Was die Bundesregierung tun sollte, um den Ausbau von Wind- und Solarenergie in den Kohlerevieren voranzubringen, hatte Greenpeace Energy bereits im Frühjahr in einem konkreten Maßnahmenkatalog dargelegt. Im vorliegenden Entwurf des so genannten „Strukturstärkungsgesetzes“, den das Kabinett laut Medienberichten möglicherweise bereits in der kommenden Woche verabschieden könnte, will die Bundesregierung es hingegen weitgehend den Ländern überlassen, wofür sie die eingesetzten Strukturhilfen verwenden. „Hier darf der Bund nicht nur Blankoschecks verteilen, sondern muss einen Teil der Mittel auch zweckgebunden an die Länder vergeben, um gezielt die Energiewende voranzutreiben“, so Keiffenheim.

Greenpeace Energy kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Nutzung vormaliger Braunkohleflächen für erneuerbare Energien lediglich unverbindlich anspricht. Konkrete Strukturplanungen und Kompetenzen, etwa für das Rheinische Revier, fehlen: „Das im Entwurf formulierte Ziel, zur Mitte des Jahrhunderts ‚weitgehend‘ klimaneutral zu werden, reicht angesichts der immer dramatischeren, schon jetzt spürbaren Folgen der Klimakrise längst nicht mehr aus“, so Keiffenheim. Zudem fehlen ihm im Entwurf explizit akzeptanzstiftende Maßnahmen und Ansätze, die Bürgerinnen und Bürger an der Ausgestaltung der Energiewende und am Erneuerbaren-Ausbau zu beteiligen – etwa in Bürgerenergieprojekten. „Das würde die Akzeptanz der Energiewende vor Ort enorm stärken“, so Keiffenheim.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission hatte vor einigen Monaten empfohlen, das Jahr 2038 als Zeitpunkt für den endgültigen Ausstieg aus der Kohleverstromung zu überprüfen und gegebenenfalls vorzuziehen. Gegen das späte Enddatum 2038 hatten die beteiligten Umweltverbände ein Sondervotum eingelegt und das Jahr 2030 als Ende für die Kohle gefordert. Zudem müssten bereits in diesem Jahr erste Kohlemeiler stillgelegt werden.

 Hintergrund: Greenpeace Energy hat gemeinsam mit der Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der einen bürgernahen und akzeptanzfördernden Erneuerbaren-Ausbau in den Kohle-Regionen beschleunigen würde. Eine Kernforderung ist, dass Strukturhilfen für die Länder an die Gegenleistung geknüpft werden, schnell die Voraussetzungen für die Nutzung vormaliger Braunkohletagebau-Flächen mit erneuerbaren Energien zu schaffen. Zudem forderte die Energiegenossenschaft die Bundesregierung auf, unverzüglich eine Änderung des Bergbaurechts auf den Weg bringen, um die – nach derzeitiger Rechtslage viel zu langen –  Übergangszeiträume zwischen Braunkohle-Abbau und einer Nachnutzung der entsprechenden Tagebauflächen durch einen Erneuerbaren-Ausbau zu verkürzen. Nach den Analysen der Energiegenossenschaft lassen sich allein auf den RWE-Flächen im Rheinischen Revier rund acht Gigawatt an Windkraft- und Solaranlagen errichten.