STELLUNGNAHME ZUM GESETZESENTWURF 'NETZANSCHLUSSPAKET'
Green Planet Energy begrüßt die Ziele des Netzanschlusspakets, den Anschluss neuer Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen an das Stromnetz zu ordnen und zu vereinheitlichen, Verfahren zu modernisieren und mehr Transparenz für alle Marktakteure zu erreichen. Angesichts zunehmender Netzanschlussbegehren, knapper Anschlusskapazitäten und wachsender Konkurrenz zwischen Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Speichern, Industrie, Ladeinfrastruktur, Rechenzentren und weiteren Großverbrauchern ist eine Reform des Netzanschlussrechts notwendig. Richtig ausgestaltet kann das Netzanschlusspaket einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.

In der vorliegenden Ausgestaltung wird der Entwurf diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Die parallel angelegten Instrumente eines Redispatch-Vorbehalts und einer systemdienlichen Anschlussleistung drohen den Netzzugang für Erneuerbare Energien-Projekte bundesweit zu verschlechtern; auch in Regionen, in denen keine strukturellen Netzengpässe bestehen. Damit würde eine zentrale Säule für die Investitionen in neue Stromerzeuger beschädigt. Wer heute in Wind- und Solarprojekte investiert, braucht verlässliche Rahmenbedingungen, kalkulierbare Erlöse und ein transparentes Anschlussverfahren. Werden Netzrisiken einseitig auf Projektierer und Anlagenbetreiber verlagert, steigen Finanzierungskosten, Projektrisiken und Bürokratieaufwand. Das gefährdet nicht nur den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien, sondern auch wettbewerbsfähige Strompreise, Klimaschutz, Versorgungssicherheit und industriepolitische Chancen einer modernen Energieinfrastruktur.
Dementsprechend sollte die weitere Ausgestaltung des Netzanschlusspakets vier Ziele miteinander verbinden:
- Das Paket muss den Zubau erneuerbarer Energien intelligent und effizient steuern, ohne das für die Klimaneutralität notwendige Ausbautempo zu bremsen.
- Das Paket sollte Anreize für eine effiziente, netz- und systemdienliche Erzeugung erneuerbaren Stroms setzen. Dabei müssen flexible Verbraucher stärker als Lösung einbezogen werden. Ziel muss sein, erneuerbaren Strom möglichst sinnvoll zu nutzen, statt ihn vorschnell abzuregeln.
- Mithilfe des Pakets müssen Netzanschlussbegehren konsequent digitalisiert, vereinfacht und transparenter gemacht werden.
- Das Paket sollte zusätzlich stärker darauf ausgerichtet werden, auch den Ausbau der Stromnetze selbst zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Denn Netzengpässe dürfen nicht dauerhaft durch Einschränkungen für neue Erneuerbare-Energien-Projekte verwaltet werden. Sie müssen durch vorausschauende Planung, bessere Nutzung vorhandener Netzkapazitäten und zügigen Netzausbau überwunden werden.
Effiziente Standortanreize für den erneuerbaren Zubau unter Berücksichtigung der Netzkapazitäten
Green Planet Energy unterstützt das Ziel, beim Zubau erneuerbarer Energien die vorhandenen und künftig verfügbaren Netzkapazitäten zu berücksichtigen. Richtig ausgestaltet können Standortanreize dazu beitragen, Netzengpässe zu vermeiden, Redispatch-Kosten zu senken und erneuerbaren Strom dort zu erzeugen, wo er bestmöglich aufgenommen und genutzt werden kann. Der Gesetzentwurf benennt zutreffend, dass im heutigen Strommarkt- und Förderdesign bislang keine ausreichenden systematischen Anreize bestehen, Anlagenprojekte an besonders netzdienlichen Standorten zu realisieren.
