blog
Nachhaltiger AlltagEnergiewissenEnergiewende 2.0: Energy Sharing

Energiewende 2.0: Energy Sharing

Im vergangenen Jahr hat das Europäische Parlament das sogenannte Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ (Clean Energy Package) verabschiedet. Darin enthalten sind Maßnahmen, mit dem die Europäische Union zukünftig auch Verbraucher*innen verstärkt in den Mittelpunkt der Energiewende stellen möchte. Die Bundesregierung hat nun die Aufgabe die Maßnahmen bis zum Sommer 2021 in deutsches Recht zu übertragen. Doch schon heute ist klar, dass sich aus dem Clean Energy Package gerade für die Bürgerenergie neue und vielversprechende Chancen ergeben können.

Eine Richtlinie sieht zum Beispiel vor, dass Bürger*innen Strom aus Wind- oder Solaranlagen, die sie gemeinsam besitzen, auch selbst verbrauchen können. Ein solches „Energy Sharing“ ist eine Chance, um gerade den Bürger*innen vor Ort in Zukunft wieder mehr echte Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen und so der Bürger*innen-Energiewende insgesamt neuen Schwung zu verleihen.

Erneuerbaren Strom gemeinsam nutzen: Unter dem Motto #kannstduauch erklären wir in diesem Webinar die Vorteile von Energy Sharing. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) bietet in dieser Webinar-Reihe ab sofort viele weitere spannende Themen an. Alle Termine sowie die Infos zur Anmeldung finden Sie hier.

„Mit einem solchen Modell ließe sich auch die lokale Akzeptanz von Windenergieprojekten stärken. Anwohner*innen könnten sich zum Beispiel zusammen an einem regionalen Windparkprojekt beteiligen und den dort produzierten und – im Vergleich zum Netzbezug, günstigen und lokal erzeugten Ökostrom direkt aus den eigenen Anlagen erhalten. Die Identifikation der Bürger*innen mit ihrer eigenen, sauberen Stromversorgung könnte so eine ganz neue Dynamik für die Energiewende auslösen“, konstatiert Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy.

Auch für einen Ökostromversorger wie Greenpeace Energy oder ein lokales Stadtwerk könnten sich hieraus neue Geschäftsfelder ergeben. Aufgrund ihres energiewirtschaftlichen Know-hows und ihrer Prozesserfahrungen würden klassische Energieversorgungsunternehmen (EVUs) beispielsweise als Dienstleister im Hintergrund komplexe Aufgaben übernehmen, darunter zum Beispiel die anfallenden Abrechnungsprozesse. Auch Überschussstrom, der von den Mitgliedern einer Energie-Gemeinschaft nicht lokal gespeichert oder verbraucht wird, könnte ein entsprechendes Energieversorgungsunternehmen abnehmen sowie die Energie-Gemeinschaft mit Strom beliefern, sollten die eigenen Anlagen gerade nicht produzieren oder mögliche Speicherkapazitäten vor Ort erschöpft sein.

In Zusammenarbeit mit dem Bündnis Bürgerenergie und den Wissenschaftlern von Energy Brainpool zeigen wir in einem Impulspapier, wie Energy Sharing in Deutschland in den energiewirtschaftlichen Rechtsrahmen eingebettet werden kann. Das Papier stellt Anreize für Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften zur Diskussion, möglichst viel des gemeinsam erzeugten Stroms regional zu nutzen und so gleichzeitig die Netze zu entlasten. Zudem gibt das Papier Impulse, wie durch Energy Sharing der Ausbau der Erneuerbaren Energien insbesondere vor dem Hintergrund der Pariser Klimaziele und dem dadurch so dringend nötigen Ausbau weiter beschleunigt werden kann.

Das vollständige Impulspapier gibt es hier zum Download.