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EnergiewendeWärmepumpenFörderungen von Wärmepumpen: Neue Regelungen ab 2024

Förderungen von Wärmepumpen: Neue Regelungen ab 2024

Neue klimafreundliche Heizungen werden jetzt mit bis zu 70 % gefördert. Der Bund unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Investition in nachhaltige Heizungen oder Maßnahmen, die bestehende Heizungsanlagen optimieren oder die Gebäudeeffizienz verbessern. Welche Förderung es ab dem 1. Januar 2024 bei einem Heizungstausch gibt, war im September 2023, als die Novelle zum Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beschlossen wurde, noch nicht klar. Nun liegen die Regeln des Förderprogramms vor. Sie sind in der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegt und gelten ab 1. Januar 2024. Die wichtigsten Punkte finden Sie hier im Überblick.

Förderung von Wärmepumpen: Wer ist antragsberechtigt?

Einen Antrag auf Förderungen können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen stellen. Wer Eigentümer:in eines Hauses oder einer Wohnung ist, kann für die Sanierung einen Zuschuss zu Wärmepumpe beantragen. Das gilt etwa für Einzelmaßnahmen wie dem Austausch einer alten, fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe oder eine andere Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert (z. B. Biogas). Das gilt aber auch für Maßnahmen zur Dämmung an der Außenhülle (BEG Einzelmaßnahmen). 

Höhe der KfW-Förderung im Bestand

Laut Gebäudeenergiegesetz sollen alle Heizungen, die ab dem Jahr 2024 in Bestandsgebäuden neu eingebaut werden (oder in Neubauten in Neubaugebieten) zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei einem Heizungswechsel nur noch zukunftsfähige Heizungen zum Zuge kommen. Dieses Ziel kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden, die Wärmepumpe ist keine Pflicht. Sie hat sich allerdings nicht nur im Neubau bewährt, sondern oft auch im Bestand, wie wir unter anderem in unserem Blogbeitrag Wärmepumpen in Bestandsgebäuden zeigen.

Unabhängig von der Technologie gibt es drei Möglichkeiten des staatlichen Zuschusses zur Wärmepumpe:

  1. Eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbst nutzende Eigentümer, der zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt.  
  2. Einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von anfangs 20 Prozent, wenn selbstnutzende Eigentümer:innen ihre alte fossile Heizung frühzeitig austauschen. Die 20 Prozent dieses Bonus-Typs gelten bis zum Ende des Jahres 2028. Danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Voraussetzung für die Beantragung dieses Bonus ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist. 
  3. Zusätzlich gibt es fünf Prozent Bonus für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle..

Gut zu wissen: Green Planet Energy nutzt nur Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.  

Ein Monteur installiert die Außenanlage einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
Ein Monteur installiert die Außenanlage einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Foto: © BWP e.V.

Wichtig: Die Boni lassen sich addieren, werden aber bei 70 Prozent gedeckelt. Die förderfähigen Investitionskosten liegen bei maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit. Mehrfamilienhäuser werden die zweite bis sechste Wohneinheit zusätzlich mit bis zu 15.000 € je Wohnung gefördert.
Ab der siebten Wohnung liegt die Förderung bei 8.000 € pro Wohneinheit.  

Zusätzliche Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist darauf hin, dass zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs – wie bisher – Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden können: Zum Beispiel für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. 

Die Fördersätze betragen hier weiterhin 15 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan. 

Neu ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch einerseits und für weitere Effizienzmaßnahmen andererseits additiv sind. In der Summe gilt dann eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahme durchgeführt werden.

Wärmepumpenförderung beantragen

Wo können die Zuschüsse beantragt werden?

Immobilienbesitzer:innen können diese Zuschüsse künftig statt wie bisher bei der BAFA ab 2024 bei der KfW beantragen. Die Seiten zur Antragstellung werden kurzfristig von der KfW veröffentlicht.

Übergangsfristen 

Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen, je nach Größe der Stadt und dem Stand der kommunalen Wärmeplanung.  