Diese Einschätzung wird durch eine Enervis-Analyse mehrerer Instrumente für die Synchronisierung von Netz- und Erneuerbarenausbau im Auftrag von Green Planet Energy[1] gestützt. Die Analyse zeigt, dass der Redispatch-Vorbehalt die angestrebten Ziele nicht erreicht, weil er Erneuerbaren-Ausbau und Netzinfrastruktur nicht zielgerichtet gemeinsam denkt, Risiken pauschal auf neue Erzeugungsanlagen verlagert und Effizienzpotenziale wie Überbauung, Co-Location, Speicherintegration und netzdienliche Flexibilität nicht systematisch nutzt.
Den in § 13a Abs. 6 EnWG-E, § 14 Abs. 1d EnWG-E sowie § 8 Abs. 4 und 6 EEG-E angelegten Redispatch-Vorbehalt lehnen wir daher ab. Ein entschädigungsloser Redispatch für neu angeschlossene EE-Anlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten setzt zwar ein Standortsignal, verlagert aber schwer kalkulierbare Netzrisiken auf Projektierer und Anlagenbetreiber. Für die Finanzierung neuer Wind- und Solarprojekte ist Planbarkeit zentral. Je unsicherer künftige Erlöse aufgrund möglicher entschädigungsloser Abregelungen werden, desto höher fallen Risikoprämien, Finanzierungskosten und Renditeanforderungen aus. Damit droht der Redispatch-Vorbehalt, erneuerbare Erzeugungskapazitäten unnötig zu verteuern und den notwendigen Ausbau zu erschweren.
Zudem ist der Redispatch-Vorbehalt auch als Steuerungsinstrument ungeeignet. Sein Standortsignal ist diffus, weil Umfang, Zeitpunkt und Eintrittswahrscheinlichkeit künftiger entschädigungsloser Abregelungen für Projektierer nur begrenzt prognostizierbar sind. Damit setzt das Instrument gerade kein klares, vor der Investitionsentscheidung belastbares Preissignal. Statt Projekte gezielt an netzdienliche Standorte zu lenken, erhöht es vor allem Unsicherheit.
Diese Risiken bestehen auch dann fort, wenn der Entschädigungsverzicht auf sechs Jahre und auf 10 bis 20 Prozent des Jahresertrags begrenzt wird. Für Projektierer und Fremdkapitalgeber bleibt entscheidend, dass Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit künftiger Abregelungen nur begrenzt prognostizierbar sind. Hinzu kommt, dass eine einmal jährliche Ausweisung kapazitätslimitierter Gebiete im März nicht ausreicht, um den Redispatch-Vorbehalt wirksam als Hotspot-Instrument auszugestalten. Die Planungs- und Entwicklungszeiträume von Wind- und Solarprojekten reichen deutlich weiter. Projekte können bereits erhebliche Entwicklungs-, Genehmigungs- und Finanzierungskosten verursacht haben, bevor eine Gebietsausweisung erfolgt oder aktualisiert wird. In solchen Fällen kann der Redispatch-Vorbehalt seine Lenkungswirkung verfehlen: Fertig geplante Projekte werden trotz zusätzlicher Erlösrisiken weiterverfolgt, weil bereits erhebliche Kapazitäten gebunden sind, während neue Projekte außerhalb von Engpassregionen nicht hinreichend gezielt angereizt werden.
Als vorzugswürdiges Instrument sollten stattdessen regional differenzierte Baukostenzuschüsse genutzt werden. Der Entwurf sieht bereits vor, dass Baukostenzuschüsse auch für Erzeugungsanlagen ermöglicht werden können, um die Synchronisierung von Netzausbau und Anlagenzubau zu verbessern. Er führt zudem aus, dass regional differenzierte Baukostenzuschüsse Anreize setzen können, Erzeugungsanlagen an möglichst netzverträglichen Standorten anzuschließen.
Anders als ein Redispatch-Vorbehalt sind Baukostenzuschüsse für Projektierer und Fremdkapitalgeber deutlich besser kalkulierbar. Sie können vor der Investitionsentscheidung in Standortwahl, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Finanzierung eingepreist werden. Damit setzen sie ein transparentes Standortsignal, ohne die langfristige Erlössicherheit erneuerbarer Projekte durch unkalkulierbare Abregelungsrisiken zu untergraben.
