EU-Beschwerde gegen das StromVKG

Hamburg, 18. August 2026 – Green Planet Energy und DUH kritisieren, dass das Gesetz faktisch auf neue Gaskraftwerke zugeschnitten ist und damit gegen europäisches Beihilfe- und Wettbewerbsrecht verstößt. Das StromVKG sieht unter anderem zwei Ausschreibungen über jeweils 4,5 Gigawatt gesicherte Langzeitkapazität vor. Betreiber sollen über 15 Jahre eine staatlich abgesicherte Kapazitätsvergütung erhalten. Der rechnerische Förderhöchstbetrag liegt bei knapp 33 Milliarden Euro. Die Bundesregierung will die Finanzierung in einem weiteren Gesetz regeln; dabei steht auch eine Umlage im Raum, die von Stromverbraucher:innen getragen werden müsste. Bereits im September sollen die ersten Ausschreibungen beginnen. Darum will die Bundesregierung die im Gesetz enthaltenen staatlichen Förderungen im beschleunigten Vorprüfverfahren von der EU-Kommission genehmigen lassen, ohne das förmliche Prüfverfahren.  

Technologieoffen nur auf dem Papier

Nach Auffassung von Green Planet Energy und DUH sind die Ausschreibungen nicht technologieneutral. Green Planet Energy ist ein Ökostromanbieter, der unter anderem erneuerbare Wind- und Solarkraftanlagen sowie Batteriespeicher betreibt. Letztere dürfen zwar formal an den Ausschreibungen teilnehmen, werden durch die technischen Vorgaben aber praktisch ausgeschlossen:

Anlagen müssen zehn Stunden lang mindestens 80 Prozent ihrer installierten Leistung liefern können. Batteriespeicher müssen diese Fähigkeit anschließend innerhalb von nur drei Stunden wiederherstellen. Damit ein Batteriespeicher mit 100 Megawatt Leistung beispielsweise die Vorgabe erfüllen kann, müsste er innerhalb von drei Stunden rund 800 Megawattstunden Strom nachladen. Dafür wäre eine Ladeleistung von rund 267 Megawatt pro Stunde und ein Netzanschluss erforderlich, der fast dreimal so groß ist, wie die eigentliche Entladeleistung. Ein derart überdimensionierter Netzanschluss verursacht hohe Zusatzkosten und macht die Teilnahme an der Ausschreibung für viele Speicherprojekte unwirtschaftlich. Außerdem sind leistungsfähige Netzanschlüsse schon heute nur begrenzt verfügbar.

Regelbare Lasten, wie flexibel steuerbare Wärmepumpen, dürfen an den Langzeitausschreibungen nicht teilnehmen. Damit werden Lösungen ausgeschlossen, die Erzeugung und Verbrauch flexibel aufeinander abstimmen und auf diese Weise ebenfalls zur Versorgungssicherheit beitragen.

Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy: „Das StromVKG verspricht Technologieoffenheit, schafft aber Bedingungen, die im Grunde nur neue Gaskraftwerke erfüllen können. Batteriespeicher werden mit einem wirtschaftlich und real kaum darstellbaren Netzanschluss konfrontiert, flexible Verbraucher dürfen gar nicht teilnehmen. So sieht kein fairer Wettbewerb um die günstigste und klimafreundlichste Lösung aus. Zugleich vertieft das Gesetz Deutschlands Abhängigkeit von volatilen Gasmärkten und droht die Ausgaben für Gasimporte weiter zu erhöhen, obwohl die Ausgaben hierfür schon heute bei rund 19 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Mit dem neuen Gesetz soll eine milliardenschwere Dauerförderung für Gaskraftwerke auf den Weg gebracht werden, auf dem Rücken von Verbraucher:innen und Unternehmen.“

Neue fossile Abhängigkeit für 15 Jahre

Die geförderten Kraftwerke müssen zunächst lediglich für einen späteren Wasserstoffbetrieb vorbereitet sein. Eine frühzeitige Umstellung auf grünen Wasserstoff schreibt das Gesetz nicht vor. Damit besteht das Risiko, dass die neuen Anlagen über viele Jahre mit importiertem Erdgas betrieben werden. Deutschland sichert mit dem StromVKG zusätzliche Gasinfrastruktur für 15 Jahre staatlich ab. Das steht im politischen Widerspruch zur europäischen Resilienzstrategie AccelerateEU, die insbesondere auf Elektrifizierung und Investitionen in saubere Energieformen setzt, um Europa unabhängiger von fossilen Importen zu machen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit ihrer geplanten Gaskraftwerke-Förderung setzt Wirtschaftsministerin Reiche ganz klar auf fossile Energie statt auf sauberere Lösungen. In einem Sommer, in dem ein Hitzerekord nach dem anderen gebrochen wird und in Europa die Wälder brennen, ist diese Politik unverantwortlich. Mit dem Ausbau fossiler Gasinfrastruktur hält die Bundesregierung Deutschland weiterhin abhängig von autokratischen Lieferstaaten, statt auf erneuerbare Freiheitsenergien zu setzen. Aus Wirtschafts- und Wettbewerbssicht sind die Pläne unserer Ansicht nach nicht mit EU-Recht vereinbar, denn das Fördermodell bevorzugt fossile Großkraftwerke und benachteiligt insbesondere kleinere, innovative Unternehmen, die mit Speichern und flexibler Stromnachfrage günstigere und klimafreundlichere Lösungen anbieten können.“

Green Planet Energy und die DUH fordern die EU-Kommission deshalb auf, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Geprüft werden müsse insbesondere, ob die Förderung gegen das Gebot der Technologieoffenheit verstößt und ob weniger wettbewerbsverzerrende Alternativen ausreichend berücksichtigt wurden. Entscheidend müssten Kosten, Klimawirkung, Verfügbarkeit und Realisierungsgeschwindigkeit sein, nicht die politische Bevorzugung fossiler Kraftwerke.

Über uns: Green Planet Energy, 1999 von Greenpeace gegründet, gehört ihren mehr als 50.000 Mitgliedern und ist damit Deutschlands größte Energiegenossenschaft. Sie versorgt rund 200.000 Haushalte und Geschäftskund:innen mit innovativen Ökostrom- und Gasprodukten. Dabei setzt Green Planet Energy auf Stromerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien: Die Genossenschaft betreibt Wind- und Solarparks sowie Elektrolyseure zur Produktion von grünem Wasserstoff (Windgas) und bezieht Strom ausschließlich aus Direktlieferverträgen – garantiert ohne Kohle- oder Atomstrom. Green Planet Energy unterstützt Kund:innen, Unternehmen und Kommunen bei ihrer Energiewende - von der eigenen Wärmepumpe über PV-Anlagen und Mieterstromprojekte bis hin zur kommunalen Wärmeplanung. Als nicht profitmaximierende Genossenschaft engagiert sich Green Planet Energy auch politisch für eine nachhaltige und sozial gerechte Energiewende. green-planet-energy.de