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Nachhaltiger AlltagEnergiewissenStrom- und Gaspreisbremse: Was bedeuten sie für Verbraucher:innen? 

Strom- und Gaspreisbremse: Was bedeuten sie für Verbraucher:innen? 

Die von der Bundesregierung beschlossenen Energiepreisbremsen für Gas und Strom durchlaufen aktuell das Gesetzgebungsverfahren. Wir erklären hier, wozu die Gaspreisbremse sowie die ebenfalls angekündigte Strompreisbremse dienen sollen – und was deren Einführung für Sie als Kund:innen von Green Planet Energy bedeutet.

Wozu dienen die Energiepreisbremsen für Gas und Strom und wie sollen sie finanziert werden?

Die Gaspreisbremse (auch Gaspreisdeckel genannt) ist zentrales Element eines wirtschaftlichen Abwehrschirms, den die Bundesregierung in einem Maßnahmenpaket gebündelt hat. Ziel der Maßnahmen ist es, Verbraucher:innen und Unternehmen angesichts der drastischen Energiepreise zu entlasten. Die Gaspreisbremse soll nach dem Vorschlag der Expert:innen-Kommission voraussichtlich ab März 2023 den Preis für den Gasverbrauch für eine festgesetzte Verbrauchsmenge im Vergleich zum Marktpreis reduzieren.

Die Bundesregierung möchte zudem Verbraucher:innen und Unternehmen noch in diesem Jahr entlasten, indem der Staat die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden für diesen Dezember übernimmt. Außerdem ist die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch in Kraft: statt 19 Prozent gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Daneben soll zum 1. März 2023 eine Strompreisbremse eingeführt werden. Auch bei diesem Instrument geht es darum, einen bestimmten Basisverbrauch – in diesem Fall an Strom – zu einem festen Preis staatlich zu garantieren.

Zur Finanzierung der Gaspreisbremse wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds neu ausgerichtet – bisher diente er dazu, die Wirtschaft während der Coronavirus-Pandemie zu stabilisieren. Die Strompreisbremse soll voraussichtlich aus den sogenannten Zufallserlösen der Stromerzeuger finanziert werden. Beide Energiepreisbremsen sollen bis Ende April 2024 befristet sein.

Wie sollen Gas- und Strompreisbremse funktionieren?

Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse ist noch nicht per Gesetz verankert. Das vorgeschlagene Modell sieht vor, die Verbrauchsmengen der Vergangenheit als Referenzwert heranzuziehen. Haushalte sollen laut dem Entwurf der Kommission 80 Prozent ihres Gasverbrauchs zu einem staatlich garantierten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die restlichen 20 Prozent würden nach dem jeweiligen Tarifpreis berechnet. Damit sei der Anreiz gegeben, Gas zu sparen. Die Strompreisbremse soll ähnlich funktionieren: Vorgesehen ist ein Festpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Stromverbrauchs.

Ist die Gaspreisbremse sozial gerecht?

Das Modell könnte jedoch zu Ungerechtigkeiten führen, wie Kritiker:innen bemängeln. Denn wer zum Beispiel in der Vergangenheit in die energetische Sanierung investiert oder ohnehin wenig verbraucht hat, würde dadurch „bestraft“. Haushalte mit hohem Gasverbrauch – zum Beispiel bei unsanierten, schlecht isolierten Altbauten mit einer alten Gasheizung – würden hingegen relativ betrachtet profitieren. Hoch wäre deren Gasrechnung dennoch, denn die nicht-gedeckelten 20 Prozent ihres Gasverbrauchs würden mit dem dann für sie geltenden Arbeitspreis zu Buche schlagen.

Ein weiterer Vorwurf lautet, dass sowohl die Einmalzahlung des Dezemberabschlags sowie die geplante Gaspreisbremse auch denjenigen zugutekämen, die sie gar nicht benötigten – und erneut nach dem „Gießkannenprinzip“ verfahren werde. Für Haushalte hingegen, die kaum oder keine finanziellen Rücklagen haben und aus der Not heraus bereits vorhandene Einsparpotenziale ausgereizt haben, sei auch die Deckelung bei einem Festpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas eine extreme Belastung.

Was bedeuten die angekündigten Energiepreisbremsen für Gas und Strom für Sie als Kund:in von Green Planet Energy?

Festzuhalten ist, dass die Energiepreisbremsen bisher noch nicht gesetzlich verankert sind. Sobald sie gesetzlich beschlossen sind, werden wir diese so schnell wie möglich umsetzen. Dazu werden wir unsere Kund:innen nochmals schriftlich informieren.

Die Marktpreise für Strom und Gas sind weiterhin sehr hoch und volatil; die zukünftige Entwicklung ist auch für uns schwer einzuschätzen. Die bereits beschlossene Mehrwertsteuersenkung auf den Gasverbrauch sowie die zum 1. Juli weggefallene EEG-Umlage geben wir selbstverständlich an unsere Kund:innen weiter.