Die konkrete Ausgestaltung regional differenzierter Baukostenzuschüsse obliegt der BNetzA. Dennoch sollte auch das Netzanschlusspaket den Rahmen so ausrichten, dass ein konsistentes Vorgehen von BNetzA, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Gesetzgeber ermöglicht wird.
Baukostenzuschüsse sollten daher als gezieltes Anreizinstrument ausgestaltet werden, um knappe Kapazitäten in kapazitätslimitierten oder engpassgefährdeten Netzgebieten transparent abzubilden. Voraussetzung ist jedoch, dass sie transparent, regional differenziert, regulatorisch kontrolliert und vor Projektentscheidung verlässlich bestimmbar sind. Sie müssen konkret begründet werden, dürfen nicht zu einer pauschalen Zusatzbelastung neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen werden und insbesondere nicht kumulativ neben entschädigungslosem Redispatch. Wenn Baukostenzuschüsse als gezieltes und kalkulierbares Steuerungsinstrument genutzt werden, kann und muss im Gegenzug auf den Redispatch-Vorbehalt verzichtet werden. Nicht zuletzt dürfen sie keinesfalls die Netzausbaupflicht der Netzbetreiber ersetzen.
Baukostenzuschüsse sollten dabei nicht isoliert betrachtet werden. Besonders wirksam kann ein Instrumentenmix sein, der regional differenzierte Baukostenzuschüsse mit einer gezielt ausgestalteten systemdienlichen Anschlussleistung verbindet. Baukostenzuschüsse setzen ein kalkulierbares Standortsignal, während die systemdienliche Anschlussleistung Anreize schafft, über die gesicherte Einspeiseleistung hinausgehende Strommengen flexibel zu nutzen, etwa durch Speicher, Sektorkopplung oder intelligentes Einspeisemanagement.
Systemdienliche Anschlussleistung gezielt einsetzen, statt pauschale Leistungsbegrenzung einzuführen
Green Planet Energy begrüßt ausdrücklich, dass mit der systemdienliche Anschlussleistung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 bis 5 EEG-E ein Instrument eingeführt werden soll, dass einen effizienteren Dispatch erneuerbarer Energien ermöglichen kann. Die angemessen dimensionierte Anschlussleistung kann dazu beitragen, bestehende Netzkapazitäten besser zu nutzen, seltene Einspeisespitzen zu begrenzen und zusätzliche Erneuerbaren-Anlagen schneller an das Netz anzuschließen. Damit kann das Instrument einen Beitrag leisten, den Zubau erneuerbarer Energien besser mit der tatsächlichen Netzsituation zu synchronisieren.
Die systemdienliche Anschlussleistung darf jedoch nicht zu einem pauschalen Begrenzungsinstrument für sämtliche neuen Erneuerbaren-Anlagen werden. Eine solche Anwendung würde erneuerbare Strommengen auch dort reduzieren, wo keine strukturellen Netzengpässe bestehen. Das wäre weder energiewirtschaftlich effizient noch mit dem Ziel eines beschleunigten EE-Ausbaus vereinbar. Das Instrument sollte daher auf Gebiete beschränkt werden, in denen bereits heute konkrete Netzengpässe bestehen oder absehbar sind.
Green Planet Energy spricht sich daher für eine gezielte, transparente und regulatorisch überprüfbare Anwendung systemdienlicher Anschlussleistungen aus. Sie sollten nur in nachweislich engpassbehafteten Netzgebieten gelten, dürfen die Netzausbaupflicht der Netzbetreiber nicht ersetzen und müssen mit Flexibilitätsoptionen kombinierbar sein. Die Begrenzung sollte am Netzverknüpfungspunkt ansetzen, nicht starr an der einzelnen Anlage. Ziel muss sein, erneuerbare Stromerzeugung effizienter nutzbar zu machen, statt sie pauschal zu begrenzen.
Zudem sollte die Regelung nicht abrupt und ohne hinreichende Übergangsfristen ab dem 01.01.2027 greifen. Für Projekte, die bereits weit fortgeschritten sind, ist Vertrauensschutz erforderlich. Andernfalls drohen Eingriffe in bestehende Projektkalkulationen und Finanzierungsannahmen. Dies betrifft nicht nur die betriebswirtschaftlichen Schäden für einzelne Akteur, sondern führt auch zu erheblichen volkswirtschaftlichen Ineffizienzen.
Schließlich müssen die Wechselwirkungen einer reduzierten Anschlussleistung mit einem künftigen CfD-Absicherungsrahmen im EEG genau dargelegt werden. Wenn Referenzerlöse, förderfähige Strommengen oder Gebotsstrategien künftig auf erwartbaren Einspeisemengen beruhen, können pauschale Leistungsbegrenzungen unmittelbare Auswirkungen auf Projektkalkulationen und Ausschreibungsergebnisse haben.
Neben einer Überarbeitung der Regulatorik für reduzierte Anschlussleistungen bedarf es einer Stärkung des Prinzips Nutzen statt Abregeln. Wo Anschlussleistungen begrenzt oder Einspeisespitzen reduziert werden, sollten die dadurch freiwerdenden oder ansonsten abgeregelten Strommengen möglichst für zusätzliche flexible Verbräuche, Speicher, Sektorkopplung und lokale Dekarbonisierung nutzbar gemacht werden. Das gilt insbesondere in Regionen mit wiederkehrenden Netzengpässen. Dort sollte die Regulatorik nicht vorrangig auf Abregelungen, sondern auf die Aktivierung zusätzlicher Nachfrage und Flexibilität oder für die Wasserstoffproduktion ausgerichtet werden.
Dafür muss § 13k EnWG deutlich entbürokratisiert und für mehr Akteure praktisch zugänglich gemacht werden. Bislang ist das Instrument zu restriktiv, zu komplex und mit hohen Nachweis- und Teilnahmehürden verbunden. Von den durch die ÜNB bereitgestellten Strommengen in Höhe von 6.730 GWh wurden bislang lediglich knapp 3 GWh tatsächlich genutzt, also 0,05 Prozent tatsächlich genutzt. Das zeigt, dass das vorhandene Potenzial nicht ansatzweise gehoben wird. Erforderlich sind vereinfachte Zugangs- und Nachweisanforderungen, standardisierte Prozesse, eine bessere Einbindung von Aggregatoren sowie Öffnungen für kleinere Flexibilitäten. Im Vordergrund stehen sollte bei der Ausgestaltung der bürokratiearme und attraktive Zugang und ein gewisses Vertrauen in die Marktakteure. Die bisherige Regelung ist geprägt durch bürokratische Hürden aus Angst vor eventuell möglichen Schlupflöchern. § 13k EnWG sollte damit zu einem wirksamen Flexibilitätsinstrument weiterentwickelt werden, das erneuerbaren Strom systemdienlich nutzbar macht, statt ihn ungenutzt abzuregeln.
Einheitliche und transparente Anschlussregeln für alle Verteilnetzbetreiber
Green Planet Energy begrüßt die im Netzanschlusspaket angelegte Vereinheitlichung und Digitalisierung der Netzanschlussverfahren nach § 14e sowie §§ 17c bis 17e EnWG-E. Einheitliche Anschlussregeln sind eine zentrale Voraussetzung dafür, den Ausbau erneuerbarer Energien, Speicher und flexibler Verbrauchseinrichtungen zu beschleunigen. Derzeit unterscheiden sich Anforderungen, Kommunikationswege, Datenabfragen und Bearbeitungsprozesse zwischen Verteilnetzbetreibern teils erheblich. Dieser Flickenteppich verursacht unnötigen administrativen Aufwand, erschwert Investitionsentscheidungen und verzögert Projekte.
