentliche Stromnetz ein.
Für den Fall, dass die Solaranlage auf Ihrem Dach den Strombedarf nicht decken kann, liefern wir Ihnen den zusätzlich benötigten Strom in gewohnter Ökostrom-Qualität aus dem Stromnetz.
In keinem der Mieterstrommodelle von Green Planet Energy werden Sie Energieversorger. Wir bleiben Ihr Mieterstrom-Dienstleister und übernehmen alle anfallenden Aufgaben und Pflichten.
Auch, wenn Sie Ihren Mieter:innen Mieterstrom anbieten, kann jede:r sich frei für einen Stromanbieter entscheiden. Das Projekt rechnet sich allerdings für alle Beteiligten (inklusive der teilnehmenden Mieter:innen) am besten, wenn möglichst viele Mietparteien mitmachen. Wir unterstützen Sie darum in der Kommunikation und machen den Wechsel für die Mieter:innen besonders einfach.
Der genaue Mieterstrompreis ist von der Region und der Größe Ihres Gebäudes abhängig. Wir ermitteln ihn im Laufe der Projektplanung und nennen Ihnen vor Vertragsunterschrift einen verbindlichen Wert.
Gut zu wissen: Der Mieterstrompreis liegt immer unter dem des örtlichen Grundversorgungstarifs. Unter anderem hängt das damit zusammen, dass wir für den Solarstrom vom Dach keine Netznutzungsentgelte zahlen müssen.
Nein. Der Mieterstrom-Tarif ist ein Einheitspreis. Die Mieter:innen zahlen immer gleich viel – egal, ob die Sonne scheint oder nicht. Der Mieterstromtarif wird allerdings im nächsten Jahr günstiger, wenn mehr Mietparteien einen Mieterstromvertrag unterschreiben.
Die Eignung hängt von sehr vielen Faktoren ab – zum Beispiel vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten. Grundsätzlich können wir Mieterstromprojekte ab einer Gebäudegröße von circa 20 Wohneinheiten wirtschaftlich umsetzen.
Schreiben Sie uns für eine erste Einschätzung gerne eine kurze Nachricht über das Kontaktformular weiter unten und beschreiben Sie uns Ihr Gebäude.
Wir setzen als Mieterstrom-Dienstleister auf langlebige und wartungsarme Komponenten renommierter Hersteller, die sorgfältig für das jeweilige Objekt und die Umgebungsbedingungen ausgewählt werden.
Der genaue Zeitplan hängt von vielen Faktoren ab – zum Beispiel vom Betreibermodell. Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass wir Ihre Solaranlage bauen, dauert es etwa sechs bis zwölf Monate, bis wir Strom liefern können. Damit alle wissen, wann es losgeht, ermitteln wir in der Planungsphase die ungefähre Projektdauer und informieren Sie und die Mieter:innen frühzeitig.
Solaranlagen haben momentan eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. Auch danach arbeiten sie oft noch effizient genug, um weiterhin Strom zu produzieren. Was genau mit der Anlage nach Ablauf der 20 Jahre passiert, also ob die Anlage zum Beispiel in Ihren Besitz übergeht oder ob wir die Anlage demontieren, vereinbaren wir individuell mit Ihnen.
Grundsätzlich können Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen miteinander kombiniert werden. Gerne besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen persönlich.
Der bürokratische Aufwand bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten ist leider immer noch sehr hoch. Darum sind für uns aktuell leider nur Gebäude mit mindestens 20 Wohneinheiten pro Hausanschluss wirtschaftlich sinnvoll. Wir wollen verlässlicher Mieterstrom-Partner für möglichst viele Eigentümer:innen sein und setzen und dafür ein, dass bürokratische Hürden weiter abgebaut werden.
Wenn Ihre Zähleranlage nach dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurde, sind meist nur kleinere Ergänzungen notwendig. Bei älteren Anlagen prüfen wir individuell, ob sie für das Mieterstrommodell geeignet sind. Viele Netzbetreiber haben ihre Anschlussbedingungen mittlerweile so angepasst, dass eine Erneuerung meistens nicht mehr zwingend notwendig ist.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell von uns geprüft. Sofern nur eine Gewerbeeinheit versorgt werden soll, empfehlen wir Ihnen auch unser Stromcontracting.
Mit dem Solarpaket I, das am 26.04.2024 in Bundestag verabschiedet wurde, besteht nunmehr auch der Anspruch auf Mieterstromzuschlag für gewerblichen Mieterstrom.
Grundsätzlich sind Wohnungsbaugenossenschaften von der Gewerbesteuer befreit, sofern die Einnahmen zu mindestens 90 % aus Mieteinnahmen bestehen. Wenn andere Umsätze mehr als 10 % der Gesamteinnahmen ausmachen, müssen alle Einnahmen voll versteuert werden. Eine Ausnahme stellen Einnahmen dar, die ausschließlich aus Mieterstromanlagen stammen: Diese dürfen bis zu 30 % des Gesamteinkommens ausmachen, ohne dass Gewerbesteuer gezahlt werden muss. (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 3 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG).