Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy, einem genossenschaftlich organisierten Energieunternehmen, das sich gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe kritisch an die EU-Kommission gewandt hatte, erklärt dazu:

„Die Entscheidung der EU-Kommission ist enttäuschend. Die Kommission begründet die milliardenschwere Förderung vor allem mit der Versorgungssicherheit. Doch wer Versorgungssicherheitmit neuen Kraftwerken absichern will, die auf importiertes Erdgas angewiesen sind, tauscht ein Risiko gegen ein anderes.

Die Energiekrise 2022 hat drastisch gezeigt, wie verwundbar Europa und Deutschland durch geopolitische Abhängigkeiten bei Erdgas sind. Auch der aktuelle Konflikt im Nahen Osten zeigt erneut, wie schnell geopolitische Krisen Gaspreise und Lieferströme unter Druck setzen können. Sorge bereiten uns auch die aktuell niedrigenGasspeicherstände. Deutschlands Gasversorgung ist derzeit zwar gesichert, die Speicher waren Ende August aber nur zu rund 53 Prozent gefüllt. Das liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre vor der Energiekrise.

Trotzdem schafft das StromVKG die Grundlage dafür, neue Gaskraftwerke über viele Jahre staatlich abzusichern. Die Anlagen müssen zunächst lediglich wasserstofffähig sein. Ein verbindlicher klimaneutraler Betrieb ist erst ab 2045 vorgeschrieben. Damit besteht das Risiko eines langfristigen fossilen Lock-ins.

Auch die von der Kommission betonte Technologieoffenheit überzeugt uns nicht. Gerade bei den ersten Langzeitausschreibungen sind die Bedingungen so ausgestaltet, dass Batteriespeicher erhebliche technische und wirtschaftliche Hürden überwinden müssen. Aus unserer Sicht sind die Vorgaben so gestaltet, dass sie insbesondere neuen Gaskraftwerken entgegenkommen und damit die Entscheidung des Marktes vorwegnehmen.

Wir verpassen durch das neue Gesetz die Chance auf fairen Wettbewerb und auf fossile Unabhängigkeit

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Dass die EU-Kommission dieses fossile Milliardenpaket genehmigt, obwohl erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit den beihilferechtlichen Anforderungen an Technologieoffenheit bestehen, ist hochproblematisch. Die Kommission betont in ihrer eigenen Mitteilung, dass die Förderung grundsätzlich allen Technologien offenstehen soll – und räumt zugleich ein, dass Batteriespeicher in der ersten Ausschreibungsrunde effektiv ausgeschlossen werden. Das passt nicht zusammen. Bis zu 35 Milliarden Euro, finanziert von Bürgerinnen und Bürgern, für neue fossile Kraftwerke sind energie- und klimapolitisch der falsche Weg. Wir appellieren an die EU-Kommission, ein formelles Prüfverfahren zu eröffnen. Wir werden die Entscheidung und ihre Begründung jetzt genau prüfen und auf dieser Grundlage weitere rechtliche Schritte in Betracht ziehen.“

Keine Medien! Ersetzen mit Text, Headline, Button o.ä.