Aus Sicht von Green Planet Energy braucht es daher verbindliche und bundesweit einheitliche Mindeststandards für alle Verteilnetzbetreiber. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an Netzanschlussbegehren, die Form der digitalen Kommunikation, die Veröffentlichung verfügbarer Netzanschlusskapazitäten, die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete sowie die Verfahren zur Reservierung von Anschlusskapazitäten. Einheitliche Regeln schaffen Planungssicherheit für Projektierer und Anlagenbetreiber und entlasten zugleich Netzbetreiber, weil Mehrfachanfragen und uneinheitliche Abstimmungsprozesse reduziert werden.
Die Bundesregierung hat hierfür zentrale Voraussetzungen in ihren Koalitionsbeschlüssen selbst benannt. Dazu gehören eine zentrale Datenplattform, transparente und aktuelle Daten zu Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten, sowie eine beschleunigte Digitalisierung. Anreize für die kooperative Nutzung von Software sind aus Sicht eines Energieversorgungsunternehmens, das in vielen Prozessen mit den unterschiedlichsten Netzbetreibern involviert ist, sehr zu begrüßen. Schon heute lähmen manuelle oder fehlende Prozesse zahlreiche Vorgänge in der Energiewirtschaft und lösen erheblichen Mehraufwand aus.
Die im Entwurf vorgesehenen Ansätze zu mehr Transparenz und Ausweisungspflichten sind dementsprechend grundsätzlich sinnvoll. Informationen über verfügbare Netzkapazitäten, mögliche Netzverknüpfungspunkte und bestehende Engpasssituationen können dazu beitragen, Projekte frühzeitig an der tatsächlichen Netzsituation auszurichten. Damit können Standortentscheidungen verbessert, Anschlussverfahren beschleunigt und vorhandene Netzkapazitäten effizienter genutzt werden.
Entscheidend ist jedoch, dass diese Transparenzpflichten mit verbindlichen Fristen verbunden werden. Für Projektierer ist nicht nur relevant, ob Informationen grundsätzlich bereitgestellt werden, sondern ob sie rechtzeitig, vollständig und belastbar verfügbar sind. Deshalb sollten klare Fristen für die Eingangsbestätigung, die Vollständigkeitsprüfung, die Netzanschlussauskunft, die Benennung eines Netzverknüpfungspunkts, die Reservierung von Anschlusskapazität und die Aktualisierung veröffentlichter Netzkapazitätsdaten gelten. Ohne verbindliche Fristen besteht die Gefahr, dass digitale Verfahren lediglich bestehende Verzögerungen abbilden, statt sie tatsächlich zu beseitigen. Verbindliche Fristen sollten durch wirksame Sanktionsmechanismen flankiert werden. Ohne regulatorische Konsequenzen besteht das Risiko, dass Netzbetreiber zwar formale Informationspflichten erfüllen, Anschlussverfahren aber weiterhin nicht zügig abschließen.
Green Planet Energy spricht sich daher für einen einheitlichen, digitalen und fristengebundenen Netzanschlussprozess aus. Die Vereinheitlichung darf nicht bei abstrakten Vorgaben stehen bleiben, sondern muss für alle Verteilnetzbetreiber verbindlich gelten und regulatorisch überprüfbar sein. Nur so kann das Netzanschlusspaket tatsächlich zu schnelleren, transparenteren und effizienteren Anschlussverfahren beitragen.
Auch der Reservierungsmechanismus nach § 17f EnWG-E sollte streng auf Planungssicherheit und die Vermeidung spekulativer Kapazitätsblockaden ausgerichtet werden. Er darf nicht zu einem Bieterwettbewerb um Netzanschlusskapazitäten führen. Reservierungsgebühren können allenfalls kostendeckend und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden; sie dürfen nicht dazu führen, dass finanzstarke Akteure Netzkapazitäten zulasten kleinerer oder bürgernaher Projekte sichern. Die Kriterien für Reservierung, Verlängerung und Rückgabe von Netzanschlusskapazitäten sollten daher bundesweit einheitlich, transparent und durch die Bundesnetzagentur kontrolliert sein.
