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Green Planet EnergyUnsere EnergiegenossenschaftIst meine Gasversorgung gesichert?

Ist meine Gasversorgung gesichert?

An dieser Stelle informieren wir Sie fortlaufend zum Thema Gasversorgung

In unseren FAQ und auf unserer Webseite zum Thema Gas-Preise stellen wir Ihnen weitere, stetig aktualisierte Informationen zur Verfügung.

Gasversorgung: Update #9 (4.11.2022)

Die von der Bundesregierung beschlossene Gaspreisbremse soll ab März 2023 bis Ende April 2024 gültig sein und sicherstellen, dass Sie 80 Prozent Ihres bisherigen Gasverbrauchs zu einem staatlich garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gaspreisbremse noch nicht gesetzlich verankert. Über die Einführung der Gaspreisbremse beraten bis Mitte Dezember Bundestag und Bundesrat. Sobald alle Details zur Umsetzung und Abwicklung dieser Entlastungsmaßnahme bekannt sind, informieren wir Sie umgehend.

Gasversorgung: Update #8 (14.10.2022)

Bundesrat und Bundestag haben der Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf sieben Prozent auf Gaslieferverträge zugestimmt. Die Absenkung gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Wir werden sie zu 100 Prozent an unsere Kund:innen weitergeben.

Außerdem hat die von der Bundesregierung beauftragte Expert:innenkommission ihre Vorschläge präsentiert, wie eine Gaspreisbremse zur Entlastung der Verbraucher:innen ausgestaltet sein soll. Sobald alle Details der erwarteten Gaspreisbremse bekannt sind, werden wir unsere Preise neu kalkulieren. Wir werden dann umgehend unsere Kund:innen informieren und auch ihre Abschlagszahlungen entsprechend anpassen.

Gasversorgung: Update #7 (30.9.2022)

Die Bundesregierung hat die von ihr ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage, die ab 1. Oktober gelten sollte, wieder gekippt. Zur Stabilisierung angeschlagener Gasimporteure sollen demnach stattdessen alternative Finanzierungsmaßnahmen greifen. Zudem werde eine Gaspreisbremse geschaffen, so der Beschluss der Bundesregierung.

Mit der nun wieder abgeschafften Gasbeschaffungsumlage eng verknüpft war bislang auch die von der Bundesregierung geplante Absenkung der Umsatzsteuer für Gaslieferverträge von bislang 19 % auf 7 % ab dem 1. Oktober 2022. Mit dieser Maßnahme sollen die Mehrbelastungen durch die Umlage für die Verbraucher:innen abgemildert werden. Sollte die Absenkung trotz Wegfall der Gasbeschaffungsumlage wie geplant kommen, werden wir diese auf jeden Fall an unsere Kund:innen weiterreichen.

Gasversorgung: Update #6 (19.8.2022)

Weitere Gasumlagen wurden am 18.8.2022 bekanntgegeben.

  • Neben der Gasbeschaffungs- und der Speicherumlage werden weitere Umlagen zum 1. Oktober eingeführt bzw. angepasst, die die Kosten für Verbraucher:innen weiter ansteigen lassen werden. Die Höhen dieser Umlagen wurden am 18. August von der zuständigen Trading Hub Europe veröffentlicht.
  • Am selben Tag erklärte die Bundesregierung, den Mehrwertsteuersatz auf Gas auf 7% für den Zeitraum der Umlagengeltung abzusenken.
  • Wir werden unsere Kund:innen zeitnah darüber informieren, wie sich sowohl eine Weitergabe der angekündigten Mehrwertsteuersenkung, als auch die zusätzlichen Gas-Umlagen konkret für sie niederschlagen.

Gasversorgung: Update #5 (15.8.2022)

Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wurde am 15.8.2022 bekanntgegeben.

  • Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage für Gasverbraucher:innen ist nun bekannt. Sie beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde und wird mit der monatlichen Abschlagszahlung abgerechnet.
  • Hinzu kommt voraussichtlich noch eine Gasspeicherumlage, deren Höhe spätestens bis zum 20.8.2022 bekanntgegeben werden soll.
  • Bitte passen Sie Ihre Abschlagszahlungen noch nicht an. Wir informieren Sie in Kürze schriftlich über die Höhe Ihrer neuen Abschlagszahlungen.

