Green Planet Energy:
Ihr Mieterstrom-Dienstleister

Sind Sie Eigentümer:in eines Mehrfamilienhauses? Mit unserem Mieterstrommodell können Sie Ihren Mietparteien eigenen Solarstrom anbieten – zu attraktiven Preisen und mit höchster Versorgungssicherheit. Übrigens: Auch für Eigentümergemeinschaften mit mindestens 20 Parteien kann ein Mieterstromvertrag interessant sein. 

Mieterstrom im Überblick

Icon Photovoltaikanlage und Sonne

Lokal erzeugter Ökostrom

Der Strom vom eigenen Dach wird direkt dort verbraucht, wo er erzeugt wird. Überschüssige Strommengen speisen wir ins Netz ein.

Grafische Darstellung einer Hand mit gehobenem Daumen

Ohne eigene Investition möglich

Sie können eine moderne Solaranlage nutzen, ohne die Anschaffungskosten zu tragen.

Grafische Darstellung eines Stromkabels mit Stecker

Günstiger Stromtarif

Der Solarstrom vom Dach ist von Netznutzungsentgelten befreit und immer günstiger als die lokale Grundversorgung.

Grafische Darstellung eines Hauses.

Klimafreundliches Gebäude

Mit Mieterstrom werden Sie und Ihre Mieter:innen direkt für die Energiewende aktiv.  

Wie funktioniert das Mieterstrommodell?

Bunte Infografik zur Funktionsweise von Mieterstrom.

Mieterstrom ist Solarstrom vom eigenen Hausdach – für Mieter:innen, aber auch für Eigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist eine geeignete Dachfläche für die Solaranlage.

Und so läuft die Versorgung: Wenn die Sonne scheint, deckt die Photovoltaikanlage auf dem Dach den Strombedarf derjenigen, die sich für Mieterstrom entschieden haben. In der Nacht und an bewölkten Tagen liefern wir zusätzlich echten Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien aus dem Netz – ohne Unterbrechung und zum gleichen Preis.

Welche Vorteile bieten wir Ihnen als Mieterstrom-Anbieter?

Zwei Männer knien auf einem Flachdach inmitten von Solaranlagen und begutachten diese. Einer trägt eine grüne Jacke mit Green Planet Energy Logo und hält Zettel in der Hand.

Für Eigentümer:innen

Sind Sie Eigentümer:in oder Teil einer Eigentümergemeinschaft, können Sie sich die Energiewende direkt aufs eigene Dach holen.

  • Im Dachpachtmodell keine eigene Investition notwendig

  • Kein zusätzlicher bürokratischer oder Abrechnungsaufwand

  • Keine energiewirtschaftlichen Verpflichtungen

  • Höhere Mieterbindung durch günstigen Ökostrom

  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie

  • Automatische Einspeisung überschüssiger Energie ins Stromnetz

  • Optimale Lösung zur Erfüllung der PV-Pflicht bei Dachsanierung

  • Auch für gewerbliche Mieter:innen

Jetzt Kontakt aufnehmen
Ein Paar schaut aus dem Dachfenster heraus. Unter dem Fenster ist ein Solarpanel angebracht.

Für Mieter:innen

Mieter:innen können ganz einfach zu Green Planet Energy als Mieterstrom-Anbieter wechseln. Wir bereiten ein individuelles Antragsformular vor, das Ihre Mietparteien zusammen mit einer Info-Broschüre bekommen. Wenn uns dieses ausgefüllt zurückgeschickt wurde, übernehmen wir den Rest und kündigen auch die alten Stromverträge.

  • Günstiger Strom, der garantiert unter den Preisen des lokalen Grundversorgungstarifs liegt

  • Geringere Abhängigkeit von künftigen Strompreisschwankungen

  • 100 % Ökostrom nach Greenpeace-Kriterien – vom Dach und aus dem Netz 

  • Senkung des eigenen CO2-Fußabdrucks und Beteiligung an der Energiewende 

  • Freiwillige und flexible Teilnahme am Mieterstrommodell

  • Auch für gewerbliche Mieter:innen

Mehr Infos für Mieter:innen

Welches Betreibermodell passt zu Ihnen?

Green Planet Energy ist als Mieterstrom-Partner breit aufgestellt und bietet Ihnen drei unterschiedliche Betreibermodelle. Sie sind unsicher, welches Modell für Sie das passende ist? Melden Sie sich gerne bei uns.

