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EnergiewendeEnergiepolitikHeizungsgesetz vor dem Aus? Die Zukunft der Wärmewende nach der Bundestagswahl 2025

Heizungsgesetz vor dem Aus? Die Zukunft der Wärmewende nach der Bundestagswahl 2025

Jahrzehntelang hat Deutschland die Wärmewende verschlafen. Mit dem jetzigen Kurs werden die Klimaziele im Wärmesektor deutlich verfehlt, wie der Expertenrat für Klimafragen gezeigt hat. Die jährliche Emissionsreduktion müsste im Gebäudesektor um das 6,5-Fache beschleunigt werden, um die Vorgaben für 2030 zu erfüllen. Gleichzeitig werben mehrere Parteien damit, das kontrovers diskutierte Gebäudeenergiegesetz nach der Bundestagswahl wieder rückgängig zu machen. Steht das Heizungsgesetz vor dem Aus und rückt die Wärmewende nach der Wahl in noch weitere Ferne? Wir schauen uns an, welche Folgen ein Rollback für Verbraucher:innen, Klima und Wirtschaft hätte und was es stattdessen braucht.

Heizungsgesetz vor dem Aus: Was bedeutet das?

Die Ansage der CDU in ihrem Sofortprogramm für den Fall eines Wahlsiegs ist unmissverständlich: „Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein.“ Was das genau bedeutet, ist allerdings unklar. Denn zum einen wurde das Gebäudeenergiegesetz 2019 von den Ministerien unter Horst Seehofer (CSU) und Peter Altmaier (DCU) erarbeitet und kann aufgrund europäischer Vorgaben nicht einfach abgeschafft werden. Zum anderen kommt es darauf an, was die nächste Bundesregierung im Koalitionsvertrag festlegt.

Eine Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wie das „Heizungsgesetz“ eigentlich heißt, hätte weitreichende Folgen:

  1. Klimaziele gefährdet: Ohne klare Vorgaben für den Gebäudesektor wird es noch schwieriger, die Klimaziele zu erreichen. Der Gebäudesektor ist für einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen verantwortlich.
  2. Verunsicherung in der Wirtschaft: Die Heizungs- und Bauindustrie hat sich bereits auf die neuen Regelungen eingestellt. Eine Abschaffung würde die Investitionsunsicherheit weiter erhöhen. Städte und Gemeinden, das Handwerk, die Branche und zahlreiche Expert:innen warnen vehement vor einer Kehrtwende.
  3. Fragen zur Förderung: Es bleibt unklar, wie die Förderung für energetische Sanierungen und klimafreundliche Heizsysteme (Heizungsförderung) ohne das GEG aussehen würde.

Heizungsgesetz 2025: Szenarien nach der Bundestagswahl

Die Zukunft des Heizungsgesetzes nach der Bundestagswahl 2025 ist ungewiss. Während einige Parteien eine Abschaffung oder starke Vereinfachung fordern, halten andere an den Vorgaben fest und beziehen soziale Aspekte der Wärmewende deutlich ein.

Szenario 1: Abschaffung des GEG 2024

Die CDU/CSU plant, bei einem Wahlsieg die aktuelle GEG-Novelle zurückzunehmen und zur Version von 2020 zurückzukehren. Das würde unter anderem bedeuten, dass die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entfällt.

Szenario 2: Vereinfachung des GEG 2024

Die FDP strebt ein schlankeres und einfacheres GEG an, mit Fokus auf marktwirtschaftliche Instrumente wie CO₂-Bilanz und -Zertifikatshandel.

Szenario 3: Beibehaltung mit Anpassungen

Andere Parteien sind für eine Fortführung des GEG mit Nachbesserungen. So wollen Bündnis 90/Die Grünen die Förderung von Wärmepumpen ausbauen. Die SPD will insbesondere klimaneutrale Wärmenetze bauen. Die Partei Die Linke schlägt eine Investitionsoffensive in Höhe von 25 Milliarden Euro pro Jahr für energetische Sanierungen und den Heizungstausch vor. Die Förderung des Heizungstausches soll dabei nach Einkommen gestaffelt werden.

Ihr wollt mehr über die Positionen der Parteien erfahren? In unserem Wahlprogrammcheck haben wir sie für euch zusammengefasst und bewertet.

Statt Aus fürs Heizungsgesetz: Wärmewende jetzt!

Statt einer Abschaffung des Heizungsgesetzes braucht es Kontinuität und Planungssicherheit. Die Erfolge der Erneuerbaren im Stromsektor brauchen wir jetzt auch im Heizungskeller. Die nächste Bundesregierung muss die Wärmewende dringend als gleichwertiges Ziel in den Fokus rücken. Das bedeutet, dass fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdgas und Erdöl durch kohlenstofffreie erneuerbare Energiequellen ersetzt werden. Denn nur so können die Klimaschutzziele erreicht werden, die Wirtschaft modernisiert und die Wärmeversorgung krisensicher und unabhängiger von Energieimporten gemacht werden. Statt irreführender Debatten brauchen wir dafür einen sachlichen Blick auf die Wärmepumpe.

Zwei große Vaillant-Wärmepumpen im Garten vor einem Altbau.