Gasversorgung: Update #4 (5.8.2022)

Die Bundesregierung hat die angekündigte Gasumlage beschlossen.

  • Die Verordnung wird nun dem Bundestag zur Konsultation vorgelegt und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie soll Mitte August in Kraft treten und ab dem 1. Oktober greifen. Die genaue Höhe der Umlage soll am 15. August mitgeteilt werden.
  • Ziel der Umlage ist es, Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bürger:innen und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten.

Gasversorgung: Update #3 (26.7.2022)

Die Beschaffungspreise für Gas befinden sich weiterhin auf einem historischen Hoch. Russland hat heute angekündigt, ab morgen nur noch 20 Prozent der Maximalleistung an Gasfluss durch die Pipeline Nord Stream 1 zu schicken. Ohne zusätzliche Anstrengungen sei die ausreichende Einspeicherung von Gas für die Wintermonate gefährdet, warnte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Was bedeutet die anhaltend angespannte Lage auf dem Gasmarkt für Sie persönlich?

  • Die Lage auf dem Gasmarkt ist weiterhin extrem angespannt; die Preise für unsere proWindgas-Tarife bleiben aber bislang unverändert.
  • Die Bundesregierung hat eine Umlage angekündigt, die ab Herbst 2022 die Gaspreise für alle Verbraucher:innen erhöhen wird. Die Höhe dieser Umlage ist noch nicht bekannt.
  • Zusätzlich wird eine reguläre Preisanpassung voraussichtlich zum Jahreswechsel erfolgen: Aufgrund der extrem hohen Einkaufspreise werden wir unsere Gaspreise im Jahr 2023 – wie alle anderen Energieanbieter – wahrscheinlich deutlich erhöhen müssen.
  • Bitte passen Sie Ihre Abschläge nicht vorher an, da momentan noch nicht feststeht, wie hoch die Preiserhöhungen ausfallen. Sobald wir Genaueres wissen, werden wir Sie informieren.
  • Wir raten dazu, schon jetzt persönliche Vorsorge zu treffen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Geld beiseitezulegen.
  • Wir empfehlen Ihnen, im Alltag Energiesparmöglichkeiten zu berücksichtigen. Wir haben einige überraschend einfach umsetzbare Energiespar-Tipps für Haushalt und Home Office für Sie zusammengestellt.

Gasversorgung: Update #2 (23.6.2022)

Heute hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die zweite Stufe des Notfallplan Gas ausgerufen

Diese „Alarmstufe“ bedeutet noch nicht, dass der Staat steuernd in die Gasversorgung eingreift. Sollte die dritte und letzte, die sogenannte Gasnotfallstufe ausgerufen werden, kann die Bundesnetzagentur die Gasversorgung etwa für Unternehmen drosseln. Wichtige Infrastruktur (Krankenhäuser, Schulen, Polizei, Feuerwehr u.a.) sowie private Haushalte gehören zu den geschützten Kunden. Sie werden auch während der dritten Stufe priorisiert versorgt.

Was bedeutet die zweite Stufe des Notfallplan Gas für Sie als Verbraucher:innen?

  • Perspektivisch sei mit weiteren Preiserhöhungen zu rechnen, sagte Habeck in seiner heutigen Pressekonferenz zum Thema Energie und Versorgungssicherheit. „Wir sind gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, die wehtun werden“, ergänzte der Minister.
  • Wir beobachten die Marktentwicklung und die nächsten Schritte der Bundesregierung genau und informieren weiterhin sehr zeitnah über weitere mögliche Konsequenzen für uns und unsere Kund:innen – wie etwa eine kurzfristige Preisanpassung, sollte diese unvermeidbar sein.
  • Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Habeck empfiehlt etwa, dass Unternehmer:innen und Verbraucher:innen einen hydraulischen Abgleich an ihrer Heizungsanlage vornehmen. Sei die Heizung „vernünftig eingestellt“, ließen sich bis zu 15 Prozent Gas einsparen. Hier haben wir einige Energiespartipps zusammengestellt, die Sie mit relativ wenig Aufwand bei sich zu Hause umsetzen können.
  • Aus dem heutigen Tagesbericht der Bundesnetzagentur geht hervor, dass momentan Gas eingespeichert wird: „Die aktuellen Füllstände der Speicher in Deutschland liegen bei 58,65 %. Sie sind mittlerweile z.T. deutlich höher als im Jahr 2015, 2017, 2018 und 2021.“