Wenn ein Heizungswechsel in einer Großstadt ansteht, also bei mehr als 100.000 Einwohnern, sind erneuerbare Energien spätestens ab 1. Juli 2026 verpflichtend. In Städten unter 100.000 Einwohnern gilt diese Pflicht erst zwei Jahre später, also ab dem 1. Juli 2028. 

Falls eine Kommune ihre kommunale Wärmeplanung bereits vorher abgeschlossen hat, und in dem Wohngebiet eines Betroffenen beispielsweise der Anschluss an die Fernwärme möglich ist, können frühere Fristen greifen.  

Vergleichbares gilt auch, wenn etwa ein Nahwärmenetz geplant wird oder in dem Gebiet das Gasnetz auf sogenannte grüne Gase (erneuerbarer Wasserstoff, Biomethan) umgerüstet werden soll. Trotzdem können Eigentümer:innen selbst entscheiden, ob sie den Anschluss an eine kommunale Wärmeversorgung wünschen oder eine eigene technische Lösung bevorzugen, die auf erneuerbaren Energien basiert.    

Fazit

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und sich fachkundig beraten zu lassen. Wenn Sie sich für einen Heizungswechsel interessieren oder er ohnehin anliegt, haben Sie die Chance, eine hohe Förderung vom Bund zu erhalten. Bei der Frage, ob eine Wärmepumpe für Sie eine realistische Option ist, unterstützen und beraten wir Sie gerne mit unserer Wärmepumpen Beratung. Wenn Sie wünschen, erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Vorteile dieser zukunftssicheren Technologie. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist in der Übergangsphase bis 2026/2028 zu beachten?

Wer ab 1. Januar 2024 eine Heizungsanlage einbauen möchte, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss sich vorher beraten lassen. So eine Beratung ist verpflichtend, weil die steigenden CO2-Preise auch ein finanzielles Risiko bedeuten können, wodurch die neue Anlage unwirtschaftlich würde. Diese Pflicht-Beratung muss von einer dafür qualifizierten Person durchgeführt werden, z. B. Energieberater:in oder Installateur:in.  

Was passiert nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung?

Sofern die kommunale Wärmeplanung ergibt, dass ein Haus weder an ein Wärmenetz noch an ein klimaneutrales Gasnetz angeschlossen werden kann, müssen bei Gas- und Ölheizungen, die nach dem 1. Januar 2024 neu eingebaut wurden, ab 2029 bestimmte Anteile von Erneuerbare Energien eingesetzt werden, z. B. Biomethan. Diese Anteile steigen stufenweise wie folgt an: 

Ab 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent Erneuerbare Energien.
Ab 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent Erneuerbare Energien.
Ab 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent Erneuerbare Energien. 

Wie wird Eigenleistung gefördert?

Aufgrund des Mangels an Handwerker:innen werden bei Eigenleistung die Materialkosten gefördert.  

Werden auch stationäre Brennstoffzellen-Heizungen gefördert?

Ja, sofern sie mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.  

Welche Unterstützung gibt es bei einem Jahreseinkommen von über 40.000 €?

Für Eigentümer:innen mit mehr als 40.000 € und maximal 90.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen wird es vergünstigte Kredite über die staatliche KfW-Bank geben.

Was müssen Vermieter:innen beachten?

Sie können auf Antrag die Grundförderung erhalten, dürfen diesen Teil der Kosten aber nicht auf die Miete umlegen. Dadurch soll der Anstieg von Mieten aufgrund energetischer Sanierungen gemindert werden.  

Welche Kosten kommen auf Mieter:innen zu?

Wenn Vermietende ihre Heizungsanlage modernisieren oder in eine neue Heizung investieren, können sie bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen. Allerdings wird die Umlage gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf monatlich nicht mehr als um 50 Cent pro Quadratmeter steigen.  

Zudem gilt: Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von den Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor der Rest auf die Miete umgelegt wird. 

Sie möchten sich von unseren Experti:innen beraten lassen? In unserer Wärmepumpen Beratung geben wir Ihnen einen ersten Überblick – zugeschnitten auf ihr Eigenheim.