Konkret fordern die Akteure aus mehreren europäischen Staaten deshalb von der Bundesregierung konkrete Vorschläge für die Auflösung oder Vertragsänderung des Euratom-Vertrages, um die EU-weite Förderung der Atomkraft zu beenden. Hierzu müsse innerhalb der nächsten sechs Monate eine entsprechende Vertragsstaatenkonferenz einberufen werden. Zudem  solle die Sicherheitsrichtlinie 2014/87/Euratom verschärft werden, laut der Atomkraftwerke, die ab 2020 in Betrieb genommen werden, in Zukunft  das Sicherheitsniveau aktueller AKW erfüllen müssen – statt wie bisher jenes, das zum Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten aktuell war.

Auf den Euratom-Vertrag beruft sich auch der Europäische Gerichtshof im Klageverfahren Österreichs gegen die Rechtmäßigkeit von milliardenschweren Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C. So wurde auf den Einwand Österreichs vom Gerichtshof festgehalten, dass „weder die Vorschriften über staatliche Beihilfen noch der Euratom-Vertrag eine technische Innovation verlangen“ und deshalb eine grundsätzliche Subventionierung des Baus neuer Atomkraftwerke durch die Nationalstaaten mit den europäischen Verträgen vereinbar sei. Auch Greenpeace Energy hatte gegen die Subventionen für Hinkley Point C geklagt, die Klage war mit einer ähnlichen Argumentation zurückgewiesen worden.

Hintergrund: Deutschland übernimmt am 1. Juli den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. In dieser Zeit leitet und koordiniert die deutsche Bundesregierung die Arbeit des Rates. Bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung von 2018 haben CDU/CSU und SPD vereinbart, dass der Euratom-Vertrag „hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderungen der Zukunft angepasst“  werden müsse. Passiert ist hierzu jedoch bislang nichts. Weiterhin wurde als Teil der Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass in Zukunft „keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke“ erfolgen dürfe.