Netzengpässe nicht nur verwalten: Netzausbau verbindlich beschleunigen
Green Planet Energy sieht im Netzanschlusspaket bisher eine zentrale Leerstelle: Der Entwurf adressiert ausführlich, wie mit knappen Netzkapazitäten und bestehenden Engpässen umgegangen werden soll, enthält aber zu wenig verbindliche Vorgaben dazu, wie diese Engpässe schneller beseitigt werden. Damit besteht die Gefahr, dass Netzengpässe künftig vor allem durch Einschränkungen neuer Erneuerbaren-Anlagen verwaltet werden, statt den notwendigen Netzausbau konsequent zu beschleunigen.
Netzbetreiber sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien, der Hochlauf von Speichern, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, Ladeinfrastruktur und dezentralen Versorgungskonzepten hängt maßgeblich davon ab, dass Netzanschlüsse rechtzeitig, transparent und verlässlich bereitgestellt werden. Wenn das Netzanschlusspaket neue Steuerungsinstrumente gegenüber Projektierern und Anlagenbetreibern schafft, muss es zugleich die Pflichten der Netzbetreiber zur vorausschauenden Netzplanung, Netzoptimierung und zum Netzausbau stärken.
Aus Sicht von Green Planet Energy darf die Antwort auf Netzengpässe nicht primär in Einspeisereduzierung, Redispatch-Vorbehalten oder dauerhaft begrenzten Anschlussleistungen bestehen. Solche Instrumente können allenfalls kurzfristig und gezielt helfen, bestehende Netzkapazitäten effizienter zu nutzen. Sie dürfen jedoch nicht an die Stelle eines beschleunigten Netzausbaus treten. Ziel muss bleiben, erneuerbaren Strom möglichst effizient aufzunehmen, systemdienlich zu nutzen und nur dort zu begrenzen, wo dies technisch erforderlich und sinnvoll ist.
Ein positives Gegenbeispiel zu einer reinen Engpassverwaltung können Einspeisenetze bzw. Sammelnetze sein. Positiv ist daher, dass der Entwurf solche Konzepte stärker berücksichtigt. Sie können dazu beitragen, mehrere EE-Anlagen effizienter anzuschließen und Anschlusskosten zu senken. Voraussetzung ist jedoch, dass ihr Rechtsrahmen klar ausgestaltet wird, insbesondere mit Blick auf Speicher, Direktbelieferung, Flexibilitäten und Mieterstrom.
Das Netzanschlusspaket sollte daher ausdrücklich um das Ziel ergänzt werden, den Netzausbau zu beschleunigen und vorausschauend zu gestalten. Insbesondere die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete sollte zwingend mit konkreten Maßnahmen zur Engpassbeseitigung verbunden werden. Netzbetreiber sollten darlegen müssen, welche Netzoptimierungs-, Verstärkungs- oder Ausbaumaßnahmen geplant sind, in welchem Zeitraum sie umgesetzt werden sollen und wann die betroffenen Netzkapazitäten wieder erweitert werden können.
Nur wenn Steuerungsinstrumente für den Anlagenzubau mit verbindlichen Anforderungen an den Netzausbau verbunden werden, kann das Netzanschlusspaket tatsächlich zu einer effizienten Synchronisierung von Erneuerbaren-Ausbau und Netzinfrastruktur beitragen. Bleibt es hingegen bei einer einseitigen Verwaltung von Engpässen, droht das Paket die Modernisierung der Energieinfrastruktur zu lähmen. Dann würden strukturelle Netzprobleme auf neue EE-Projekte verlagert, Investitionen verteuert und Planungsunsicherheit erhöht. Das gefährdet nicht nur die Ausbauziele für erneuerbare Energien, sondern auch Resilienz, Versorgungssicherheit, wettbewerbsfähige Strompreise und industriepolitische Chancen der Wirtschaft.
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