Dachpacht

  • Full-Service-Paket: Mieterstrom mit wenig Aufwand
  • Wir pachten ihr Dach und errichten unsere Photovoltaikanlage darauf, sind also auch Anlagenbetreiber
  • Ihre Kosten: keine
  • Ihre Einnahmen: wir zahlen Ihnen eine jährliche Dachpacht
  • Ihre Aufgaben: Überprüfung der Dachstatik, Unterstützung bei der Ansprache Ihrer Mieter:innen

Anlagenpacht

  • Nachhaltige Investition in eine eigene Photovoltaikanlage mit mittlerem Aufwand
  • Wir pachten die von Ihnen errichtete Photovoltaikanlage, sind also auch Anlagenbetreiber
  • Ihre Kosten: Investition in die Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach
  • Ihre Einnahmen: Wir zahlen Ihnen eine jährliche Anlagenpacht
  • Ihre Aufgaben: Überprüfung der Dachstatik, Errichtung der Photovoltaikanlage, Unterstützung bei der Ansprache Ihrer Mieter:innen

Lieferkettenmodell

  • Höhere Einnahmen durch eigene Investition und Übernahme bestimmter Aufgaben
  • Wir kaufen den von Ihrer Photovoltaikanlage produzierten Strom ab und versorgen damit die Mieterstromkund:innen
  • Ihre Kosten: Investition in Photovoltaikanlage und Betriebskosten
  • Ihre Einnahmen: Abnahmevergütung,  Mieterstromzuschlag und EEG-Vergütung für Überschusseinspeisung
  • Ihre Aufgaben: Errichtung der Photovoltaikanlage, Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber sowie Betrieb und Wartung, Unterstützung bei der Ansprache der Mieter:innen

 

Welche Aufgaben übernehmen wir als Mieterstrom-Anbieter?

Aufgaben
Aufgaben je BetreibermodellDachpachtAnlagenpachtLieferkettenmodell
Verträge ausarbeiten   
Einkauf und Installation der Photovoltaikanlage   
Betrieb der Photovoltaikanlage (technisches und wirtschaftliches Risiko)   
Rundumservice und Betreuung der Mieterstromkund:innen   
Reststromlieferung für Mieterstromkund:innen   
Information über Mieterstromprojekt an Bewohnende   
Prüfung der Dachstatik (im Rahmen der Bauplanung)   

Wird Mieterstrom finanziell gefördert?

Dank Mieterstrom können mehr Menschen direkt an der Energiewende teilhaben. Darum wird er gesetzlich gefördert: Mieter:innen zahlen keine Netzentgelte für den Solarstromanteil. Dieser liegt bei ungefähr einem Drittel der gesamten Strommenge. Der Anlagenbetreiber erhält auf den Solarstromanteil einen Mieterstromzuschlag. Wenn Sie sich für das Lieferkettenmodell entscheiden, sind Sie Anlagenbetreiber – und bekommen mit dem Mieterstromzuschlag eine höhere Vergütung für Strom, den Sie ins Netz einspeisen.

Viele Bundesländer bieten zudem eigene regionale Fördermöglichkeiten an, die wir in der Angebotsphase gerne für Sie prüfen. 

Erfolgreich umgesetzt

Einige unserer Projekte
als Mieterstrom-Anbieter

Mehrere Personen stehen inmitten einer Solaranlage auf einem Flachdach und lächeln in die Kamera.

Altbau Hamburg-Eimsbüttel

Die von uns betriebene Photovoltaikanlage auf einem Altbau in der Methfesselstraße in Hamburg liefert jährlich mehr als 13.000 Kilowattstunden Strom. So spart die Hausgemeinschaft jedes Jahr fast sechs Tonnen CO2 ein.

Vogel-Perspektive einer Neubau-Wohnsiedlung. Die Häuser haben begrünte Dächer und sind umgeben von Feldern und Straßen.

Smart City Harsefeld

Die Smart City im niedersächsischen Harsefeld ist das innovativste Wohnquartier Norddeutschlands. Hier erzeugen die Häuser ihre Energie selbst – unter anderem dank Photovoltaikanlagen und unserem Mieterstrommodell.

