In letzter Zeit werden wir von Kundinnen und Kunden häufiger auf Fälle von unerlaubter Telefonwerbung hingewiesen. Beispiele für die dabei verwendeten miesen Maschen sowie Tipps, wie Sie sich in solchen Fällen verhalten oder Rat und Unterstützung holen können, finden Sie hier.
Manche dieser unseriösen Anrufer geben sich beispielsweise als ominöse „Bundesstelle“ aus, die auf angebliche neue Regeln hinweist, durch die Stromkund*innen von niedrigen Strompreisen profitieren könnten. In diesem Zuge fordern die Anrufer zu einem „Datenableich“ auf und fragen dabei die Zählernummer ab. In anderen Fällen wird mit angeblich niedrigen Tarifen für angeblichen Ökostrom geworben und auf einen Vertragswechsel gedrängt. Informiert wurden wir auch über Fälle, in denen die Anrufer behaupteten, die Kund*innen verfügten über einen Stromvertrag, der bei einer Strompreisänderung zu einem „automatischen Vertragswechsel“ führe, der jetzt gleich am Telefon durchgeführt werden könnte.
Ein weiteres Beispiel ist die Masche, die Anrufer würden unsere Kund*innen im Auftrag von Greenpeace Energy kontaktieren, um den Strompreis „um 20 Prozent“ zu senken. Bei all diesen und ähnlichen Anruf-Varianten werden Sie in der einen oder anderen Form zu einem telefonischen Vertragswechsel gedrängt und dabei auch zur Herausgabe Ihrer Zähler aufgefordert.
Legen Sie im Zweifelsfalle einfach auf.
Wir selbst, da können Sie sicher sein, würden derartige Anrufe nicht machen und auch andere Unternehmen nicht damit beauftragen. Seien Sie bei solchen Anrufen wachsam und geben Sie NIE Ihre Zählernummer heraus. Diese könnten die Anrufer zur Einleitung eines Vertragswechsels nutzen.
Diese Art von Werbeanrufen ist nicht erlaubt. Sie verstoßen gegen das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ – falls Sie derartigen Anrufen nicht vorher schon ausdrücklich zugestimmt haben sollten. Auch eine Rufnummernunterdrückung ist bei solchen Werbeanrufen verboten.
Was tun, falls Sie doch Zählerinfos herausgegeben haben?
Falls Sie oder jemand anderes aus Ihrem Haushalt die Zählernummer schon herausgegeben haben, sollten Sie gleich aktiv werden:
- Senden Sie unbedingt direkt einen schriftlichen Widerruf an den genannten Fremdversorger samt Aufforderung zu einer schriftlichen Bestätigung des Widerrufs.
- Informieren Sie uns umgehend und teilen Sie uns den Wunsch einer Weiterversorgung mit. Bei rechtzeitiger Information (und wenn Punkt 1 erfolgt ist) können wir die Stromversorgung durch uns in der Regel lückenlos gewährleisten.
Wenn die Kündigung durch den unerwünschten Fremdversorger bereits erfolgt ist, melden wir unsere Kund*innen mit einem neuen Vertrag zur Weiterversorgung bei uns an. Diese erhalten dann aus formalen Gründen eine „Schlussrechnung“ – de facto eine Zwischenabrechnung – für den gekündigten Vertrag, die Inhalte und alle Konditionen des bisherigen Vertrages gelten im neuen Vertrag aber unverändert weiter.
Hilfe bei einem eventuell unbeabsichtigt abgeschlossenen Vertrag oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit dem unseriösen Anrufer oder Unternehmen umgehen sollen, bietet Ihnen auch Ihre Verbraucherzentrale. Die jeweils zuständige Landes-Verbraucherzentrale finden Sie unter verbraucherzentrale.de – je nach Fall verweisen die Verbraucherschützer Sie dann an die Bundesnetzagentur weiter.
Wichtig für die Verbraucherzentralen wie für die Bundesnetzagentur sind folgende Informationen:
- Datum und Uhrzeit des Anrufs
- Name des Anrufers
- Nummer des Anrufers
- Falls bekannt: die Anschrift des Unternehmens
- Ihre Telefonnummer
Sie können einen unerlaubten Telefonanruf ebenso direkt bei der hier zuständigen Bundesnetzagentur anzeigen. An diese sollten Sie sich insbesondere dann wenden, wenn Ihnen dadurch ein Schaden entstanden sein sollte, da die Behörde den Verstoß unter Umständen mit der Verhängung eines Bußgeldes ahnden sowie andere Sanktionen verhängen kann.
INFO: Informationen zu unerlaubter Telefonwerbung („Cold Calls“), Kontaktinfos sowie Hilfsangebote der Bundesnetzagentur finden Sie bei bundesnetzagentur.de