Wärmepumpen und eine nachhaltige Wärmeplanung sind die Zukunft

Wärmepumpen sind in verschiedenen Bereichen, von Wohngebäuden bis hin zu industriellen Anlagen, sowie in Verbindung mit Wärmenetzen einsetzbar. Sie sollten nicht nur im Neubau, sondern überall dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, zum Standard werden. Auch im Gebäudebestand ist der Betrieb einer Wärmepumpe bereits jetzt häufig günstiger als eine Ölheizung oder Gasheizung, sodass sich ein Umstieg oftmals lohnt. Wärmepumpen mit Kühlfunktion sind übrigens nicht nur eine klimaschonende Heizmethode, sondern verschaffen auch angenehme Abkühlung – ein klarer Vorteil in Zeiten zunehmender Hitzewellen.

Darüber hinaus bieten grüne Wärmenetze und das Fernwärmegesetz wichtige Ansätze, den Wärmesektor flächendeckend klimafreundlicher zu gestalten (zu dekarbonisieren). Beide Varianten setzen Investitionen voraus, die sich erst im Laufe der Betriebszeit rentieren.

Nachhaltige Wärme braucht nachhaltige Förderung

Aus diesen Gründen sind stabile, langfristige Markt- und Förderbedingungen besonders wichtig. Wir setzen uns dafür ein, die Bundesförderung für effiziente Gebäude so aufzustellen, dass nicht mit jeder zukünftigen Haushaltsdebatte die Förderung in Frage gestellt werden kann. Es ist wichtig, dass die Transformation nicht zu einer verstärkten sozialen Spaltung führt. Vor allem die einseitige Kostenverlagerung von Modernisierungsmaßnahmen – zum Beispiel durch Modernisierungsumlagen – und steigenden CO₂-Preisen auf einkommensschwache Gruppen und Mieter:innen muss verhindert werden.

Für Wärmenetze könnte ein staatliches Bürgschaftsprogramm ein wichtiges Signal für den Mittelstand und für die Fremdkapitalbeschaffung sein, damit sich private Investitionen langfristig lohnen und auch kleinere und mittelständische Akteure die Wärmewende mitgestalten können.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz

Was schreibt das Heizungsgesetz vor?

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 schreibt vor, dass beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Diese Regelung gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten seit dem 1. Januar 2024. Für Bestandsgebäude gelten längere Übergangsfristen, die sich aus dem Wärmeplanungsgesetz ergeben.

Wichtig: Bestehende, funktionsfähige Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Die Austauschpflicht greift bei einem Defekt oder geplanten Austausch einer Erdgas- oder Ölheizung. Dabei gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, um das Heizsystem zu modernisieren.

Welche Heizungen werden gefördert?

Das GEG fördert verschiedene klimafreundliche Heizsysteme, darunter:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermie-Anlagen
  • Hybridlösungen (zum Beispiel eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung)
  • Heizungen, die mit grünen Gasen betrieben werden

Welche Heizungen sind laut Heizungsgesetz erlaubt?

Erlaubt sind Heizungen, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen, wie Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und bestimmte Hybridlösungen.

Welche flankierenden Gesetze gibt es?

Das GEG ist eng mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft. Gemeinden müssen in den kommenden Jahren für ihr Gebiet Wärmepläne erstellen, also: wie eine zukünftige Wärmeversorgung auf diesem Gebiet aussehen kann. Erst wenn die Gemeinden fristgerecht ihre Wärmepläne aufgestellt haben, greift die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht des GEG auch im Bestand:

  • In Großstädten (über 100.000 Einwohner) wird die 65-Prozent-Regel ab dem 30. Juni 2026 verbindlich.
  • In kleineren Städten (bis 100.000 Einwohner) gilt die Regelung ab dem 30. Juni 2028.

Gibt es Ausnahmen von der 65-Prozent-Regel?

Ja, es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen – besonders für Bestandsgebäude und in Härtefällen. Ein Härtefall kann beispielsweise gegeben sein, wenn Hausbesitzer:innen eines selbst bewohnten Einfamilienhauses pflegebedürftig sind und eine Heizungsmodernisierung eine finanzielle Belastung darstellen würde. Ob ein Härtefall vorliegt, wird individuell geprüft.

Gibt es Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen?

Ja, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse von bis zu 20 Prozent für Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für den Heizungstausch können Eigentümer:innen Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten erhalten, kombinierbar mit einem zinsvergünstigten Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro.

Die KfW fördert Komplettsanierungen zum Effizienzhaus mit Krediten bis zu 150.000 Euro und Tilgungszuschüssen bis zu 67.500 Euro. Zusätzlich gibt es Förderungen für Energieberatung, Erneuerbare Energien und spezielle Boni wie den Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus. Neben den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche regionale Fördermittel an.

Ihr habt Interesse an einer Wärmepumpe? Green Planet Energy berät und begleitet euch auf dem Weg zur nachhaltigen Wärmeversorgung.

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Maximilian Weiß
Maximilian Weiß
Maximilian Weiß arbeitet seit 2021 als energiepolitischer Referent im Berliner Büro der Hamburger Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy. Zu seinen Schwerpunkten gehören neben dem Thema Nachhaltige Wärme auch Photovoltaik und Strommarktdesign. Zuvor war er beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft und bei einer Politik- und Strategieberatung tätig.