Gasversorgung: Update #1 (18.5.2022)

Die Bundesnetzagentur informiert auf ihrer Internetseite tagesaktuell über die Lage der Gasversorgung in Deutschland. Der Leiter der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagt: Private Haushalte gelten als „geschützte Kunden“, ihre Versorgung ist sicher – auch im Fall eines Lieferstopps von russischem Gas.

Was jetzt wichtig ist zu wissen:

  • Private Verbraucher:innen zählen zu den geschützten Kund:innen. Das bedeutet, Sie werden vorrangig mit Gas versorgt. Zum geschützten Kreis gehören außerdem wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens und der Infrastruktur wie zum Beispiel Krankenhäuser, soziale Einrichtungen wie Pflegeheime, Schulen und Kitas, zudem Feuerwehr und Polizei. Auch für Gewerbebetriebe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas wie Bäckereien und Supermärkte wird die Gasversorgung sichergestellt.
  • Aus dem heutigen Tagesbericht der Bundesnetzagentur geht hervor, dass momentan Gas eingespeichert wird: „Die aktuellen Füllstände liegen mittlerweile z.T. deutlich höher als im Frühjahr 2015, 2017, 2018 sowie 2021.“ Die Speicher sind aktuell zu knapp 42 Prozent gefüllt (zum Vergleich: 1.4.2022: 26,7 %, 1.3.2022: 27,8 %).
  • Für die energie-intensive Industrie gibt es einen Kriterienkatalog, der regelt, welche Betriebe versorgt werden. Möglich ist in diesem Zusammenhang auch eine zeitweise Drosselung der Gasversorgung in bestimmten Bereichen. Vorrang bei der Versorgung haben solche Unternehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Allgemeinheit leisten – etwa was die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten betrifft.
  • Sollte tatsächlich eine Priorisierung notwendig werden, träfe es laut dem Bundesnetzagentur-Chef zunächst Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder.

Ist meine Gasversorgung gesichert?

Die deutschen Gasspeicher sind so weit gefüllt, dass aktuell die Versorgung sichergestellt ist. Zudem helfen auch Gaslieferungen aus anderen Import-Ländern wie Norwegen mögliche Engpässe zu verhindern.

„Gasmangellage“ könnte eintreten

Sie als private Verbraucher:innen sind in jedem Fall besonders geschützt. Die Versorgung der Bevölkerung mit Gas hat offiziell Vorrang vor anderen Abnehmern wie etwa der Industrie. Das gilt insbesondere im Fall einer sogenannten „Gasmangellage“, wenn die Speicher nur wenig gefüllt sind und bei gleichzeitig reduzierten Gaslieferungen aus dem Ausland. Zur Absicherung der Verbraucher:innen sorgt dann die Bundesregierung mit ihrem „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“. Dieser sieht vor, dass in einem solchen Krisenfall der Gasmarkt von einem dazu legitimierten Gremium reguliert wird. Dieses Gremium regelt unter anderem, wie das verfügbare Gas verteilt wird. Dabei haben private Haushalte immer Vorrang. Grundlage hierfür ist der Paragraf 53a des Energiewirtschaftsgesetzes.

Wir als Green Planet Energy sind als Energiegenossenschaft wirtschaftlich äußerst solide aufgestellt und versorgen unsere Kund:innen weiter zuverlässig mit proWindgas – solange Gas vorhanden ist. Dennoch plädieren auch wir dafür, soviel Energie wie möglich einzusparen.

Was Sie sofort tun können, um Energie zu sparen, lesen Sie in unseren Energiespartipps.