Mitarbeiter:innen von GPE auf einem Dach einer Mieterstrom PV-Anlage

Die Klimakrise und ein innovativer Standort erfordern die rasche und vollständige Umsetzung der Energiewende. Der weitere Ausbau muss daher eine neue Dynamik gewinnen. Hier setzt die Europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie an. Sie definiert einen neuen Rechtsrahmen für Bürgerenergie, der bis 2021 in Deutschland umgesetzt werden muss. Unter anderem sieht der Rechtsrahmen das sogenannte Energy Sharing innerhalb von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vor.

„Angesichts der offensichtlichen Vorteile ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung sich der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und insbesondere des Energy Sharings in nationales Recht annimmt und der Energiewende neuen Schwung verleiht. Nutzen wir jetzt die Chance auf eine Bürgerenergiewende 2.0“, sagt Malte Zieher, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie e.V..

Marcel Keiffenheim, Aufsichtsrat im BBEn und Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy eG, ergänzt: „Mit dem Modell lässt sich beispielsweise die lokale Akzeptanz von Windenergieprojekten stärken. Die Anwohnerinnen und Anwohner können sich am Park beteiligen – und günstigen Ökostrom direkt aus den Anlagen erhalten.“

Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, betont: „Nicht die großen Energiekonzerne, sondern Bürgerinnen und Bürger haben die Energieversorgung demokratisiert und die Energiewende von unten vorangebracht. Jetzt muss es gelingen, mit den neuen Möglichkeiten, die die EU geschaffen hat, Bürgerenergie wieder stärker voranzubringen. Energy Sharing ermöglicht es, Erneuerbare Energien Menschen ohne eigene Erzeugungsanlage unmittelbar zugänglich zu machen und ist damit ein starker Treiber für die konkrete Teilhabe an der Energiewende.“
Auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) unterstützt das Impulspapier: „Unsere Energiegenossenschaften wollen ihre Mitglieder mit kostengünstigem Strom aus den eigenen Energieanlagen versorgen. Deswegen ist die Umsetzung des Energy Sharing ein Kernanliegen der Energiegenossenschaften bei der Umsetzung des EU-Energiepakets“, meint Dr. Andreas Wieg, Leiter Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV.