Am 28. April 2015 ist die Genehmigung der Beihilfen für Hinkley Point C durch die Europäische Kommission im EU-Amtsblatts veröffentlicht worden. Damit ist die Kommissions-Entscheidung offiziell und es beginnt eine etwa zweimonatige Frist, in der eine Klage gegen die Entscheidung vor dem zuständigen EU-Gericht in Luxemburg eingelegt werden kann.
Info Zum Originaltext der Entscheidung im EU-Amtsblatt gelangen Sie hier.