Sind Ihre Angaben nicht wie in den Voraussetzungen hier beschrieben, fällt uns dies erst nach erfolgter Anmeldung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber auf. Prüfen Sie deshalb bitte unbedingt, ob Sie die technischen Voraussetzungen für den Tarif Wärmestrom aktiv erfüllen.

    Aufgrund geltender Regeln der energiewirtschaftlichen Geschäftsprozesse kann die Netzanmeldung in diesem Fall jedoch nicht sofort rückgängig gemacht werden, so dass Green Planet Energy die Belieferung des Kunden zunächst im Tarif Ökostrom aktiv übernimmt.

    Green Planet Energy wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich kontaktieren und abfragen, ob die Belieferung durch Green Planet Energy fortgesetzt werden oder ein Drittversorger die Belieferung übernehmen soll. Im letzteren Fall erfolgt eine Belieferung des Kunden durch Green Planet Energy nur bis zum erfolgreichen Wechsel des Versorgers entsprechend gesetzlicher Vorgaben und der geltenden energiewirtschaftlichen Geschäftsprozesse.

    Tarifbedingungen Wärmestrom aktiv

    • Belieferung von Haushaltskunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 30.000 kWh
    • Der zu versorgende steuerbare Wärmeerzeuger ist an einen separaten Stromzähler angeschlossen
    • Der separate Stromzähler für den Wärmeerzeuger wird durch den Netzbetreiber nach §14a EnWG abgerechnet
    • Green Planet Energy versorgt keine Stromzähler mit gemeinsamer Haushalts- und Wärmestrommessung

    Die Nutzung des Tarifs Wärmestrom aktiv ist bei Fehlen der technischen Voraussetzungen nicht möglich. Im Folgeschritt Ihrer Anmeldung prüft Ihr Netzbetreiber alle Informationen. Sobald dieser die Unterbrechbarkeit verbindlich bestätigt hat, können wir mit der Belieferung beginnen. Mit folgender Hilfe können Sie prüfen, ob Sie einen Eintarifzähler mit einem Zählwerk oder einen Zweitarifzähler mit zwei Zählwerken (HT / NT) vorliegen haben.


    Variante 1: Lokaler Netzbetreiber

    Um die technischen Voraussetzungen für einen Wärmestromtarif zu erfüllen, muss es neben dem Haushaltsstromzähler einen weiteren Stromzähler geben, der vom Netzbetreiber nach §14a mit vergünstigten Netzentgelten abgerechnet wird. Diese Zähler-Informationen führt und verwaltet der zuständige lokale Netzbetreiber / Messstellenbetreiber.

    Eine Abfrage dieser Informationen bei Ihrem lokalen Netzbetreiber ist daher der direkteste und schnellste Weg. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie häufig im Bereich Netznutzung / Messwesen.

    • Lesen Sie dazu einfach die Zählernummer des infrage kommenden Zählers ab oder entnehmen Sie diese der letzten Abrechnung.
    • Mit dieser Information können Sie beim Netzbetreiber anrufen und fragen, ob der Netzbetreiber für diesen Zähler ein reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG gewährt.

    Variante 2: Eigene Sichtprüfung

    Alternativ zu Variante 1 können Sie auch selbst schnell und einfach einige Fakten überprüfen, um zu ermitteln, ob die technischen Voraussetzungen des Tarifs erfüllt sind. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Gehen Sie an Ihren Zählerschrank
    • Öffnen Sie den Zählerschrank und bestimmen die Anzahl der Zähler.
      Hängt dort mehr als ein Zähler? (s. Abb.)
      • Ja: Glückwunsch, Sie besitzen zwei separate Zähler und erfüllen mit großer Wahrscheinlichkeit die technischen Voraussetzungen für die Wärmestromversorgung.
      • Nein: Dann können wir Ihnen alternativ unseren Tarif Ökostrom aktiv zur Versorgung Ihres Wärmerzeugers anbieten.

    Tipp: In der Regel finden Sie im Zählerschrank zusätzlich ein Schaltgerät oder ein Modem mit einem Aufkleber des Netzbetreibers.