Eine Gruppe unterschiedlich alter Menschen, darunter auch Kinder, steht vor einem Mehrfamilienhaus. Über den Fenstern und am Dach sind Solarpaneele angebracht.

Hamburg Lurup

Zusammen mit der Wohnungs­baugenossenschaft Brachvogel eG haben wir eine ausgeförderte, 20 Jahre alte Photovoltaikanlage um eine neue 66-kWp-Anlage ergänzt. Der Strom fließt als Mieterstrom in die Wohnungen und Häuser.

Mehrfamilienhaus mit Balkonen und parkähnlicher Anlage

Morellenquartier Hamburg

Zusammen mit der Wohnungsbaugenossenschaft HANSA haben wir Hamburgs erstes Projekt mit virtuellen Summenzähler umgesetzt. Nach der Photovoltaikanlage in der Rauchstraße sollen weitere folgen.

Solaranlage auf einem Schrägdach

Pflegeheim in Blumberg

Lieferkettenmodell (Eigentümer:in ist Besitzer:in und Betreiber:in der Anlage, Green Planet Energy übernimmt die Energieversorgung): Mieterstromangebot für die 24 Mietenden in einem Pflegeheim.

90,0
9
7.000
2.500.000kWh

Unsere Mieterstrom-Kund:innen

Logo der Hansa Baugenossenschaft mit dunkelblauer Schrift
Logo der fluwog mit grauer Schrift und orangenem Hauszeichen
Logo der HLB Lehrerbau mit hellblauer Schrift
Logo der Ehrenfelder Wohnungsbaugenossenschaft mit entsprechendem Schriftzug in Schwarz. Darüber ist in verschiedenen Orange-Nuancen ein Haus und ein Wappen in Grau abgebildet.
Logo der Finkenwärder Hoffnung eG mit Schriftzug in Blau auf weißem Hintergrund.
Logo der Buchdrucker Baugenossenschaft auf weißem Hintergrund. Der Teil "buchdrucker" ist in blau geschrieben. "Baugenossenschaft" in schwarz und dünner Schrift.
Logo der bgm mit weißer Schrift auf grauem Hintergrund

Wir sind überzeugt, dass PV-Mieterstrom aus mehreren Gründen wichtig ist. Dabei geht es sowohl um die Steigerung der Akzeptanz der Energiewende in der Breite der Gesellschaft als auch darum, den Strom möglichst dort zu erzeugen, wo er benötigt wird. Aus unserer inneren Überzeugung möchten wir hier unseren gesellschaftlichen Beitrag leisten. Als Partner haben wir uns dabei für Green Planet Energy entschieden – auch und besonders, weil das Unternehmen genau wie wir genossenschaftlich organisiert ist.

Als 125-jährige Wohnungsgenossenschaft streben wir die schnelle Klimaneutralität unserer Bestände an. Neben der Gebäudesanierung setzen wir auf Photovoltaikanlagen und Mieterstrom für unsere Mitglieder. Green Planet Energy begleitet mehrere unserer Projekte, plant die Anlagen und sorgt für die reibungslose Installation. Besonders schätzen wir die schnelle, unkomplizierte Kommunikation. Wir freuen uns, in Green Planet Energy einen verlässlichen Partner gefunden zu haben.

Häufige Fragen an uns
als Mieterstrom-Anbieter

Die Solaranlage auf Ihrem Dach hilft der Energiewende, auch wenn der produzierte Strom nicht direkt im Gebäude verbraucht wird. Wir speisen den überschüssigen Strom dazu in das öffentliche Stromnetz ein.

Für den Fall, dass die Solaranlage auf Ihrem Dach den Strombedarf nicht decken kann, liefern wir Ihnen den zusätzlich benötigten Strom in gewohnter Ökostrom-Qualität aus dem Stromnetz.

In keinem der Mieterstrommodelle von Green Planet Energy werden Sie Energieversorger. Wir bleiben Ihr Mieterstrom-Dienstleister und übernehmen alle anfallenden Aufgaben und Pflichten.

Auch, wenn Sie Ihren Mieter:innen Mieterstrom anbieten, kann jede:r sich frei für einen Stromanbieter entscheiden. Das Projekt rechnet sich allerdings für alle Beteiligten (inklusive der teilnehmenden Mieter:innen) am besten, wenn möglichst viele Mietparteien mitmachen. Wir unterstützen Sie darum in der Kommunikation und machen den Wechsel für die Mieter:innen besonders einfach.

Der genaue Mieterstrompreis ist von der Region und der Größe Ihres Gebäudes abhängig. Wir ermitteln ihn im Laufe der Projektplanung und nennen Ihnen vor Vertragsunterschrift einen verbindlichen Wert.

Gut zu wissen: Der Mieterstrompreis liegt immer unter dem des örtlichen Grundversorgungstarifs. Unter anderem hängt das damit zusammen, dass wir für den Solarstrom vom Dach keine Netznutzungsentgelte zahlen müssen.   

Nein. Der Mieterstrom-Tarif ist ein Einheitspreis. Die Mieter:innen zahlen immer gleich viel – egal, ob die Sonne scheint oder nicht. Der Mieterstromtarif wird allerdings im nächsten Jahr günstiger, wenn mehr Mietparteien einen Mieterstromvertrag unterschreiben.

Fragen zu technischen
und wirtschaftlichen Aspekten

Die Eignung hängt von sehr vielen Faktoren ab – zum Beispiel vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten. Grundsätzlich können wir Mieterstromprojekte ab einer Gebäudegröße von circa 20 Wohneinheiten wirtschaftlich umsetzen.

Schreiben Sie uns für eine erste Einschätzung gerne eine kurze Nachricht über das Kontaktformular weiter unten und beschreiben Sie uns Ihr Gebäude.  

Wir setzen als Mieterstrom-Dienstleister auf langlebige und wartungsarme Komponenten renommierter Hersteller, die sorgfältig für das jeweilige Objekt und die Umgebungsbedingungen ausgewählt werden.

Der genaue Zeitplan hängt von vielen Faktoren ab – zum Beispiel vom Betreibermodell. Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass wir Ihre Solaranlage bauen, dauert es etwa sechs bis zwölf Monate, bis wir Strom liefern können. Damit alle wissen, wann es losgeht, ermitteln wir in der Planungsphase die ungefähre Projektdauer und informieren Sie und die Mieter:innen frühzeitig.

Solaranlagen haben momentan eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. Auch danach arbeiten sie oft noch effizient genug, um weiterhin Strom zu produzieren. Was genau mit der Anlage nach Ablauf der 20 Jahre passiert, also ob die Anlage zum Beispiel in Ihren Besitz übergeht oder ob wir die Anlage demontieren, vereinbaren wir individuell mit Ihnen.

Grundsätzlich können Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen miteinander kombiniert werden. Gerne besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen persönlich.

Der bürokratische Aufwand bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten ist leider immer noch sehr hoch. Darum sind für uns aktuell leider nur Gebäude mit mindestens 20 Wohneinheiten pro Hausanschluss wirtschaftlich sinnvoll. Wir wollen verlässlicher Mieterstrom-Partner für möglichst viele Eigentümer:innen sein und setzen und dafür ein, dass bürokratische Hürden weiter abgebaut werden.

Wenn Ihre Zähleranlage nach dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurde, sind meist nur kleinere Ergänzungen notwendig. Bei älteren Anlagen prüfen wir individuell, ob sie für das Mieterstrommodell geeignet sind. Viele Netzbetreiber haben ihre Anschlussbedingungen mittlerweile so angepasst, dass eine Erneuerung meistens nicht mehr zwingend notwendig ist.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell von uns geprüft. Sofern nur eine Gewerbeeinheit versorgt werden soll, empfehlen wir Ihnen auch unser Stromcontracting.

Mit dem Solarpaket I, das am 26.04.2024 in Bundestag verabschiedet wurde, besteht nunmehr auch der Anspruch auf Mieterstromzuschlag für gewerblichen Mieterstrom. 

Grundsätzlich sind Wohnungsbaugenossenschaften von der Gewerbesteuer befreit, sofern die Einnahmen zu mindestens 90 % aus Mieteinnahmen bestehen. Wenn andere Umsätze mehr als 10 % der Gesamteinnahmen ausmachen, müssen alle Einnahmen voll versteuert werden. Eine Ausnahme stellen Einnahmen dar, die ausschließlich aus Mieterstromanlagen stammen: Diese dürfen bis zu 30 % des Gesamteinkommens ausmachen, ohne dass Gewerbesteuer gezahlt werden muss. (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 3 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG).

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